Fitnessgeräte Leasing

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Fitnessgeräte Leasing

Kurze Zusammenfassung: Das Leasing von Fitnessgeräten bietet Fitnessstudios eine finanziell zugängliche Lösung, um hochwertige Ausrüstung zu nutzen, ohne das Eigenkapital zu belasten. Durch Leasingverträge können moderne Geräte genutzt und am Ende der Laufzeit gekauft oder durch neuere Modelle ersetzt werden. Verschiedene Leasingoptionen wie Voll- und Teilamortisation bieten Flexibilität und steuerliche Vorteile. Der Leasingnehmer übernimmt die volle Verantwortung für Wartung und Instandhaltung der Geräte.

Fitnessgeräte leasen

Insbesondere das spezielle Fitnessgeräte Leasing ist für Betreiber von Fitness-Clubs interessant. Fitness Geräte anzuschaffen, reduziert das Eigenkapital und ist daher für den Einsteiger in finanzieller Hinsicht fast unmöglich. Der Leasing-Vertrag erlaubt die günstige Nutzung der Einrichtungsgegenstände.

Der Vorteil dieser Fitness Geräte ist nicht der Besitz, sondern die zweckmäßige Verwendung. Die Aufnahme eines Kredites entfällt, die Finanzierung mit eventuell eigenem Kapital ist nicht notwendig. Das Leasing der Fitness Geräte ist die perfekte Lösung.

Hochwertige moderne Geräte kommen zum Einsatz. Fachberatungen werden außerdem von den Leasinggebern angeboten. Fitness Geräte gehören zur Grundausstattung, die unerlässlich ist, um das Fitnessstudio zu unterhalten. Der Leasing-Vertrag ist in jeder Hinsicht sinnvoll, zumal steuerliche Vorteile ebenso zu berücksichtigen sind.

Investitionsgüter sorgen für den Produktionsablauf oder in diesem Falle für den Bestand des Fitnesscenters. Konsumgüter sind ganz einfach fertige Produkte, die in der Regel für den Privatgebrauch bestimmt sind. Nach Beendigung der Nutzungszeit werden die Produkte beseitigt.

Nutzung des Leasingobjektes

Die Nutzung der neuesten und hochwertigen Fitness Geräte ist einer von vielen Vorteilen. Nach Beendigung der Leasingzeit ist oft ein Kauf möglich, sodass die Geräte weiterhin im Einsatz bleiben. Sie werden täglich genutzt und sind für das Betreiben des Fitnessstudios unentbehrlich. Die Nutzung ohne Kauf und ohne Bereitstellung der Anschaffungskosten ermöglicht der komfortable flexible Leasing-Vertrag. Die Raten bezahlen sich sozusagen von selbst, darüber hinaus errechnet sich ein Gewinn. Der Leasing-Vertrag ist gleichzeitig ein Nutzungsüberlassungsvertrag.

Die befristete Gebrauchszeit der Fitness Geräte ermöglicht nach Beendigung, neuere und moderne Geräte zu leasen. Allerdings können die im Vertrag aufgeführten Objekte auf Wunsch gekauft werden, was für manchen Betreiber ein Pluspunkt ist.

Fitnessgeräte: Leasingarten- und dauer

Das Leasing mit Vollamortisation kann als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Allerdings ist die Länge der Grundmietzeit maßgebend. Diese muss zwischen 40 und 90 % der Nutzungsdauer der Geräte betragen. Die Teilamortisation besagt, dass die Fitnessgeräte am Ende der Laufzeit nur teilweise abbezahlt sind. Der Restwert ist wichtiger Bestandteil.

Das Operate-Leasing ist von vornherein als kurze Leasingdauer für den saisonbedingten Einsatz gedacht. Die Kosten der kurzen Nutzung und das Risiko sind relativ gering.

Der Vollamortisationsvertrag enthält feste Laufzeiten, die jedoch auf Wunsch verlängert werden können. Der Teilamortisationsvertrag mit Verlängerungsoption hingegen ist flexibler, jede Leasingrate reduziert automatisch den Restwert.

Bekanntesten Hersteller der Fitnessgeräte für Fitnessstudios

  • BH Fitness: Ein Hersteller, der sich auf eine breite Palette von Fitnessgeräten spezialisiert hat, darunter Cardio- und Kraftgeräte.
  • Concept2: Bekannt für seine Rudergeräte, bietet Concept2 hochwertige Trainingsgeräte für Ausdauertraining.
  • Cybex: Eine Marke, die für ihre fortschrittlichen Kraft- und Cardio-Geräte bekannt ist und in vielen Fitnessstudios zu finden ist.
  • EGYM: Bietet digitale und vernetzte Trainingssysteme, die auf individuelle Trainingsbedürfnisse zugeschnitten sind.
  • gym80: Spezialisiert auf Krafttrainingsgeräte und bietet eine breite Palette von Produkten für professionelle Fitnessstudios.
  • Hammer Strength: Bekannt für seine robusten und effektiven Krafttrainingsgeräte, die in vielen Fitnessstudios eingesetzt werden.
  • InBody: Fokussiert sich auf Körperanalysegeräte und bietet fortschrittliche Technologien zur Messung von Körperzusammensetzung und Gesundheitsparametern.
  • Life Fitness: Einer der weltweit führenden Hersteller von Fitnessgeräten mit einem breiten Sortiment von Cardio- bis Krafttrainingsgeräten.
  • Matrix Fitness: Bietet eine breite Palette von Fitnessgeräten, einschließlich Cardio- und Krafttrainingsgeräten sowie Gruppentrainingslösungen.
  • Precor: Spezialisiert auf Cardio-Geräte und bekannt für seine Elliptical Trainer und Laufbänder.

