Facharztpraxen Leasing

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Facharztpraxen Leasing

Kurze Zusammenfassung: Die Eröffnung einer eigenen Arztpraxis erfordert eine sorgfältige Planung der Kostenverteilung und -investition, einschließlich Eigenkapital, Bankdarlehen und Leasing. Leasing bietet die Möglichkeit, teures Equipment zu nutzen und steuerliche Vorteile zu genießen, wobei der Leasinggeber Eigentümer bleibt und der Leasingnehmer Nutzungsberechtigter ist.

Arztpraxis Eröffnung, Planung und Aufwand

Es steckt viel mehr Aufwand als gedacht hinter dem Wunsch, eine eigene Arzt Praxis zu eröffnen. Während der Planung sollte vor allem die Kostenverteilung und -investition genau kalkuliert werden. Mitunter spielen drei Faktoren eine Rolle: Eigenkapital, ein Bankdarlehen und das sogenannte Leasing.

Wer sich für das Leasen entscheidet, kann teures Equipment vor dem gesamten Kauf der Einrichtung einkaufen und zahlt monatlich eine festgelegte Summe an den Leasinggeber zurück. Steuerlich gesehen bietet es einige Vorteile, denn in der Tätigkeit als Selbstständiger können Objekte ohne Weiteres steuerlich abgesetzt werden.

Die neue Praxis als Investitionsgut nutzen

Aufgrund der gewerblichen Zweckweise, fallen neu eingerichtete Behandlungsräume und Untersuchungszimmer unter die Kategorie Investitionsgut. Der Leasingnehmer investiert sozusagen aktiv in seine ärztliche Laufbahn und profitiert zudem von zahlreichen Vorteilen.

Darunter fallen zum Beispiel steuerliche Vorteile. Denn um sich als Investitionsgut zu qualifizieren, muss das Produkt rein geschäftlich von Nutzen sein. Zusätzlich trägt es bedeutend für die Weiterentwicklung und Zukunft der Facharztpraxis bei und unterscheidet sich somit vom Konsumgut (nur privat gebräuchlich).

Das Leasingobjekt sinnvoll einsetzen

Ein Arzt hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die vor Eröffnung gut überlegt sein sollten. Wenn der Mediziner mit der Zeit gehen will und eine Einrichtung auf höchstem Niveau bevorzugt, wählt er Möglichkeit eins. Diese besteht aus höheren Investitionskosten durch neuwertige Geräte und Möbel, weniger Personal und niedrigere Personalkosten und kürzere Behandlungszeiten.

Dadurch kann er weitaus mehr Patienten behandeln. Möglichkeit zwei setzt sich aus einer älteren Medizintechnik und Mobiliar, deutlich mehr Kollegen und Kunden zusammen. Zeit für den Patienten rückt für den zweiten Leasingnehmer eher in den Vordergrund, möglicherweise springen ihm aber auch einige Privatpatienten ab. Diese bevorzugen vielleicht eine etwas höherwertige Einrichtung.

Der rechtmäßige Eigentümer

Wer einen Leasingvertrag unterschreibt, verpflichtet sich zu einer monatlich vereinbarten Zahlung. Der Leasingnehmer zahlt diese an den Leasinggeber und das bis zu fünf Jahren. Anfänglich kauft der Geber jedoch das Wirtschaftsgut ein und gibt es durch einen Verkäufer an den Nehmer weiter. Eigentümer bleibt nach wie vor der Leasinggeber.

Das bedeutet, dass der Eigentümer außerdem dazu verpflichtet ist, bei der Veräußerung und Reparatur behilflich zu sein. Ein guter Kundenservice wird selbstverständlich seitens des Nehmers gewünscht, denn schließlich sorgt ein professionelles Geschäftsverhältnis für eine kundenfreundliche Behandlung.

Leasinggeber und Leasingnehmer

Der Leasinggeber als Eigentümer und der Leasingnehmer als Nutzungsberechtigter gehen über den Leasingvertrag ein Geschäftsverhältnis ein. Gerne gesehen werden zudem Serviceleistungen. Darunter fallen zum Beispiel Austauschoptionen, technische Erweiterungen, Wartung und Überprüfung. Leasinggeber sehen sich heutzutage auf einer Ebene mit der normalen Hausbank, daher wird viel Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit gelegt.

