Kurze Zusammenfassung: Praxis-EDV-Leasing ermöglicht Ärzten, aktuelle Technik und Software zu nutzen, mit Vorteilen wie eingeschlossenen Software-Updates und Support. Leasingformen wie Voll- und Teilamortisationsverträge bieten verschiedene Optionen am Vertragsende, einschließlich Kauf oder Rückgabe. Der Leasingnehmer ist für die Pflege der Anlage verantwortlich und sollte passende Versicherungen abschließen.
Immer mehr Ärzte entscheiden sich für die Leasing-Finanzlösung. Sogenannte maßgeschneiderte Leasingangebote sind für den Praxisbetreiber optimal. Das Praxis-EDV-Leasing gilt in der Fachsprache als Investitionsgut. Der Leasingnehmer kann unverzüglich die Praxis öffnen und tätig werden.
Praxis EDV Leasing
Viele Hersteller führen das Leasing in ihren Offerten als Standard-Finanzlösung an. Der Leasinggeber ist grundsätzlich weiterhin der Eigentümer, während der Leasingnehmer die Praxis-EDV beliebig nutzen kann, allerdings gleichzeitig verantwortlich ist.
Der Leasingnehmer hat das volle Nutzungsrecht, welches er mit monatlichen Raten sozusagen bezahlen muss. Die konstante Funktionsfähigkeit muss der Leasingnehmer ebenfalls gewährleisten.
Vorteile sind bei dieser Leasingart durchaus erwähnenswert. Die gesamte moderne hochwertige Anlage wird nach dem neuesten Stand der Technik angeschafft und dem Leasingnehmer zur Verfügung gestellt. Sie können einzelne Komponenten leasen, vom PC bis zum Server. Die Ausstattung und Zusammenstellung der Anlage nimmt der Leasingnehmer selbst vor.
Für die Anlage gilt die erste Zeit als Garantiezeit, wie es bei allen Produkten üblich ist. Reklamationen und Schäden können somit als Garantiefälle während dieses Zeitraums behandelt werden, sie müssen jedoch vom Leasingnehmer gemeldet werden. Aufgrund der häufigen Inanspruchnahme des Leasingabkommens in allen Bereichen hat sich eine Routine bei den Anbietern entwickelt.
Im Klartext heißt es, dass individuelle Leasingverträge mit speziellen Klauseln durchaus im rechtlichen Sinne tolerierbar sind. Selbstverständlich sieht ein Auto-Leasingvertrag anders aus als der spezielle Praxis-EDV-Leasingvertrag. Der Wert des Leasingobjektes beeinflusst die Leasingzeiten und Leasingraten.
Was gehört zur Praxis-EDV?
Die Ausstattung einer Arztpraxis mit EDV umfasst verschiedene Elemente, die für den reibungslosen Betrieb und die Verwaltung der Praxis unerlässlich sind. Zu den wichtigsten Bestandteilen der Praxis-EDV gehören:
- Praxisverwaltungssystem (PVS): Dieses System ist zentral für das Management der Praxis. Es beinhaltet Funktionen für die Patientenverwaltung, Abrechnung mit Krankenkassen, Dokumentation und Verwaltung von Patientendaten sowie Kommunikation mit anderen Gesundheitseinrichtungen. Es sollte mit dem Betriebssystem der Praxiscomputer kompatibel sein und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Computer und Netzwerkinfrastruktur: Jeder Behandlungsraum und der Empfangsbereich sollten mit Computern ausgestattet sein, die über ein lokales Netzwerk (LAN) miteinander verbunden sind.
- Software für spezifische medizinische Anforderungen: Abhängig von der Fachrichtung der Praxis können zusätzliche Softwaremodule erforderlich sein, beispielsweise für die Gynäkologie, Kinderheilkunde oder andere Spezialisierungen.
- Datensicherung Systeme: Automatische Datensicherung und strenge Datenschutzmaßnahmen sind wesentlich, um die Vertraulichkeit von Patientendaten zu gewährleisten.
