Verpackungsmaschinen Leasing

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Verpackungsmaschinen Leasing

Kurze Zusammenfassung: Leasing ist eine flexible Nutzungsüberlassung, ideal für schnelle Anpassungen an Marktänderungen. Es ermöglicht Firmen, Ausrüstung wie Verpackungsmaschinen ohne hohe Anfangsinvestition zu nutzen. Leasingverträge decken Raten, Laufzeiten und Wartungsverantwortung ab. Vorteile sind Bilanzschonung, Liquiditätserhalt und steuerliche Absetzbarkeit; Nachteile umfassen höhere Gesamtkosten und vertragliche Bindung.

Die Märkte ändern fast täglich und für die meisten Firmen ist es fast unmöglich, nicht darauf einzugehen. Mit Veränderungen im Konsumverhalten der Kunden ändern sich natürlich auch die Ansprüche an das eigene Unternehmen, die Mitarbeiter, den Fuhrpark oder die Maschinen.

Wer hier kurzfristig anpassen muss, der will seine Zeit nicht mit Monate langen Gesprächen mit Beratern und Banken verbringen, sondern innerhalb kürzester Zeit sein Angebot anpassen.

Verpackungsmaschinen leasen

Heutzutage kann man fast alles mieten oder leasen – vom Büromaterial über Personal bis hin zur kompletten Firma. Verpackungsmaschinen lassen Unternehmen effizienter Ware verschicken. Diese meist kostspieligen Maschinen lassen sich leasen.

Leasing ist eine Art Miet- oder Nutzungsüberlassungsvertrag. Hierbei wird vom Leasinggeber etwas beschafft und finanziert und dem Leasingnehmer gegen ein gewisses Entgelt für einen festgelegten Zeitraum zur Nutzung überlassen.

Im Leasingvertrag werden An- und Sonderzahlungen, die monatliche Leasingraten, die Dauer des Vertrages, der Restwert, eine mögliche Verlängerung des Vertrages und eine eventuelle Rückgabe festgelegt.

Wichtig ist, dass bei Leasingverträgen die Wartungs- und Instandhaltungsleistungen sowie der Gewährleistungsanspruch auf den Leasingnehmer übertragen werden, während der Leasinggeber über den gesamten Zeitraum immer noch Eigentümer des Objektes ist.

Der Leasinggeber aktiviert das entliehene Gut in seiner Bilanz und kann es entsprechend abschreiben, während der Leasingnehmer die zu zahlenden Raten in der Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben angibt.

Die Vorteile des Leasings

  • Leasingraten sind als Betriebsausgaben voll absetzbar
  • tauchen in den Bilanzen des Leasingnehmers nicht auf
  • Eigenkapital bleibt erhalten, Ranking bei Banken bleibt stabil
  • kleine Leasingraten bieten Platz für weitere Investitionen, vereinbarte Laufzeiten helfen bei der kurz- und langfristiger Planung
  • die geleasten Objekte finanzieren sich fast von selbst, da die erwirtschafteten Einnahmen während der Nutzungsdauer den Ausgaben gegengerechnet werden können
  • die abgeschlossenen Verträge können je nach Bedarf angepasst und entsprechend geändert werden

Nachteile des Leasings

  • Leasinggeber bleibt über die Vertragsdauer Eigentümer des Leasingobjektes, daher kann es unter Umständen bei Liquiditätsproblemen des Leasinggebers veräußert werden
  • Leasingverträge sind in der Regel nicht kündbar und müssen daher langfristig in die Ausgaben eingeplant werden
  • bei Zahlungsverzug oder nicht vertraglicher Nutzung kann der Vertrag seitens des Leasinggebers sofort gekündigt werden, unter Umständen kommen dazu noch Schadensersatzforderungen und Ausfallzahlungen
  • Leasingraten sind im Vergleich zu fremdfinanzierten Anschaffungen höher, außerdem fallen Versicherungsprämien sowie Instandhaltungskosten an

Verpackungsmaschinen-Leasing

Verpackungsmaschinen zu leasen bringt für Unternehmen klare Vorteile – das vorhandene Eigenkapital bleibt erhalten, die Bilanz wird geschont, es ist kostengünstiger als die Aufnahme von Krediten und man kann schnell und flexibel auf veränderte Marktsituationen reagieren.

