Produktionsanlagen Leasing

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Produktionsanlagen Leasing

Kurze Zusammenfassung: Das Leasing von Produktionsanlagen ist eine flexible Finanzierungsmöglichkeit, bei der die Anlagen vom Leasinggeber zur Nutzung überlassen, aber nicht verkauft werden. Es gibt verschiedene Leasingarten, darunter Operate Leasing und Finanzierungsleasing, die unterschiedliche Verantwortlichkeiten und Risiken für den Leasingnehmer beinhalten.

Produktionsanlagen leasen

Um die Nachfrage am Markt nach Gütern und Waren schnellstmöglich erfüllen zu können, gehören Produktionsanlagen in der Industrie und im produzierenden Gewerbe zum betrieblichen Alltag. Die Produktionsanalgen bestehen aus einer Reihe von Maschinen, die nacheinander verschiedene Arbeitsschritte durchführen.

Da diese Investitionen auch für größere Unternehmen eine finanzielle Herausforderung darstellen, bietet sich das Leasing von Produktionsanlagen an. Hierbei handelt es sich um eine Sonderform der Vermietung, bei der Maschinen aus der Produktionsanlage vom Leasinggeber an den Leasingnehmer vermietet werden. Anders als beim Kauf von Produktionsanalagen, wechselt das Leasinggut also nicht den Eigentümer. Wichtige Eckdaten über die Dauer, Anzahlung, Mietzeit etc. werden in Leasingverträgen geregelt.

Im Gegensatz zu den Konsumgütern, die ausschließlich für den privaten Ge- und Verbrauch produziert werden, werden Investitionsgüter im wirtschaftlichen Produktionsprozess verwendet. Demnach liegt beim Leasing von Produktionsanlagen ein Investitionsgut vor.

Welche Nutzung des Leasingobjektes findet statt?

Da beim Leasing von Produktionsanlagen die entsprechenden Güter zum Gebrauch, bzw. zur Nutzung an den Leasingnehmer überlassen werden, spricht man landläufig auch von einer zeitliche begrenzten Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung gegen Bezahlung.

Bei wem liegt in diesem Fall das Eigentum?

Bei der Nutzungsüberlassung von Leasingobjekten ist normalerweise der Leasinggeber sowohl wirtschaftlicher, wie auch rechtlicher Eigentümer der Produktionsanlagen. Die Produktionsanlagen werden allerdings dem Leasingnehmer angerechnet, falls er wirtschaftlicher Eigentümer ist.

Leasingeber und Leasingnehmer

Das Verhältnis von Leasinggeber und Leasingnehmer wird maßgeblich von der Art des Leasingvertrags bestimmt. Etabliert haben sich hierbei vor allem das Operate Leasing und das Finanzierungsleasing.

Beim Operate Leasing geht es eher um die Nutzung der Produktionsanlagen, als um die Finanzierung der Leasingobjekte. Üblicherweise trägt bei diesem Modell der Leasinggeber das Objektrisiko, dazu gehört auch die Wartung ggf. die Reparatur der Produktionsanlagen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit innerhalb gesetzlicher Fristen den Leasingvertrag zu kündigen. Primäres Ziel beim Operate Leasing ist die häufige Vermietung von Leasingobjekten.

Beim Finanzierungsleasing steht die Finanzierung der Produktionsanlage im Fokus. Der Leasingnehmer übernimmt bei dieser Variante des Leasings das Objektrisiko für Schäden, anfallende Reparaturen oder den Ausfall der Produktionsanlagen. Während der Grundmietzeit besteht bei dieser Form des Leasings keine Möglichkeit der Kündigung.

Vorübergehender Gebrauch zur Nutzung

Der vorübergehende Gebrauch des Leasingnehmers ist durch eine zeitweilige Überlassung des Leasingobjekts gegen ein zuvor vereinbartes Entgelt gekennzeichnet. Dem Leasingnehmer wird dementsprechend durch die monatlich im Leasingvertrag vereinbarte Rate ein Gebrauchsrecht der Produktionsanlage eingeräumt.

Leasingdauer

Das Finanzierungsleasing ist von einer mittleren bis langen Leasingdauer geprägt. Innerhalb des Finanzierungs-Leasings haben sich mit den Vollamortisationsverträgen und Teilamortisationsverträgen zwei weitere Modelle etabliert. Während der Grundmietzeit deckt der Leasingnehmer, bei der Vollamortisation alle anfallenden Kosten, wie Anschaffungs- und Herstellungskosten und Nebenkosten.