Die Pflichten des Leasingnehmers

Mit der Unterschrift auf dem Leasingvertrag, verpflichten sich besonders der Leasingnehmer zu einigen besonderen Punkten. Zum einen muss er die Leasingrate dem Geber pünktlich überweisen, zum andere sich um Versicherung und andere Dinge kümmern. Falls ein Vertragsbruch vorliegt, sollte so schnell wie möglich ein persönliches Gespräch stattfinden und ausstehende Raten unverzüglich nachgezahlt werden.

Vertragsbestimmungen innerhalb des Leasings

Bevor der Vertrag rechtlich mit Beendigung der Leasingdauer endet, kann über verschiedene Möglichkeiten diskutiert werden. Üblich sind bei einem Facharzt Praxis Leasing das Restwertleasing. Während der Vertragslaufzeit wird ein Teil der Hauptsumme monatlich abgezahlt. Bei Beendigung des Vertrages wird der Restwert des Leasingobjektes geschätzt – wenn dieser niedriger als der Ursprungspreis ist, muss der Leasingnehmer den Betrag nachzahlen.

Die Leasingdauer

Während der Leasingdauer steht weniger das Eigentum im Vordergrund, sondern mehr die Nutzungsgewalt. Der Leasingnehmer least zum Beispiel ein Mikroskop und kann, während der im Leasingvertrag geregelten Leasingdauer, das Gerät nach Belieben nutzen. Das bedeutet, er hat die alleinige Entscheidungsvollmacht, zu welchen Zwecken und wo er es benutzt.

In der Regel beschränkt sich die Vereinbarung auf bis zu fünf Jahre, kann aber in bestimmten Fällen verlängert werden. Dazu müssen jedoch die Gründe nachvollziehbar und relevant genug sein. Eine Kündigung ist ebenfalls möglich, falls ein Leasingteilnehmer den Vertrag nicht mehr erfüllen kann.

Der Leasingnehmer haftet während der Dauer des Vertrages für das Leasingobjekt. Das bedeutet, er muss für die Unterbringung und für den Unterhalt sorgen. Bestenfalls schließt er vor Übernahme des medizinischen Gerätes eine Vollkaskoversicherung ab, die größere Schäden abfängt und haftet.

Sobald der Leasingbezieher einen Mangel oder Schaden an beanspruchten Gerät feststellt, muss er den Schaden am besten allen beteiligten Parteien melden. Dem Leasinggeber, damit er mögliche Maßnahmen zur Reparatur und dem Austausch in die Wege leiten kann und der Versicherung, falls es sich um ein Eigen- oder Fremdverschulden handelt.

Verantwortung für das Leasingobjekt beider Parteien

Der Leasinggeber hat die Pflicht, das zur Verfügung stehende Objekt in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung zu stellen. Sobald der Leasingnehmer zum Beispiel einen Schaden an einem medizinischen Gerät bemerkt und meldet, muss sich der Eigentümer um die Reparatur und ein vorübergehendes Ersatzgerät kümmern.

Die obligatorische Vollkaskoversicherung

Mit dem Abschließen einer Vollkaskoversicherung in einer privaten Praxis, besteht für den Leasingnehmer eine verbindliche Verpflichtung. Sie soll vor allem bei Diebstahl und Beschädigung in Kraft treten.

In einem solchen Fall bietet eine Vollkaskoversicherung eine Rückendeckung für den Leasinggeber. Denn bei Verlust des Gerätes, der Möbel o. Ä. kann er immer noch den Versicherungsbeitrag als Ersatz in Anspruch nehmen. Oft wird von Leasinggesellschaften der Abschluss einer solchen Maßnahme als Voraussetzung betrachtet.

Das Leasingobjekt übernehmen

Falls das geleaste Objekt nach den maximal fünf Jahren übernommen werden will, kann es vom Leasinggeber abgekauft werden. Eine Verpflichtung besteht dabei jedoch nicht. Verlängert werden kann das Leasingstück nur in äußerst wichtigen Punkten.