Kurze Zusammenfassung: Das Leasing von Straßenbaumaschinen bietet Unternehmern in der Baubranche flexible, wirtschaftlich rentable Finanzierungsmöglichkeiten. Diese Maschinen, als Investitionsgüter kategorisiert, sind technisch modern und können individuell ausgewählt werden. Leasingverträge sind steuerlich absetzbar und belassen das Eigenkapital unangetastet, wobei die Leasingraten die Kundenbedürfnisse berücksichtigen.
Straßenbaumaschinen leasen
Angebote von einigen Leasingfirmen sind unabhängig von Herstellern, Lieferanten und Banken. Die vielfältigen Vorteile des Leasing-Vertrages sind in dieser Branche interessant für Unternehmer, die in der Baubranche tätig sind.
Die geleasten Straßenbaumaschinen sind in der Regel neueste Fabrikate mit moderner, technischer Ausstattung. Die Leasing-Laufzeit kann der Kunde selbst bestimmen. Die Leasing-Verträge berücksichtigen stets nach Möglichkeit die Wünsche der Kunden und verfügen über einen individuellen Charakter. Aus wirtschaftlicher Sicht sind Leasing-Verträge rentabel, das Eigenkapital des Nutzers bleibt unangetastet, Fremdkapital wird nicht benötigt.
Selbstverständlich können die Leasing-Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Die Flexibilität der Leasingabkommen erlaubt dem Leasingnehmer, bevorzugte Marken und Produkte etablierter Hersteller zu wählen. Straßenbaumaschinen gehören grundsätzlich zur Kategorie Investitionsgut.
Straßenbaumaschinen als Leasinggegenstand effektiv nutzen
Die variable Nutzung der Straßenbaumaschinen bleibt dem Kunden überlassen. Der Leasingnehmer kann frei entscheiden, wo und wie oft er die Straßenbaumaschinen einsetzen will. Die Zahlung der monatlichen Raten berechtigt zur freien Nutzungsentscheidung. Nach Vertragsende können die Straßenbaumaschinen auf Wunsch erworben werden.
Allerdings ist der Leasingnehmer der Besitzer und daher verantwortlich für die komplette Funktionalität der Maschinen. Reparaturen müssen unverzüglich veranlasst werden.
Wem gehören die geleasten Straßenbaumaschinen?
Der Leasinggeber bleibt weiterhin Eigentümer der Maschinen, der Leasingnehmer ist Nutzer und gleichzeitig Besitzer. Die komplette Einsatzfähigkeit der Straßenbaumaschinen muss jederzeit gewährleistet sein und liegt im Verantwortungsbereich des Leasingnehmers.
Die Rechte des Leasinggebers und Leasingnehmers
Der Leasingnehmer muss die Straßenbaumaschinen entsprechend versichern. Jede Beschädigung oder Beeinträchtigung der Nutzung sind vom Leasingnehmer zu verantworten. Entsprechende Versicherungen sind daher sinnvoll.
Zu berücksichtigen sind Vandalismus, Beschädigungen durch Bedienfehler usw. Unfälle können durchaus mit Straßenbaumaschinen entstehen und dadurch die Beschädigung fremden Eigentums. Einen Versicherungsexperten zu beauftragen, ist bei diesem Leasinggegenstand durchaus vernünftig.
Maschinen sind für den Leasingnehmer nur für die festgesetzte Dauer, die im Vertrag aufgeführt ist, nutzbar. Nach Beendigung der Leasingzeit werden die Maschinen zurückgegeben, können gekauft werden oder der Vertrag wird verlängert.
Hersteller von Straßenbaumaschinen
Die bekanntesten Hersteller von Straßenbaumaschinen weltweit sind:
- Caterpillar (USA): Caterpillar ist weltweit führend in der Herstellung von Baumaschinen und Motoren, bekannt für seine robusten und zuverlässigen Maschinen.
- Komatsu (Japan): Komatsu ist der zweitgrößte Hersteller von Baumaschinen weltweit und bietet eine breite Palette an Baggern, Bulldozern und anderen Baugeräten.
