Werkzeugmaschinen Leasing

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Werkzeugmaschinen Leasing

Kurze Zusammenfassung: Werkzeugmaschinen-Leasing ist eine alternative Finanzierungsmethode, bei der Leasingnehmer monatlich für die Nutzung der Maschine zahlen, ohne sie zu kaufen. Der Leasingvertrag umfasst Wartungs- und Instandsetzungspflichten des Leasingnehmers und ist oft flexibler als traditionelle Mietverträge. Das Leasing schont Liquidität und Kapital, ideal für Investitionsgüter wie Werkzeugmaschinen.

Werkzeugmaschinen leasen

Beim Werkzeugmaschinen Leasing handelt es sich um einen Mietvertrag, bei dem die Maschine dem Leasingnehmer vom Leasinggeber für eine monatliche Ratenzahlung überlassen wird. Das Leasing ist eine alternative Finanzierungsmöglichkeit, die von Leasinggesellschaften angeboten wird und bei dem die Maschine nicht gekauft werden muss.

Daher ist das Leasing sehr beliebt, da für einen solchen Vertrag kein Kreditantrag bei der Bank notwendig ist. Die Leasinggesellschaft schafft die Werkzeugmaschine an und überlässt sie anschließend dem Kunden. Der Kunde teilt dem Leasingunternehmen mit, welche Maschine er benötigt und zahlt dann eine monatliche Rate.

Der Unterschied zum normalen Mietvertrag ist beim Leasingvertrag, dass der Kunde die Wartungs- und Instandsetzungskosten für die Maschine selbst übernehmen muss. Auch besteht eine Versicherungspflicht. Daher spricht man beim Leasingvertrag auch von einem „atypischen“ Mietvertrag. Jedoch sind auch Varianten von Verträgen möglich, bei denen der Leasinggeber für einen monatlichen Pauschalpreis die Wartung der Werkzeugmaschine übernimmt.

Werkzeugmaschinen Hersteller

  • DMG Mori Seiki AG: Ein führender globaler Hersteller von Werkzeugmaschinen mit einem umfassenden Produktportfolio, das Drehmaschinen, Fräsmaschinen und fortschrittliche Technologien wie 5-Achsen-Bearbeitung und additive Fertigung umfasst.
  • Haas Automation, Inc.: Ein US-amerikanischer Hersteller, bekannt für seine breite Palette an CNC-Werkzeugmaschinen, einschließlich Vertikal- und Horizontal-Bearbeitungszentren, Drehmaschinen und Dreh-Fräszentren.
  • TRUMPF GmbH + Co. KG: Ein deutsches Unternehmen, spezialisiert auf Lasertechnologie, bietet hochmoderne Werkzeugmaschinen für die Blechbearbeitung, einschließlich Laserschneid-, Biege- und Stanzmaschinen.
  • Amada Co., Ltd.: Ein japanischer Hersteller, bekannt für seine Präzisions-Blechbearbeitungsmaschinen, Laser-Schneidemaschinen und Stanzpressen, sowie für Werkzeugtechnologie.
  • Okuma Corporation: Ein japanisches Unternehmen, das für seine CNC-Drehmaschinen und Bearbeitungszentren bekannt ist. Okuma ist auch für seine innovative Software und Automatisierungstechnologie bekannt.
  • Mazak Corporation: Ein weltweit führender Hersteller von fortschrittlichen CNC-Dreh- und Fräsmaschinen, bekannt für ihre Zuverlässigkeit und Präzision.
  • Makino Milling Machine Co., Ltd.: Ein führender Hersteller von Hochgeschwindigkeits-Fräsmaschinen und Bearbeitungszentren, bekannt für ihre Genauigkeit in der anspruchsvollen Teilefertigung.
  • Doosan Machine Tools Co., Ltd.: Ein südkoreanischer Hersteller von CNC-Drehmaschinen und Bearbeitungszentren, bekannt für ihre Robustheit und Effizienz in verschiedensten Industriezweigen.
  • HURCO Companies, Inc.: Ein US-amerikanischer Hersteller von CNC-Maschinen, der sich auf einfache Bedienung und Programmierung spezialisiert hat, ideal für Kleinserien und Einzelfertigungen.
  • Gleason Corporation: Spezialisiert auf die Herstellung von Maschinen zur Zahnradbearbeitung, bietet Gleason eine breite Palette von Verzahnungsmaschinen für verschiedene Branchen, einschließlich der Automobil- und Luftfahrtindustrie.

Leasing von Investitionsgütern

Bei Werkzeugmaschinen handelt es sich um Investitionsgüter. Investitionsgüter sind Güter, die für den Geschäftsgebrauch eines Unternehmens eingesetzt werden. Dies können Maschinen, Produktionsanlagen oder Fahrzeuge sein.