- Zusätzliche Tools und Funktionen: Dazu gehören Online-Terminvergabe, Videosprechstunden, automatisierte Formular- und Bestellsysteme, Schnittstellen zur Übernahme von Labordaten, und Integration mit Apotheken- und Krankenhaus-Systemen.
Moderne Technik und Software
Ein Beispiel; der Leasingvertrag enthält eine Monatsrate von 400 Euro. Für den Praxisinhaber sieht das recht teuer aus. Hier ist wieder auf die Flexibilität zu verweisen, denn in dieser Rate sind die Softwarewartungen mit Updates enthalten, die Installation der gesamten EDV-Anlage, die Einweisung des Personals und darüber hinaus einen Tag Schulung des Praxisteams.
Viele Leasinggesellschaften sind bereit, die Wartungen und eventuell auftretende Störungen speziell im EDV-Bereich zu übernehmen. Diese Lösung ist sinnvoll, denn nur fachkundiges Personal sollte derartige Leistungen durchführen.
Sie sehen, dass Leasing immer mehr Interessenten findet, sodass in jeder Branche zwar der Leasingvertrag mit den Standard-Angaben genutzt wird, jedoch Sonderausfertigungen gang und gäbe sind. Die Praxisfinanzierung wird komplexer und somit für viele Betreiber unmöglich, wenn es nicht die Leasing-Variante geben würde.
In Deutschland sind einige bekannte Softwarehersteller für Arztpraxen besonders hervorzuheben. Zu den Top-Anbietern von Praxissoftware gehören:
- CompuGroup Medical Deutschland AG mit Produkten wie TURBOMED und MEDISTAR. Diese sind weit verbreitet und bieten eine umfassende Palette an Funktionen für das Praxismanagement.
- medatixx GmbH & Co. KG bietet verschiedene Praxissoftware-Lösungen wie x.isynet, x.concept, und medatixx. Diese Programme sind speziell auf die Bedürfnisse medizinischer Fachrichtungen zugeschnitten.
- INDAMED EDV-Entwicklung und Vertrieb GmbH mit dem Produkt Medical Office, das ebenfalls in deutschen Arztpraxen verbreitet ist.
- Frey ADV GmbH, bekannt für QUINCY WIN, eine weitere Option für Praxismanagement.
- CGM M1 PRO, ein weiteres Produkt von CompuGroup Medical, rundet das Angebot ab.
Leasinggeber und Leasingnehmer
Der Ablauf in dieser speziellen Leasingart sieht in den meisten Fällen wie folgt aus: Sie suchen sich beim Hersteller das ideale Praxis-EDV-System aus und beauftragen daraufhin eine Leasinggesellschaft.
Die Gesellschaft kauft das System und arbeitet mit Ihnen die Leasingraten und die Art des Vertrages aus. Sobald die Anlage komplett bei Ihnen eingetroffen ist, beginnt die Laufzeit, in diesem Falle ist die Leasinggesellschaft Eigentümer der kompletten Anlage.
Sie nutzen die Anlage zum Gegenwert von monatlichen Leasingraten. Die Größenordnung des Leasingobjektes ist irrelevant, mittlerweile gibt es für jeden Bereich spezialisierte Leasing-Anbieter.
Wie lange wird die Praxis-EDV genutzt?
Im Bereich EDV gibt es ständig Neuerungen und Verbesserungen, sodass es sinnvoll ist, die Anlage zurückzugeben und einen neuen Leasingvertrag mit einer neuen modernen Praxis-EDV nach Beendigung des bestehenden Vertrages abzuschließen.
Es ist wichtig, das eigene Nutzungsverhalten realistisch einzuschätzen, um einen plausiblen Restwert errechnen zu können. Es ist außerdem sinnvoll, sich vor Vertragsabschluss zu einigen, welche Reparatur- und Wartungsarbeiten unerlässlich sind.