- XCMG (China): XCMG ist ein großes chinesisches Unternehmen, das eine Vielzahl von Baumaschinen, einschließlich Kräne und Straßenwalzen, herstellt und global vertreibt.
- Sany (China): Sany ist einer der größten Hersteller von Betonmaschinen weltweit und bekannt für seine hohe Qualität und Technologie in der Baumaschinenbranche.
- Zoomlion (China): Zoomlion ist ein führendes Unternehmen in der Fertigung von Baumaschinen und landwirtschaftlichen Geräten, bekannt für seine Kräne und Betonmaschinen.
- John Deere (USA): Ursprünglich für seine Landmaschinen bekannt, produziert John Deere auch eine Reihe von Baumaschinen und ist für seine langlebigen Produkte berühmt.
- Volvo Construction Equipment (Schweden): Volvo CE ist bekannt für seine hochwertigen Baufahrzeuge und Maschinen, einschließlich Bagger und Radlader.
- Hitachi Construction Machinery (Japan): Hitachi bietet eine breite Palette von Baumaschinen und ist besonders bekannt für seine fortschrittlichen Bagger und Baufahrzeuge.
- Liebherr (Deutschland): Liebherr ist ein diversifizierter Hersteller von Baumaschinen und Kränen und bekannt für seine technologisch fortschrittlichen und effizienten Produkte.
- Doosan Infracore (Südkorea): Doosan Infracore ist ein führender koreanischer Hersteller von Baumaschinen und bietet eine Vielzahl von Baggern, Radladern und anderen Baugeräten.
Nach welchen Kriterien wird die Leasingdauer festgelegt?
Die im Vertrag genannte Nutzungsdauer darf nicht unter 40 % und nicht über 90 % der geschätzten Nutzungs- und Lebensdauer der Straßenbaumaschinen festgelegt werden. Die niedrige Leasingrate ermöglicht längerfristiges Leasing, was für Straßenbaumaschinen ideal ist. Die Leasingdauer richtet sich nach den Leasinggegenständen.
Straßenbaumaschinen sind in der Regel robust und stabil, sodass mit einer längeren Lebens- und Nutzungsdauer gerechnet werden kann. Das Ziel des Leasingvertrages ist die möglichst lange Nutzungsdauer. Handelt es sich beispielsweise um ein Kraftfahrzeug, sind in der Regel drei Jahre Leasingdauer angemessen.
In der Zeit erscheinen neue Modelle auf dem Markt, die für Leasingnehmer interessant sind. Die Straßenbaumaschinen müssen nicht unbedingt besonders schick aussehen und mit modischem Schnickschnack punkten; es handelt sich ausschließlich um Nutzgegenstände.
Eine möglichst lange Leasingzeit ist daher sinnvoll.
Das direkte Leasing ist darunter zu verstehen, dass der Leasinggeber gleichzeitig der Hersteller der Maschinen ist. Das indirekte Leasing hingegen wird von einer Leasinggesellschaft offeriert. Die Gesellschaft kauft in diesem Falle die Straßenbaumaschinen vom Hersteller und überlässt die Maschinen danach dem Leasingnehmer.
Die Laufzeit ist in jedem Vertrag aufgeführt und die Höhe des Restwertes. Die Höhe der monatlichen Raten ist ebenfalls signifikant und ein wichtiger Bestandteil des Vertrages. Wenn die Maschinen zurückgegeben werden sollen, ist der Vertrag mit offenem Restwert optimal. Beim Kauf nach Vertragsende ist die Kaufoption im Vertrag zu vermerken. Wer nicht genau weiß, was mit den Maschinen geschehen soll, sollte einen Vertrag mit variablen Bedingungen wählen. Rückgabe und Kaufoption müssen im Vertrag enthalten sein, mit der Möglichkeit einer Mietverlängerungsoption.
