Wohnmobile Leasing

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Wohnmobile Leasing

Kurze Zusammenfassung: Beim Wohnmobil Leasing bleibt der Leasinggeber Eigentümer, und der Leasingnehmer trägt die Verantwortung für Wartung und Reparaturen. Finanzierungsleasing ist bei längerfristigen Verträgen üblich, mit dem Leasingnehmer, der das Risiko trägt. Der Leasingvertrag umfasst wichtige Bestandteile wie Laufzeit, Leasingrate und Fahrzeugdetails, wobei die Pflichten des Leasingnehmers signifikant sind. Am Ende der Laufzeit gibt es mehrere Optionen für den Leasingnehmer.

Ein Wohnmobil

Kurze Touren oder ausgedehnte Reisen in einem Wohnmobil stellen ein besonderes Abenteuer dar. Es ist verbunden mit der Freiheit, jeden Tag an einem anderen Ort zu verbringen, ohne nach einer Übernachtungsmöglichkeit suchen zu müssen. Wer im eigenen Wohnmobil unterwegs ist, reist zudem in seiner vertrauten Umgebung.

Der Besitz eines Wohnmobils ist daher ein Traum vieler Menschen, die gern unabhängig sind. Doch ein gutes Wohnmobil hat seinen Preis. Ab etwa 60.000 Euro kostet das fahrbare Feriendomizil als Neufahrzeug.

Bis zu mehreren hunderttausend Euro beträgt der Preis für ein besonders luxuriöses Modell. Aus diesem Grund finanzieren viele Wohnmobilbesitzer ihre Fahrzeuge mit einem langjährigen Ratenkredit.

Eine interessante Alternative dazu kann das Wohnmobil Leasing sein. Das gilt für private Leasingnehmer ebenso wie für Firmen, die Wohnmobile vermieten oder für Monteure und Außendienstmitarbeiter nutzen.

Leasing von Wohnmobilen

Das Leasing unterscheidet sich grundlegend vom Kauf eines Wohnmobils. Daher handelt es sich nicht um eine besondere Finanzierungsform. Vielmehr erwerben Leasingnehmer Nutzungs- und Anteilsrechte an dem Wohnmobil. Anders als bei der Kreditfinanzierung geht das Fahrzeug am Ende der vereinbarten Leasingdauer nicht in das Eigentum des Leasingnehmers über.

Bekannte Wohnmobilhersteller und ihren beliebtesten Modelle

  • Winnebago (USA) – Beliebtes Modell: Forza
  • Thor Motor Coach (USA) – Beliebtes Modell: Tuscany
  • Hymer (Deutschland) – Beliebtes Modell: B-Klasse MasterLine
  • Airstream (USA) – Beliebtes Modell: Interstate
  • Knaus Tabbert (Deutschland) – Beliebtes Modell: Sun TI
  • Adria Mobil (Slowenien) – Beliebtes Modell: Matrix
  • Rapido (Frankreich) – Beliebtes Modell: Serie 9F
  • Pilote (Frankreich) – Beliebtes Modell: Pacifica
  • Laika (Italien) – Beliebtes Modell: Kosmo
  • Dethleffs (Deutschland) – Beliebtes Modell: Globebus

Leasing-Arten und Nutzung des Wohnmobils

Grundsätzlich stellt sich das Leasen von Fahrzeugen, Geräten und Maschinen in verschiedenen Formen dar. Least ein Unternehmen ein Investitionsgut, das zur Produktion anderer Güter dient, liegt ein Investitionsleasing vor.

Das ist in der Regel bei Produktionsmaschinen, Büromaschinen oder IT-Anlagen der Fall. Ein Wohnmobil dient dieser Bestimmung nicht. Vielmehr handelt es sich um ein Gebrauchsgut für Privatpersonen oder Firmen. Das Wohnmobil Leasing ist eine spezielle Form des Fahrzeugleasings. Die Fahrzeuge dienen in den meisten Fällen zur privaten Nutzung.

Schaffen Firmen Wohnmobile als Fahrzeuge und Übernachtungsmöglichkeiten für Mitarbeiter im Montage- oder Außendienstservice an, erfolgt die Nutzung teils privat und teils geschäftlich. Das Fahrzeug dient jedoch nicht direkt der Produktion von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen. Wer ein Wohnmobil least, geht daher einen Vertrag zum Konsumgüterleasing ein. Eine Ausnahme bilden Wohnmobile, die im mobilen Einsatz ein Büro ersetzen.

Eigentümer bleibt der Leasinggeber

Eine der Besonderheiten des Leasings besteht darin, dass der Leasinggeber während der vereinbarten Leasingdauer Eigentümer des Wohnmobils bleibt. Anders als bei der Miete eines Wohnmobils gehen dennoch mit dem Leasingverhältnis das Risiko und die Verpflichtung zur Wartung auf den Leasingnehmer über.

Das Verhältnis zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer ist daher mit einem Miet- oder Pachtverhältnis über Wohn- und Geschäftsräume vergleichbar. Da das deutsche Recht keine speziellen gesetzlichen Regelungen für das Leasing vorsieht, wendet die Rechtsprechung die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Mietvertrag auch auf Leasingverträge an.