Die Anschaffung einer Maschine kann sehr teuer sein, daher ist das Leasing eine besonders liquiditäts- und kapitalschonende Art in die Betriebsausstattung zu investieren. Um wettbewerbsfähig bleiben zu können, ist der optimale Einsatz von Produktionsmitteln meistens Voraussetzung. Das Leasing von Investitionsgütern kann eine gute Möglichkeit sein, um in den Maschinenpark zu investieren.

Nutzung der Maschine

Das Leasing ist ein sogenannter Nutzungsüberlassungsvertrag. Das heißt, die Werkzeugmaschine ist Eigentum des Leasinggebers, aber der Kunde kann diese für einen festgelegten Zeitraum nutzen. Die Anzahl der genutzten Stunden wird dabei vertraglich festgelegt.

Eigentum des Leasingobjektes

Beim Leasing einer Werkzeugmaschine besteht keine Pflicht zur Eigentumsübertragung wie bei einem Kauf. Das heißt, das Leasingobjekt ist Eigentum des Leasingunternehmens. Der Kunde hat die Maschine nur gemietet und zahlt dafür die monatliche Rate.

Direktes und indirektes Leasing

Beim direkten Leasing spricht man von einer „Zwei-Parteien-Beziehung“ zwischen Leasingunternehmen und Kunde. Die Werkzeugmaschine wird vom Hersteller oder Lieferant der Werkzeugmaschine finanziert. Der Leasingnehmer zahlt dann den Leasingzins an diesen. Diese Form des Leasingvertrags kommt allerdings nur sehr selten vor.

Beim indirekten Leasing sind drei Parteien beteiligt: der Hersteller oder Lieferant der Werkzeugmaschine, die Leasinggesellschaft und der Leasingnehmer. Der Leasingnehmer wählt die Maschine aus und entscheidet sich für einen Hersteller. Anschließend kauft der Leasinggeber diese Maschine beim Hersteller und überlässt sie nach Vertragsabschluss dem Kunden für eine monatliche Rate.

Leasingdauer

Im Vertrag wird eine Grundmietzeit festgelegt. Später kann die Vertragslaufzeit nochmal verlängert werden. Es ist ebenfalls möglich, einen Vertrag auf unbestimmte Zeit abzuschließen. Während der Grundmietzeit kann der Vertrag nicht gekündigt werden. Nach Ablauf der Frist besteht die Option zum Kauf der Maschine.

Folgende Bestandteile kann ein solcher Vertrag zum Beispiel enthalten:

  • Die Laufzeit
  • Höhe des Restwertes
  • Ausschluss von Kündigungsklauseln
  • Einbeziehung von Kündigungsmöglichkeiten
  • Höhe der Ratenzahlung
  • Fälligkeit der Leasingraten
  • Mietnebenkosten
  • Optionen zum Vertragsende (Kauf, Rückgabe, Verlängerung)
  • Nutzungsumfang (Anzahl genutzte Stunden der Maschine)

Zunächst wird im Vertrag die Grundmietzeit festgelegt. Meistens besteht jedoch nach Ablauf der Frist die Möglichkeit diese nochmal zu verlängern. Eine Option zum Kauf der Maschine besteht ebenfalls. Der Vertrag kann ein sogenanntes Andienungsrecht beinhalten. Dann ist der Kunde nach Ablauf der Vertragslaufzeit verpflichtet, die Maschine zu erwerben.

Die Ratenzahlungen können monatlich, vierteljährlich oder jährlich gezahlt werden. Es kann auch ein Kündigungsrecht festgelegt werden. Dann kann der Kunde nach etwa 40 Prozent Nutzungsdauer der Werkzeugmaschine den Leasingvertrag kündigen. Eine Versicherungspflicht ist ebenfalls immer enthalten, um gegen eventuelle Schäden versichert zu sein.

Unterhalt des Leasingobjekts

Voraussetzung für den Kunden, eine geleaste Maschine nutzen zu können, ist die Übernahme der Wartungs- und Instandsetzungskosten. Das bedeutet Reparaturen muss der Kunde selbst übernehmen. Die Maschine muss außerdem regelmäßig gewartet werden, um einwandfrei zu funktionieren. Dennoch ist es möglich, dass Schäden an einer Maschine entstehen können. Daher besteht auch eine Versicherungspflicht für den Kunden.

  • 1. Unsachgemäße Handhabung oder Fahrlässigkeit: Sollte ein Angestellter Mal einen Fehler bei der Bedienung der Maschine machen, so dass ein Schaden daraus entsteht, dann zahlt die Versicherung diesen.
  • 2. Kurzschluss oder Überspannung: Wenn die Maschine überlastet ist und ein Kurzschluss entsteht, dann kann die Elektronik der Werkzeugmaschine beschädigt werden.
  • 3. Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen: Ebenfalls können digitale Messgeräte an der Maschine beschädigt sein, so dass größere Schäden an der Maschine entstehen können.

Rückkauf oder Verlängerung

Nach Ablauf der Grundmiete gibt es drei Möglichkeiten. Die Maschine kann gekauft werden, der Leasingvertrag verlängert werden oder die Maschine wird zurückgegeben.