Geleaste Maschinen, Immobilien und Fahrzeuge werden in den Bilanzen des Leasingnehmers nicht aufgeführt. Bei Verpackungsmaschinen handelt es sich um ein sogenanntes Investitionsgut, da diese zur Herstellung bzw. zur Verarbeitung von Produkten genutzt werden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Verpackungsmaschinen zu leasen – je nachdem, welche Größe, Art der Verpackung, Einsatzmöglichkeiten der Maschinen usw. Solche Maschinen oder Fertigungsstraßen müssen meist recht kurzfristig eingesetzt werden und sind nicht lange beim Leasingnehmer.

Je nach Leasingmodell kommen hier verschiedene Kostenfaktoren auf den Leasingnehmer zu: Anzahlung, Sondertilgung, Versicherungsprämien, Leasingraten, eventuelle Auslöse / Restwert bei Ablauf des Vertrages.

Inhalte des Leasingvertrages

  • Genaue Beschreibung des Leasingobjektes
  • Preis bei Neukauf des Leasingobjektes
  • Sind Sonderzahlungen möglich?
  • Gibt es Rabatte und Sonderkonditionen?
  • Vertragslaufzeit
  • Leasingraten (Höhe der Zahlungen, Anzahl der Teilzahlungen, Voraus- und Anzahlungen, Zahlungsweise, Zahlungsziel)
  • Optionen nach Vertragsablauf, ist es ein Teil- oder Vollamortisierungsvertrag
  • Restwert des Leasingobjektes

Haftung und Unterhalt während der Leasinglaufzeit

Obwohl der Leasinggeber Eigentümer des Leasingobjektes bleibt, ist während der Vertragslaufzeit einzig der Leasingnehmer für den Unterhalt des Leasingobjektes zuständig.

Instandhaltung und Reparatur sowie Gewährleistungsansprüche kann er nur gegenüber dem Hersteller geltend machen und ist für die entstehenden Kosten allein verantwortlich.

Wird das Leasingobjekt während der Vertragslaufzeit vertragswidrig genutzt oder nicht entsprechend „gepflegt“, so kann der Leasinggeber dem Vertragspartner gegenüber den Vertrag kündigen oder Schadensersatz-, Ausfall- oder Regressforderungen geltend machen.

Die Haftungsansprüche des Leasingnehmers gegenüber dem Leasinggeber werden gern abgegeben, indem die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber der Vertragsparteien an den Hersteller bzw. Lieferanten abgetreten werden. Der Leasingnehmer meldet Sachmängel dem Leasinggeber, macht aber den Anspruch daran gegenüber dem Verkäufer, Hersteller oder Lieferanten geltend.

Da der Leasinggeber bis zum Vertragsende Eigentümer des Leasingobjektes ist, kann dieser aber wiederum bei Zuwiderhandlung und Verstößen gegen des Nutzungsvertrag durch den Leasingnehmer Ausfallkosten oder Schadensersatz ihm gegenüber geltend machen, um seine Investitions- bzw. Reparaturkosten zu minimieren. Hier haftet also der Leasingnehmer gegenüber dem Leasinggeber mit entsprechenden Rücklagen und Versicherungen.

Nach Vertragsende

Sind Leasingverträge ausgelaufen, dann haben die beteiligten Vertragspartner mehrere Möglichkeiten.

Bei sogenannten Vollamortisationsverträgen werden Herstellungs-, Anschaffungs- und Verwaltungskosten komplett über den Nutzungsvertrag abgedeckt. Nach Vertragsablauf kann der Kunde das Gerät entweder zurückgeben, kaufen oder den Vertrag verlängern.

Bei den Teilamortisationsverträgen gibt es nach Ablauf des Vertrages einen Restwert, der entweder dem aktuellen Marktwert der Maschine entspricht oder darüber liegt. Folgende Optionen sind in diesen Verträgen enthalten:

  • Mindererlöserstattung: hier liegt der festgelegte Restwert meist über dem tatsächlichen Marktwert, da der Kunde erheblichen Einfluss auf den Wert des Leasingobjektes hat; wird meist bei Fahrzeugleasing angewendet
  • Andienoption: hierbei wird vertraglich ein fester (meist zu erwartender Marktpreis) festgelegt, der bei Ablauf des Leasingvertrages gezahlt wird; der Leasingnehmer wird Eigentümer
  • Mehrerlösbeteiligung: der Leasinggeber erhält min. 25% der Differenz zwischen dem vereinbarten Restwert und dem aktuellen Marktwert des Leasingobjektes; schlecht für den Leasingnehmer, wenn ein zu kleiner Restwert veranschlagt wurde.

Außerdem besteht die Möglichkeit, dass es dritter Vertragspartner bestehende Leasingverträge übernimmt, bspw. beim Leasen von Fahrzeugen oder der Übernahme einer Firma.