Sicherheitstechnik Leasing

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Sicherheitstechnik Leasing

Kurze Zusammenfassung: Leasing von Sicherheitstechnik, wie Alarmanlagen und Überwachungskameras, ist eine effiziente Option für Privatpersonen und Unternehmen, um Sicherheit zu gewährleisten, ohne hohe Anschaffungskosten zu tragen. Der Leasingvertrag umfasst Lieferung, Installation und Wartung der Technik, wobei das Eigentum beim Leasinggeber verbleibt. Kunden profitieren von niedrigen Raten und steuerlichen Vorteilen, müssen jedoch bei Vertragsende die Technik zurückgeben oder eine Abschlussrate zahlen, um sie zu erwerben.

Vor allem in Großstädten möchten sich viele Menschen gegen Einbrecher und Kriminelle absichern. Zwar kann die Polizei helfen, wenn es wirklich brenzlig werden sollte, doch viele Bürger möchten ihre Sicherheit selbst in die Hand nehmen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, durch die man sein eigenes Haus, sein Auto oder sein Grundstück absichern kann.

Sicherheitstechnik leasen

Zu den beliebtesten Artikeln aus der Sicherheitstechnik zählen unter anderem Überwachungskameras, Alarmanlagen oder Tresore. Sicherheitstechnik lässt sich per Leasingvertrag über Jahre nutzen, ohne dabei sein Eigenkapital einzusetzen.

Sicherheitstechnik gibt es in den unterschiedlichsten Bereichen. Sehr oft wird das eigene Grundstück oder das eigene Haus mit Alarmanlagen versehen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Alarmanlagen regelmäßig auf ihre Funktionalität überprüft werden.

Solch einen Service kann optional neben dem Kauf einer solchen Vorrichtung gebucht werden, bei vielen Leasingangeboten ist die regelmäßige Überprüfung der Sicherheitstechnik jedoch bereits inbegriffen.

Ein Leasing lohnt sich bei Sicherheitstechnik allerdings nicht nur aufgrund der ständigen Inspektionen, Kunden profitieren ebenfalls von sehr niedrigen monatlichen Raten und steuerlichen Vorteilen, die pünktlich zur Steuererklärung geltend gemacht werden können.

Sicherheitstechnik kann für kleinere Wohnanlagen, aber auch für größere Unternehmen und Hallen wichtig sein, um die Unversehrtheit der Güter zu garantieren. Jedes Jahr investieren große Firmen viel Geld in ausgereifte Sicherheitstechnik, die in keinem Betrieb fehlen sollte.

Was zählt zur Sicherheitstechnik?

Sicherheitstechnik umfasst eine breite Palette von Geräten und Systemen, die zum Schutz von Eigentum, Personen und Informationen eingesetzt werden. Das sind unter anderem:

  • Alarmanlagen: Diese Systeme erkennen unerlaubten Zutritt oder verdächtige Aktivitäten in einem Gebäude und lösen einen Alarm aus.
  • Überwachungskameras: Sie werden zur visuellen Überwachung von Räumlichkeiten und Außenbereichen verwendet, um Sicherheit zu gewährleisten und unerwünschte Aktivitäten zu dokumentieren.
  • Zugangskontrollsysteme: Diese Systeme steuern den Zugang zu bestimmten Bereichen durch Technologien wie Kartenleser, biometrische Scanner oder PIN-Codes.
  • Brandschutzsysteme: Dazu gehören Rauchmelder, Sprinkleranlagen und andere Vorrichtungen, die bei einem Feuer Alarm schlagen oder es bekämpfen.
  • Einbruchmeldeanlagen: Ähnlich wie Alarmanlagen, aber speziell darauf ausgerichtet, Einbrüche zu erkennen und zu melden.
  • Tresore und Sicherheitsschränke: Sie dienen der sicheren Aufbewahrung von Wertsachen, wichtigen Dokumenten und gefährlichen Gegenständen.
  • Sicherheitsbeleuchtung: Diese wird oft in Kombination mit anderen Sicherheitssystemen eingesetzt, um dunkle Bereiche auszuleuchten und das Risiko von Einbrüchen zu verringern.
  • Notrufsysteme: Sie ermöglichen es, im Notfall schnell Hilfe zu rufen, beispielsweise über einen Panikknopf.
  • Videoüberwachungssysteme (CCTV): Diese Systeme überwachen und zeichnen Aktivitäten in bestimmten Bereichen auf, oft in Echtzeit.
  • Sicherheitszaunsysteme: Sie bieten physischen Schutz und sind oft mit Sensoren ausgestattet, die Eindringversuche erkennen.
  • Cybersicherheitssoftware: Dazu gehören Firewalls, Antivirenprogramme und andere Softwarelösungen zum Schutz vor digitalen Bedrohungen.
  • Intercom-Systeme: Ermöglichen die Kommunikation mit Personen an Eingängen, bevor ihnen Zugang gewährt wird.

Leasing von Sicherheitstechnik

Menschen, die ihr Eigentum angemessen schützen möchten, müssen zu geprüfter Sicherheitstechnik greifen. Für Privatpersonen kommen bei Sicherheitsprodukten Dinge wie kleinere Alarmanlagen und Überwachungskameras infrage, größere Unternehmen müssen meist auf komplexere Systeme zurückgreifen, bei denen gleich ein ganzes Grundstück abgesichert werden kann.