Bei einem Teilamortisationsvertrag bleibt ein kalkulierter Restwert übrig, da der Leasingnehmer mit seinen Raten nicht die gesamten anfallenden Kosten während der Grundmietzeit deckt. Bereits bei Vertragsabschluss wird der kalkulierte Restwert zischen Leasingnehmer und Leasingnehmer vereinbart. Der Restwert einer Produktionsanlage entspricht dann im besten Fall dem tatsächlich Wert auf dem Markt zum Ende des Leasingzeitraums.

In Bezug auf das Leasing von Produktionsanlagen kennzeichnet die vorbestimmte vertragliche Leasingdauer maßgeblich die Art des gewählten Leasing-Modells. Hier wird, wie bereits beschrieben, zwischen dem Operate Leasing und dem Finanzierungs-Leasing unterschieden.

Leasingvertrag

Von Bedeutung für den Leasingvertrag beim Leasing von Produktionsanlagen sind die Vertragspflichten, die Gebrauchsüberlassung, die Höhe der Leasingraten und Vereinbarungen über die Grundlaufzeit. Die vereinbarte Grundmietzeit ist meist mit einer Option auf Verlängerung ausgestattet.

Eine mögliche Kaufoption des Leasingnehmers nach Ablauf der Grundmietzeit ist häufig weiterer Bestandteil des Leasingvertrags. Regelungen über Kündigungsmodalitäten sind ebenso wesentliche Inhalte des Leasingvertrags. Sollte beispielsweise der Leasingnehmer seiner Ratenzahlung nicht rechtzeitig nachkommen, kann der Leasingvertrag bei Produktionsanalgen fristlos gekündigt werden.

Wurde ein kündbarer Leasingvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, ist eine Kündigung erst nach 40 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer möglich. Beinhaltet des Leasingvertrag ein Andienungsrecht, ist der Leasingnehmer zur Übernahme der Produktionsanlage zu einem vorab vereinbarten Restwert verpflichtet.

Verpflichtung zum Unterhalt

Die Verpflichtung zum Unterhalt der Produktionsanlage was dem Leasingnehmer übertragen wird ist abhängig von der Ausgestaltung des Leasingvertrags. Grundsätzlich haftet aber der Leasingnehmer während der gesamten Leasingdauer für entstandene Schäden, anfallende Reparaturen und Ausfälle der Produktionsanalgen mittels einer Vollkaskoversicherung.

Alle mit der Produktionsanlage verbundenen Chancen und Risiken, wie auch der Unterhalt, gehen an den Leasingnehmer über. Er wird somit zum Träger des Investitionsrisikos.

Inwiefern und in welchem Ausmaß haftet der Leasingnehmer während der Leasingdauer Produktionsanlagen Leasing?

Während der Vertragslaufzeit haftet der Leasinggeber dafür, dass die Produktionsanlagen mangelfrei sind. Der Leasinggegenstand muss demnach in einem zum Gebrauch tauglichen Zustand sein.

Wie ist die Haftung bei Produktionsanlagen Leasing geregelt?

Normalerweise werden die Gewährleistungsrechte des Leasinggebers dem Leasingnehmer abgetreten. Sobald ein Mangel an der Produktionsanlage von Leasingnehmer entdeckt wurde, miss dieser den Sachmangel geltend machen, obwohl er nicht Eigentümer des Leasinggegenstands ist.

Obligatorische Vollkaskoversicherung

Grundsätzlich werden bei der Vollkaskoversicherung alle eventuell auftretenden Schäden an der Produktionsanlage abgedeckt. Dazu zählen u.a. selbstverschuldete Schäden seitens des Leasingnehmers. Daher ist eine Vollkaskoversicherung über den gesamten Leasingzeitraum besonders wichtig.

Nach Ablauf des Leasingvertrages

Läuft der Leasingvertrag bei einem Produktionsanlagen Leasing aus, besteht entweder die Möglichkeit, den bereits bestehenden Leasingvertrag zu verlängern oder ein Rückmietkauf, häufig auch als Sale-and-lease-back bezeichnet. Diese Form des Leasings setzt sich aus Verkauf und Zurückleasen zusammen. Dabei verkauft der künftige Leasingnehmer die Produktionsanlage an einen Leasinggeber und least die Anlage anschließend zurück.