Kurze Zusammenfassung: Leasing medizinischer Wellnesseinrichtungen bietet Heilpraktikern, Masseuren und Physiotherapeuten zahlreiche Vorteile: Schonung des Eigenkapitals, Nutzung moderner Geräte, feste Raten für einfache Planung und Steuervergünstigungen. Verschiedene Leasingmodelle wie Vollamortisation und Teilamortisation bieten Flexibilität in Laufzeit und Endabrechnung, mit der Option zum Kauf nach Vertragsende.
Medizinische Wellnesseinrichtungen leasen
Heilpraktiker, Masseure und auch Physiotherapeuten nutzen medizinische Wellnesseinrichtungen. Spezielle Leasingvorschläge werden von vielen Betreibern in Erwägung gezogen, denn die Vorteile sind für den Selbstständigen durchaus zu berücksichtigen:
- das Eigenkapital wird nicht angetastet,
- neue, moderne, leistungsstarke medizinische Wellnesseinrichtungen kommen zum Einsatz,
- es werden keine Zinsbelastungen und ungeplanten Kosten kalkuliert,
- feste Raten erlauben vernünftige Planungen,
- Steuervergünstigungen sind außerdem zu berücksichtigen.
Die gängigsten Sparten sind Vollamortisation, Teilamortisation, kündbarer Vertrag und der spezielle Leasingvertrag mit flexibler Laufzeit- und Schlusszahlung. Die moderne komfortable Wellnesseinrichtung ist ein Pluspunkt. Nach Leasingende können die Geräte übernommen werden. Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen: wenn sich ein Gerät nicht rentiert, dann besteht die Möglichkeit des Um- oder Austauschs.
Wurde das Gerät käuflich erworben, gibt es keine Alternative. Leasen ist in der heutigen Zeit die optimale und effiziente Lösung. Die Raten bezahlen sich in der Regel fast von selbst, denn die geleasten Objekte sorgen für eine profitable Nutzung. Insbesondere der neue Betreiber der Wellnesseinrichtung ist überzeugt vom Leasing.
Er ist in der Lage, eine moderne komfortable Wellnesseinrichtung zu gestalten, ohne für die Ausstattung eigenes Kapital zu investieren. Medizinische Wellnesseinrichtungen gehören in den Bereich Leasen von Investitionsgut.
Was zählt zu medizinischen Wellnesseinrichtungen?
Medizinische Wellnesseinrichtungen zeichnen sich durch eine Kombination von entspannungs- und gesundheitsorientierten Maßnahmen aus. Sie schlagen eine Brücke zwischen der klassischen Medizin, die auf die Behandlung von Krankheiten oder Symptomen ausgerichtet ist, und der Wellness, die auf die Gesunderhaltung und Prävention abzielt.
In diesen Einrichtungen kommen häufig verhaltensmedizinische Verfahren zum Einsatz, die von medizinisch qualifiziertem Personal begleitet werden.
Typische Angebote medizinischer Wellnesseinrichtungen können Massagen, Bäder, Peelings, Reinigungsverfahren sowie spezielle Diäten oder Entspannungstechniken umfassen, die auf der Grundlage einer medizinischen Diagnose ausgewählt werden.
Ausstattung einer medizinischen Wellnesseinrichtung
Die typische Ausstattung einer medizinischen Wellnesseinrichtung umfasst eine Vielzahl von Gegenständen und Geräten, die darauf ausgerichtet sind, sowohl Entspannung als auch gesundheitsfördernde Behandlungen anzubieten. Hier ist eine Liste mit einigen der üblichen Ausstattungsgegenstände:
- Massageliegen und -stühle: Für verschiedene Arten von Massagen.
- Saunas: Zur Entspannung und Förderung der Durchblutung.
- Bäder und Whirlpools: Zur Entspannung und Muskellockerung.
- Physiotherapie-Bedarf: Wie Geräte für Bewegungstherapie und Rehabilitation.
- Fango- und Moor-Therapieausrüstung: Für Wärmebehandlungen und Entspannung.
- Kosmetische Behandlungsgeräte: Für Hautpflege und ästhetische Behandlungen.
- Duschen und Umkleideräume: Grundlegende Einrichtung zur Nutzung vor und nach den Behandlungen.
- Öle, Cremes und Massagehilfsmittel: Für diverse Anwendungen.
- Zubehör für Körperpackungen und Gesichtsmasken: Für spezielle Hautpflegebehandlungen.
- Fitnessraum-Ausstattung: Für körperliche Aktivitäten und Gesundheitsförderung.
Die individuelle Nutzung der Wellnesseinrichtung
In der Regel werden zehn Jahre Nutzungsdauer für ein medizinisches Gerät kalkuliert. Die Leasinggesellschaften bieten individuelle passgenaue Lösungen für jeden Bereich an, die Anzahl der Laufzeitmonate ist somit frei wählbar. Der Betreiber kann stets über neue und moderne Wellness-Geräte verfügen. Die komfortable Wellnesseinrichtung befindet sich stets auf dem neuesten Stand auch in technischer Hinsicht. Während der Nutzungsdauer sind kostenlose Beratungen jederzeit einzuholen.
Wer ist Eigentümer der geleasten Wellnesseinrichtung?