Artikel der Sicherheitstechnik sind für gewöhnlich nicht besonders günstig, auch der Einbau muss entsprechend bezahlt werden. Viele Hersteller und Unternehmen bieten deshalb mittlerweile Leasingverträge für komplexe Sicherheitssysteme an, bei denen alle nötigen Leistungen enthalten sind.

Bei einem Leasing von Sicherheitstechnik wird sich um Versand, Einbau und Installierung gekümmert. Vor allem für größere Firmen ergibt sich dadurch eine Zeitersparnis, die für erwerbstätige auch in Geld auszudrücken ist.

Unternehmer und teils auch Privatpersonen können bei einem Leasing von Sicherheitstechnik darüber hinaus auch noch von allerneuster Technik profitieren, die auf dem Markt zum Kaufen noch gar nicht verfügbar wäre.

Ein Leasing von Sicherheitstechnik ist das Gegenstück zu einem Kauf. Zwar werden die Produkte bei einem Leasing zur Verfügung gestellt, eingebaut und gewartet, jedoch gehen sie nie in das Eigentum des Leasingnehmers über.

Dadurch sind für eine solche Langzeitmiete auch gewisse Voraussetzungen nötig, die nicht von jedem erfüllt werden können. Wer sich für einen solchen Nutzungsüberlassungsvertrag interessiert, muss eine gute Bonität aufweisen können. Für Unternehmen kann die Bonität auch durch Jahresbilanzen nachgewiesen werden.

Einbau der Sicherheitstechnik

Der Einbau von komplexer Sicherheitstechnik kann sich schwieriger gestalten als von vielen Menschen gedacht. Meist muss eine externe Sicherheitsfirma beauftragt werden, damit die Geräte konform installiert werden können und die Sicherheit tatsächlich auch gewährleistet wird.

In vielen Leasingverträgen ist der Einbau allerdings bereits mit inbegriffen, eine Zusatzzahlung ist also nicht mehr nötig. Der Kunde muss immer individuell entscheiden, ob sich ein Leasing oder ein Kauf mehr lohnt.

Bei einem Kauf muss nur eine einmalige Summe gezahlt und sich um den Einbau gekümmert werden. Das Leasing kennzeichnet sich durch kleinere Raten, die auch noch steuerlich absetzbar sind. In der Regel sprechen Finanzexperten davon, dass sich Leasing überwiegend für gewerbliche Tätigkeiten auszahlt.

Ein weiterer Aspekt beim Leasing, mit dem man sich auseinandersetzen sollte, ist die Frage nach dem Eigentumsrecht. Viele Leasingnehmer gehen davon aus, dass man die jeweilige Sicherheitstechnik bei einem Leasing quasi erwirbt und nicht mehr zurückgeben muss.

Das Leasing ist allerdings mit einer Nutzungsüberlassung zu vergleichen. Streng genommen werden die Produkte lediglich gemietet und müssen auch dementsprechend behandelt und in regelmäßigen Abständen zu Inspektionen gebracht werden.

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit müssen die Kameras, die Alarmanlagen oder die Tresore wieder zurück an die Leasinggesellschaft gegeben werden. Sollten sich dann größere Schäden oder Defekte bemerkbar machen, kann es für den Verbraucher besonders teuer werden.

Leasingdauer

Im Einzelfall muss immer individuell entschieden werden, welche Vertragsdauer sich auszahlt. Bei einem Leasing sind in der Regel Vertragslaufzeiten angebracht, die ab 48 Monaten beginnen. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten fallen die Raten meist zu hoch aus, sodass ein Vorteil gegenüber dem reinen Kauf nicht mehr besteht.

Auch ausschlaggebend für die Vertragsdauer kann die Leasinggesellschaft sein, die sich oftmals um ein individuelles Angebot für größere Firmen bemüht. Bei einer sehr hohen Abnahmemenge durch den Leasingnehmer sind Leasingverträge angesetzt, die sich in Zeiträumen von Jahrzehnten bewegen. Dann lohnt sich auch der Verbau von komplexeren Alarmsystemen, die nicht nach einigen Jahren wieder abgegeben werden müssen.

Der Leasingnehmer muss immer individuell entscheiden, welche Marke und welches System sich am besten für die eigene Nutzung eignet. Überwachungskameras beispielsweise gibt es von unzähligen Herstellern und Marken. Für gewerbliche Betriebe gibt es auch gesamte Sicherheitskonzepte von Herstellern, die bei Bedarf auch noch individuell angepasst werden können.

Nach Ablauf der Leasingdauer

Nach Ablauf eines klassischen Leasingvertrags müssen die im Vertrag festgelegten Produkte wieder zurück an die Leasinggesellschaft gegeben werden. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die Sicherheitstechnik funktionstüchtig ist und keine Defekte aufweist.

Bei größeren Schäden, Dellen, Kratzern oder Defekten können auch noch Zahlungen gefordert werden, die sich schnell im vierstelligen Bereich bewegen. Wenn im Vertrag so festgelegt, kann die Sicherheitstechnik gegen eine Abschlussrate auch übernommen werden.