Wohnmobil Leasing ist zeitlich befristet

Die Vermietung von Häusern und Wohnungen erfolgt meist für einen unbefristeten Zeitraum. Beim Wohnmobil Leasing hingegen ist der Zeitraum vertraglich begrenzt. Leasingverträge über Wohnmobile haben meist Laufzeiten von drei bis fünf Jahren. Der Zeitraum kann vertraglich frei vereinbart werden und daher auch kürzer oder länger ausfallen.

Während dieser Zeit nutzt der Leasingnehmer das Wohnmobil, als wäre es sein Eigentum. Aus juristischer Sicht wird er zum Besitzer des Wohnmobils, der sich vom Eigentümer darin unterscheidet, dass er es nur vorübergehend nutzen darf.

Nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches üben Besitzer das tatsächliche Sachherrschaftsrecht aus, während dem Eigentümer die rechtliche Verfügungs- und Nutzungsgewalt obliegt. Ein Besitzer darf das Wohnmobil beispielsweise nicht verkaufen. Beim Wohnmobil Leasing verbleibt der Kfz-Brief daher bei der Leasinggesellschaft.

Kurzfristiges oder langfristiges Wohnmobil Leasing?

Bezüglich der Dauer des Wohnmobil-Leasings unterscheiden sich die Formen Finanzierungs- und Operateleasing. Eine weitere Basis für diese Unterscheidung bildet die Wahl zwischen einer möglichst hohen Finanzierungsquote und dem Übergang des Objektrisikos.

Da beim Finanzierungsleasing eine möglichst hohe Bezahlung des Wohnmobils im Vordergrund steht, ist es die bevorzugte Form bei mittel- und langfristigen Leasingverträgen. Das Objektrisiko geht bei dieser Form auf den Leasingnehmer über.

Anders verhält es sich beim Operateleasing. Typisch dafür sind kurze Laufzeiten und der Verbleib des Objektrisikos beim Leasinggeber. Das Wohnmobil Leasing eines privaten Leasingnehmers erfolgt in der Regel langfristig und daher im Wege des Finanzierungsleasings.

Der Leasingvertrag beim Wohnmobil Leasing

Als Mischform eines Nutzungsüberlassungs- und Mietvertrags enthält der Wohnmobil Leasingvertrag grundsätzliche Bestandteile wie:

  • Namen der Vertragspartner
  • Vertragslaufzeit
  • Höhe der Leasingrate
  • Marke und Typ des Wohnmobils
  • Zustand, Ausstattung und Sonderausstattungen
  • Regelungen zu Überführungskosten
  • Klärung der Eigentumsverhältnisse
  • Pflichten des Leasingnehmers
  • Gewährleistungsansprüche
  • Allgemeine Geschäftsbestimmungen
  • Datenschutzklausel

Darüber hinaus enthält der Leasingvertrag die Erklärung, ob es sich um ein Restwert- oder Kilometerleasing handelt. Beim Kilometerleasing ist die jährliche Fahrleistung begrenzt.

Ergibt sich am Ende der Laufzeit eine höhere Fahrleistung, fallen dafür Mehrkosten an. Wird die vereinbarte Laufleistung unterschritten, ist eine Erstattung durch den Leasinggeber möglich. Leasingverträge mit Restwertvereinbarung enthalten bereits bei Vertragsabschluss die Höhe des ermittelten Restwerts zum Ende der Laufzeit.

Pflichten des Leasingnehmers

Eine Besonderheit stellen die Pflichten des Leasingnehmers beim Wohnmobil Leasing dar. Als Vertrag im Wege des Finanzierungsleasings über eine längere Laufzeit geht das Objektrisiko auf den Leasingnehmer über. Das bedeutet, dass er für sämtliche Unterhaltskosten und Reparaturen aufkommen muss. Dazu zählen die Zahlung der Kfz-Steuer sowie der Kfz-Versicherung.

Der Leasingnehmer ist verpflichtet, die regelmäßigen Inspektionsintervalle einzuhalten und die Wartungen auf seine Kosten durchführen zu lassen. Meist enthalten Wohnmobil-Leasingverträge zudem die Klausel, dass Reparaturen ausschließlich in einer bestimmten Fachwerkstatt durchzuführen sind, beispielsweise in der Vertragswerkstatt des Leasinggebers.

Für Schäden haftet allein der Leasingnehmer. Bei einem Totalschaden oder Verlust ersetzt der Leasingnehmer dem Leasinggeber den Zeitwert des Wohnmobils. Daher ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung sowie einer Diebstahlversicherung für das geleaste Wohnmobil obligatorisch. Der Leasingvertrag kann auch eine Regelung über die Höhe der Selbstbeteiligung zur Schadenhöhe enthalten.

Ist das nicht der Fall, entscheidet der Leasingnehmer selbst über den Umfang des Versicherungsschutzes und muss die Selbstbeteiligung aus eigenen Mitteln an den Leasinggeber zahlen.

Rückgabe, Verlängerung oder Kauf – Das Ende der Laufzeit

Am Ende der vereinbarten Laufzeit hat der Leasingnehmer immer die Möglichkeit, das Wohnmobil an den Leasinggeber zurückzugeben. Mögliche Schäden und höhere Kilometerleistungen stellt die Leasinggesellschaft dem Vertragspartner in Rechnung. Nach Absprache mit dem Leasinggeber sind außerdem eine Verlängerung des Wohnmobil-Leasings oder der Kauf zum vereinbarten Restwert möglich.