Der Leasingnehmer sollte bedenken, nach Vertragsende zu überprüfen, ob die Anlage tatsächlich normale Verschleiß- und Nutzungsspuren aufweist. Kein Leasingobjekt sieht nach zwei oder drei Jahren wie brandneu aus. Leichte Nutzspuren sind daher tolerierbar bei Vertragsabschluss, jedoch keine beträchtlichen Schäden.
Viele Leasingarten sorgen für die Flexibilität
Beim Mobilien-Leasing, zu dem die Praxis-EDV zählt, sind die Finance-Leasingverträge empfehlenswert, wie der Voll- oder Teilamortisationsvertrag. Der Vollamortisationsvertrag wird mit Kaufoption abgeschlossen; der Leasingnehmer erwirbt die Einrichtung nach Beendigung der Laufzeit.
Der Vollamortisationsvertrag ohne Option legt den Schwerpunkt auf die Rückgabe der EDV-Anlage. Der spezielle Vollamortisationsvertrag mit Mietverlängerungsoption erlaubt dem Leasingnehmer, den Vertrag nach Ablauf der Grundmietzeit zu verlängern, woraufhin die Leasingraten neu festgelegt werden, meistens sind die Raten niedriger.
Erwähnenswert ist hier die Grundmietzeit im Vertrag; während dieser Zeitspanne kann der Vertrag nicht geändert und auch von beiden Seiten nicht gekündigt werden. Die vertragliche Leasingdauer ist demzufolge von der Leasingart abhängig.
Der Financial Leasingvertrag präsentiert eine Finanzierungsart, deren Nutzungsdauer die Grundmietzeit erheblich überschreitet. Häufig wird diese Leasingart gewählt, wenn sich der Leasingnehmer sicher ist, das Leasingobjekt käuflich zum Restwert zu übernehmen.
Der Restwert wird im Leasingvertrag aufgeführt, ebenso wie die Vertragsdauer. Die Laufzeit ist abhängig von der gesamten Nutzungsdauer bzw. der geschätzten Lebensdauer einer EDV-Anlage und bedeutet, dass die Nutzungsdauer keine 40 Prozent unterschreiten darf und maximal bis zu 90 Prozent beträgt. Die standardisierten Vertragsbestandteile sind die Laufzeit mit der genauen Angabe der Grundmietzeit, Restwert, Höhe der Leasingraten.
Wozu ist der Leasingnehmer verpflichtet?
Der Leasingnehmer ist prinzipiell verantwortlich für Diebstahl, Vandalismus und Beschädigungen. Es ist nicht relevant, ob die Schäden durch Bedienfehler entstanden, durch unsachgemäße Behandlung oder aus welchen Gründen auch immer, letzten Endes ist der Leasingnehmer verantwortlich.
Diese Verpflichtung ist nur mit einer entsprechenden Versicherung abzudecken. Viele Konsumenten sind der Meinung, dass Leasing gleichbedeutend mit der Vollkaskoversicherung ist. Jedes Leasingobjekt benötigt eine andere Versicherungsart, sodass eine versicherungstechnische Beratung sinnvoll ist.
Wartungen und die Pflege der EDV-Anlage obliegt aufgrund der gesetzlichen Regelung dem Leasingnehmer. Diese Haftung besteht über die gesamte Vertragslaufzeit. Der Leasinggeber sorgt für eine einwandfrei funktionierende EDV-Anlage, die der Leasingnehmer in diesem Zustand übernimmt. Für danach entstehende Schäden haftet der Leasingnehmer.
Was geschieht nach Beendigung des Leasingvertrages?
Eine EDV-Anlage wird innerhalb einer Laufzeit von beispielsweise drei Jahren nicht mehr als modern gelten, sodass der Rückkauf für viele Praxisbetreiber nicht attraktiv ist. Meist wird die EDV-Anlage zurückgegeben und eine neue EDV-Anlage mit einem neuen Leasingvertrag aktiviert.