Diese Marken sind in Fitnessstudios weit verbreitet und bieten eine breite Palette an Geräten, die sowohl für Einsteiger als auch für fortgeschrittene Nutzer geeignet sind. Sie zeichnen sich durch Qualität, Langlebigkeit und technologische Innovationen aus, um den Anforderungen moderner Fitnessstudios gerecht zu werden

Leasing-Verträge für Fitnessgeräte

Die Grundmietzeit ist fester Bestandteil, wird jedoch in der Regel mit einer Option zur Verlängerung erweitert. Demgegenüber sind Abschlüsse auf unbestimmte Zeiten ebenfalls durchführbar.

Die Kaufoption ist in jedem Leasing-Vertrag enthalten. Während der Grundlaufzeit ist eine Kündigung des Vertrages unmöglich, es sei denn, die Ratenzahlung wird nicht ausgeführt. Wird ein Andienungsrecht explizit im Vertrag erwähnt, muss der Leasingnehmer die Fitnessgeräte zum festgesetzten Restwert kaufen.

Kündbare Verträge auf unbestimmte Zeit erlauben die gültige Kündigung nur, wenn 40 % der Nutzungsdauer erfüllt wurden. Wenn der Leasingnehmer nicht genau weiß, wie lange die Nutzungsdauer sein soll, ist für ihn das Operating-Leasing optimal.

Der Leasingnehmer hat das Kündigungsrecht. Die vertraglichen Bestandteile wie Laufzeit, Leasingobjekte, Raten, die Angabe des Restwertes und die Zahlungsintervalle sind das Gerüst des Vertrages. Rechte und Pflichten des Leasinggebers und des Leasingnehmers sind ebenfalls im Vertrag enthalten.
Die Gebrauchsüberlassung wird explizit aufgeführt.

Kriterien, die der Leasingnehmer unbedingt vor Abschluss des Vertrages überprüfen sollte:

  • Wie schnell müssen die Fitnessgeräte ausgetauscht werden, damit das Studio stets modern und nach neuesten technischen Standards ausgestattet ist.
  • Welche Wartungen, Serviceleistungen fallen an, die eventuell in den Leasing-Vertrag übernommen werden können.
  • Ist mit saisonbedingten Einnahmen zu rechnen?
  • Soll eine Anzahlung geleistet werden, oder ist der Restwert relevant?
  • Werden die Geräte nach Beendigung der Laufzeit zurückgegeben, werden sie behalten oder soll der Vertrag verlängert werden?

Der Leasingnehmer hat die Risiken, die Pflege, Instandsetzung und Wartung der Fitnessgeräte und liegen komplett im Verantwortungsbereich des Leasingnehmers.

Die Nutzung wird mit Leasingraten bezahlt. Zur Absicherung ist eine entsprechende Versicherung, meist reicht eine Haftpflichtversicherung für die Leasingobjekte, sinnvoll. Sollten die Geräte beschädigt sein, ändert das nichts an der Zahlungspflicht der Leasingraten.

Haftet der Leasingnehmer komplett für die Fitnessgeräte?

Der Leasingnehmer haftet zu 100 %, wobei allerdings normale Verschleißerscheinungen durchaus berücksichtigt werden. Es ist erkennbar, ob Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung oder Vandalismus entstanden, oder ob es sich um normale Verschleißerscheinungen handelt.

Bei gravierenden Schäden muss der Leasingnehmer die Reparaturkosten übernehmen. Sollten während der Laufzeit Schäden auftreten, die auf Garantiebasis behoben werden können, ist der Leasinggeber unverzüglich zu unterrichten.

Wie wird die Haftung beim Leasing von Fitnessgeräten geregelt?

Reparaturen, Wartungen und Beschädigungen übernimmt komplett der Leasingnehmer. Die Fitnessgeräte müssen jederzeit hundertprozentig funktionsfähig und einsatzbereit sein.

Rückkaufen oder den Leasing-Vertrag verlängern?

Der Fitness-Bereich unterliegt ständigen Veränderungen und Neuerungen. Die Fitnessgeräte müssen dementsprechend eingesetzt werden. Pauschal kann nicht gesagt werden, ob kaufen oder verlängern effizienter ist. Wichtig ist, dass der Leasinggeber flexibel ist, sich darauf einstellt und mit vernünftigen Lösungen unterstützt.

Die drei gängigen Verträge wie Vollamortisation, Teilamortisation und der kündbare Vertrag stehen im Fokus. Die Vollamortisation enthält zwar eine feste Laufzeit, die jedoch verlängert werden kann, sodass die im Einsatz befindlichen Fitness Geräte weiterhin genutzt werden. Wenn es nicht klar absehbar ist, punktet der Teilamortisationsvertrag mit seiner Flexibilität.

Der bestehende Vertrag kann weitergeführt werden. Mit jeder Rate sinkt der Restwert, sodass nach einer gewissen Zeitspanne moderne und neue Fitnessgeräte angeschafft werden können. Für den Betreiber ist es optimal, neuwertige Geräte anzuschaffen, ohne viel Eigenkapital zu investieren.