Grundsätzlich ist der Leasinggeber Eigentümer, der Leasingnehmer ist lediglich Besitzer der geleasten Gegenstände. Der Leasingvertrag ist kein Kaufvertrag, sodass der Leasingnehmer aus diesem Grund rechtlich gesehen kein Eigentümer sein kann.
Leasinggeber und Leasingnehmer
Der Leasingvertrag ist genau definiert ein Nutzungsüberlassungsvertrag zu einer festgelegten Summe, die monatlich zur Zahlung anfällt. Während der festgesetzten Laufzeit, juristisch definiert als Grundlaufzeit, kann der Vertrag beiderseits nicht gekündigt werden. Der spezielle Leasingvertrag mit der Restwertklausel beinhaltet gleichzeitig eine Restwertgarantie.
Der Leasingnehmer muss in diesem Falle nachzahlen, wenn das Leasinggut zurückgegeben und anschließend wieder verkauft wird, der Verkaufspreis jedoch niedriger als der Restwert ist. Dieser spezielle Vertrag ist hinsichtlich Wellnesseinrichtung nicht empfehlenswert. Die Leasingrate ist ein fester Betrag, der an den Leasinggeber für die Nutzungsdauer gezahlt wird.
Die Rate besteht aus Einzelkomponenten, die teilweise vom Leasingnehmer beeinflusst werden können. Die Leasingrate sorgt dafür, dass der Wertverlust ungefähr mit der Laufzeitdauer ausgeglichen wird.
Unterschiedliche Laufzeit-Modelle ermöglichen die dehnbare Gestaltung der Leasing-Verträge:
Der Teilamortisationsvertrag mit Nutzungsoption ist flexibel. Der Restwert reduziert sich durch die Leasingrate. Der Vertrag Value Flex wird meist für Objekte mit Werten ab 25.000 Euro eingesetzt, da die Laufzeit erheblich verlängert werden kann. Die Raten werden im Falle der Verlängerung niedriger, sodass sich Raten und Nutzungsdauer die Balance halten.
Einige Modelle werden häufiger realisiert
Die Variante StepInvest wird bevorzugt für komplexe Projekte eingesetzt. Der Leasinggeber unterstützt bei der Planung und Einrichtung. Zum Projektende wird der individuelle Leasingvertrag erstellt, der alle einzelnen Investitionen enthält. Value Flex wird ebenfalls in diesem Bereich eingesetzt. Der Austausch der Leasingobjekte ist für viele Betreiber das A und O eines stabilen Unternehmens.
Leasingdauer frei wählbar
Die Grundleasingzeit muss eingehalten werden. In diesem Zeitraum ist keine Kündigung des Vertrages möglich. Die Standard-Verträge enthalten die Klausel, dass während der Grundlaufzeit 90 % der geschätzten Nutzungsdauer der Wellnesseinrichtung nicht überschritten werden dürfen, ebenso wenig wie 40 % unterschritten werden dürfen. Die Kosten verteilen sich im Idealfall über die komplette Leasingdauer, sodass sich die Nutzung automatisch amortisiert.
Aufbau und Bestandteile von Leasingverträgen
Das Operating-Leasing ist typisch für die kurze Überlassung mit der Möglichkeit kurzfristig zu kündigen. Für den Leasingnehmer ist diese Variante sinnvoll, wenn es sich beispielsweise um gebrauchte Geräte handelt, die nur die erste Zeit überbrücken sollen. Das Finanzierungs-Leasing hingegen enthält langfristige Verträge mit einer bestimmten Grundmietzeit.
Die geschätzte Nutzungsdauer wird berücksichtigt, ebenso werden die Anschaffungskosten mit der Leasingrate verrechnet. Der Aufbau des herkömmlichen Leasingvertrages ist wie folgt:
- Wann soll die Wellnesseinrichtung erneuert werden, um den jeweiligen Anforderungen zu entsprechen.
- Wie lange soll die Wellnesseinrichtung auf diesem Wege finanziert werden.
- Gibt es Wartungen durchzuführen, die zulasten des Leasingnehmers gehen.
- Ist in diesem Bereich mit saisonalen Gewinnschwankungen zu rechnen?
- Soll eine Anzahlung geleistet werden?
Vertragspflichten des Leasingnehmers
Die Wellnesseinrichtung muss umfassend versichert sein, der Leasingnehmer schließt die Versicherungen ab, mindestens sind die Elemente in der Haftpflichtversicherung aufzunehmen.
Jeder Gegenstand muss genau definiert eingetragen werden, es reicht nicht, die „Wellnesseinrichtung allgemein“ zu benennen. Wartungen, Reparaturen liegen im Verantwortungsbereich des Leasingnehmers.
Normale Verschleißerscheinungen werden selbstverständlich berücksichtigt, gravierende Schäden und Vandalismus nicht. Die Einrichtung muss stets funktionsfähig und nutzbar sein. Ein sorgfältiger Umgang mit den Geräten ist zu beachten.
Haftung
Die Versicherung ist daher vom Leasingnehmer abzuschließen. Sollten Beschädigungen von Patienten oder Kunden entstehen, ist der Leasingnehmer haftbar. Es ist nicht relevant, wer die Schäden verursachte, sondern dass die Einrichtung in lädiertem Zustand ist.
Die geleasten Gegenstände müssen jederzeit mängelfrei und gebrauchstauglich sein. Bei Leasingverträgen, die medizinische Wellnesseinrichtungen beinhalten, ist die Haftung selbstverständlich ebenso.