Das Operating-Leasing beispielsweise konzentriert sich auf den Nutzen der geleasten Maschinen. Nach kurzer Leasingdauer können die Leasing-Gegenstände zurückgegeben werden. Das Finanzierungs-Leasing hingegen betrachtet den Leasinggeber sozusagen als Kreditgeber. Die Dauer des Vertrages ist erheblich länger, eine Kündigungsmöglichkeit besteht nicht innerhalb der Grundmietzeit.
Der Full-Service-Leasing-Vertrag enthält die Durchführung der Wartung, Abschluss der Versicherung, die eventuelle Schadensabwicklung und übernimmt die komplette Verpflichtung zum Unterhalt der Maschinen. Das „Netto-Leasing“ enthält lediglich die Gebrauchsüberlassung.
Die Leasingrate wird ebenfalls unterschiedlich berechnet; die progressive Zahlung versteht sich, indem die anfänglichen Raten relativ niedrig sind, um dann im Laufe der Monate oder Jahre zu steigen. Die degressive Zahlung beginnt mit hohen Raten, die zum Ende der Vertragslaufzeit reduziert werden. Für den Leasingnehmer ist diese Zahlungsart allerdings übersichtlicher und besser kalkulierbar.
Die Vollamortisation deckt die Anschaffungskosten und den Gewinn mit dem Leasingvertrag ab, sodass ein verhältnismäßiger geringer Restwert bleibt. Der Restwert ist ein wichtiger Faktor, der unter verschiedenen Gesichtspunkten bewertet wird. Der buchtechnische Restwert ist der Betrag, der genauso in der Bilanz auftaucht.
Der kalkulierte Restwert hingegen wird bei Vertragsabschluss berücksichtigt. Es handelt sich ganz klar um eine Prognose, wie viel die Maschinen unter Berücksichtigung der Nutzung und des ständigen Einsatzes noch wert sein könnten. Der Marktwert ist der reale Wert, den die Maschinen beim Verkauf erzielen.
Es ist möglich, Leasingverträge zu kündigen, allerdings ist die Kündigungsklausel von vornherein im Vertrag genau zu beschreiben. Operating Leasing ist nach Einhaltung der Frist jederzeit kündbar. Das Finanzierungsleasing kann nicht einfach gekündigt werden; an dieser Stelle ist die vereinbarte Grundmietzeit zu beachten.
Verpflichtung zum Unterhalt der Straßenbaumaschinen
Diese Klausel besagt, dass die Verantwortung der Maschinen bezugnehmend auf die Wartung, eventuelle Instandsetzung und ständige Funktionalität normalerweise beim Leasingnehmer liegt. Entsprechende Maßnahmen sind vom Leasingnehmer in Erwägung zu ziehen.
Die sorgfältige Behandlung und Pflege der Maschinen sind klar, darüber hinaus sind, wie bereits erwähnt Versicherungen notwendig, um auch bei Schäden, die Dritte verursacht haben, über einen entsprechenden Versicherungsschutz zu verfügen. Der Leasingnehmer haftet voll und ganz für die geleasten Gegenstände. In der Variante Autoleasing ist beispielsweise die Vollkaskoversicherung bei vielen Leasinggebern ein Muss.
Im Falle der Straßenbaumaschinen sollte ein Versicherungsexperte zur Beratung herangezogen werden. Im Falle eines Totalschadens beispielsweise wird lediglich der Zeitwert ersetzt. Der Leasingnehmer ist jedoch verpflichtet, die ausstehenden Leasingraten weiterhin zu zahlen. Eine komfortablere Versicherungsform berücksichtigt Probleme dieser Art.
Der Vertrag ist beendet, was passiert nun?
Häufig hat der Leasingnehmer bei Abschluss des Vertrages die Wahl, ob er die Straßenbaumaschinen kaufen oder zurückgeben will. Die Verlängerung des Leasingvertrages ist selbstverständlich ebenfalls eine Möglichkeit, die auch im Nachhinein durchaus von den Leasingagenturen eingeräumt wird.