Medizingeräte Leasing

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Medizingeräte Leasing

Kurze Zusammenfassung:

Neue Medizingeräte leasen

Viele Ärzte benötigend dringend neue Medizingeräte in ihren Arztpraxen. Mit den neuen Geräten lassen sich diverse Untersuchungen an den Patienten schneller, effektiver und besser durchführen. Da die Anschaffungskosten für Medizingeräte sehr hoch sind, können Ärzte die erforderliche Medizingeräte bei den Leasinggesellschaften leasen.

Dabei müssen die neuen Geräte nicht von den Ärzten selbst erworben werden. Die Leasinggesellschaften erwerben Medizingeräte bei den Herstellern und bieten diese dann den Arztpraxen an. Wenn Ärzte einen Vertrag mit den Leasinggesellschaften eingehen, dann müssen sie jeden Monat eine bestimmte Ratenzahlung leisten.

Am Ende der Laufzeit muss das Medizingerät abgeben werden oder es besteht, abhängig vom Leasingvertrag, die Möglichkeit auch Gerätschaften zum Restwert zu übernehmen.

Medizingeräte-Leasing

Beim Medizingeräte Leasing handelt es sich um ein Investitionsgut, denn die Medizingeräte werden für Arztpraxen benötigt. Ein Konsumgut liegt nur dann vor, wenn es sich um einen privaten Kauf für den Endverbraucher handelt.

Welche medizinischen Fachrichtungen leasen am meisten?

Es gibt keine spezifischen Informationen darüber, welche medizinischen Fachrichtungen am häufigsten Geräte leasen. Die Entscheidung zum Leasing hängt eher von der Größe der Praxis, dem angebotenen Dienstleistungsspektrum und dem Budget ab, als von der spezifischen medizinischen Spezialisierung. Insgesamt wird das Leasing von medizinischen Geräten in verschiedenen Praxen genutzt, die aufgrund ihrer spezifischen Anforderungen und finanziellen Situationen Vorteile im Leasing sehen.

Nutzung von Medizingeräten

Medizingeräte können in den Arztpraxen aufgestellt und im Praxisalltag eingesetzt werden. Leasinggesellschaften sorgen in der Regel auch für das richtige Aufstellen und Anbringen des Leasingobjektes. Wenn Medizingeräte von professionellem Fachpersonal richtig aufgestellt und angeschlossen wurden, sind sie für den Einsatz am Patienten bereit.

Eigentum

Das Eigentum der Leasingobjekte liegt bei den Leasinggesellschaften, welche die Medizingeräte gekauft und vollständig abbezahlt haben. Die Arztpraxen dürfen diese Geräte zwar nutzen, sind jedoch keine Eigentümer der Leasingobjekte. Am Ende einer Leasinglaufzeit besteht jedoch vielfach auch die Möglichkeit für den Leasingnehmer Geräte zu erwerben und Eigentümer zu werden.

Vertragsverhältnis

Die Leasingnehmer und die Leasinggeber gehen zusammen einen verbindlichen Vertrag ein. In diesem Vertrag werden die aktuellen Bedingungen, Regeln und weitere Nutzungsbedingungen zu den Leasingobjekten genannt und fest vereinbart. Beide Parteien müssen sich an diesen Vertrag halten und die vereinbarten Bedingungen beachten. Bei Missachtung kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden.

Vorübergehender Gebrauch zur Nutzung der Medizingeräte

Die Arztpraxen müssen sich um die regelmäßige Wartung, die Instandhaltung und die Pflege der Medizingeräte kümmern. Außerdem müssen die Ärzte für den richtigen Umgang der Medizingeräte sorgen. Wenn die Leasingobjekte während des Leasingzeitraumes beschädigt werden, dann müssen die Ärzte die Verantwortung dafür tragen.

Außerdem müssen die Arztpraxen die Reparaturkosten für die Leasingobjekte übernehmen. Die genauen Konditionen und Bedingungen lassen sich im Vertrag finden.

Leasing-Modelle bei Medizingeräten

Ärzte können zwischen mehreren Modellen wählen. Dabei können sie zwischen dem linearen, dem progressiven und dem degressiven Vertrag wählen. Alle drei Modelle weisen unterschiedliche Konditionen auf. Ärzte müssen auf die gewünschten Bedingungen achten, damit sie den passenden Leasing Vertrag finden. Die Leasingdauer ist bei Medizingeräten in der Regel auf mittelfristige bis langfristige Zeiträume ausgelegt.

Leasingzeit

Während der Leasingzeit müssen die Ärzte für die richtige Pflege, die regelmäßige Wartung und die richtige Nutzung der Medizingeräte sorgen. Am Ende der Laufzeit müssen die Leasingobjekte in gutem Zustand übergeben werden.

Der Leasingvertrag

In einem Leasingvertrag für Medizingeräte werden die genaue Dauer der Leasingzeit, die Anzahl der Leasingobjekte sowie die Höhe der monatlichen Raten fest vereinbart.

Ärzte können sich außerdem zwischen den drei Modellen des Leasingvertrags entscheiden. Manche Leasinggesellschaften lassen sich Leasingobjekte zusätzlich versichern. Diese Kosten müssen die Leasingnehmer selbst übernehmen. Der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung für die Leasingobjekte kann jedoch sehr sinnvoll sein.

Haftung

Ärzte haften als die Leasingnehmer in vollem Umfang für die Medizingeräte. Reparaturkosten sowie Wartungskosten für die Leasingobjekteträgt auch hier der Leasingnehmer. Außerdem tragen sie die Verantwortung dafür, wenn Medizingeräte ausfallen, kaputt gehen oder nicht mehr richtig funktionieren. Ärzte müssen für den richtigen Umgang mit den Medizingeräten sorgen. Die Leasinggesellschaften haften nicht für den Ausfall von Medizingeräten.

Die Leasingnehmer haften während des Leasingzeitraumes für die geleasten Medizingeräte. Wenn die geleasten Medizingeräte Schaden nehmen, dann müssen die Ärzte dafür haften. Falls eine Zusatzversicherung abgeschlossen wurde, dann übernimmt diese die Risiken für den entstandenen Schaden.

Vollkaskoversicherung für Medizingeräte im Leasing

Die Vollkaskoversicherung kommt für die Reparaturkosten der Leasingobjekte auf. Mit dieser Versicherung müssen die Ärzte die Wartungs- und die Reparaturkosten für die Medizingeräte nicht mehr selbst finanzieren. Außerdem springt die Vollkaskoversicherung ein, wenn das Medizingerät falsch benutzt wurde und deswegen beschädigt wurde.

Angehenden Leasingnehmern kann zu einer Vollkaskoversicherung nur geraten werden. Bei manchen Verträgen ist die Vollkaskoversicherung bereits in den monatlichen Raten enthalten.

Am Ende der Laufzeit

Viele Leasingnehmer lassen den Leasingvertrag mit einem neuen Medizingerät verlängern. Die genauen Bedingungen und Konditionen können jederzeit mit den Leasinggesellschaften besprochen werden.

Viele Anbieter gehen auf die Wünsche der Leasingnehmer ein und lassen den Vertrag dem entsprechend verbessern oder optimieren. Sind Medizingeräte nach Ablauf der Leasingzeit technisch nicht veraltet und durchaus noch verwendbar, dann kann ein Kauf zum Restwert für Ärzte und medizinische Einrichtung durchaus eine sinnvolle Alternative zu einem Neukauf oder einer Vertragsverlängerung darstellen.