Nutzfahrzeuge Leasing

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Nutzfahrzeuge Leasing

Kurze Zusammenfassung: Leasing von Nutzfahrzeugen bietet Nutzungsmöglichkeiten ohne Eigentumserwerb. Der Leasingnehmer zahlt ein Entgelt, übernimmt Wartungs- und Instandsetzungskosten sowie Mängelhaftung. Anders als bei Finanzierung bleibt das Fahrzeug Eigentum des Leasinggebers, mit Optionen auf Kauf oder Vertragsverlängerung.

Nutzungsfahrzeuge

Nutzungsfahrzeuge sind all diejenigen Kraftfahrzeuge, die zum Transport von Personen oder auch Waren und Gütern bestimmt sind. Dazu müssen die Fahrzeuge nach ihrer Bauart und Einrichtung bestimmt sein. Dies können dann sein: Zugmaschinen, Lastkraftwagen oder Omnibusse.

Die meisten Nutzfahrzeuge werden in den gewerblichen Bereichen eingesetzt. Nutzungsfahrzeuge sind sehr preisintensiv und wer hier investieren muss, hat hohe Kosten zu erwarten. Eine Möglichkeit diese Kosten etwas abzufedern ist das Leasing von Nutzungsfahrzeugen und nicht deren Finanzierung.

Der Überblick über das Leasing

Beim Leasing wird dem Leasingnehmer die Möglichkeit der Nutzung des Fahrzeuges eingeräumt und dafür zahlt dieser ein Entgelt. Es wird somit von einem Nutzungsüberlassungsvertrag gesprochen. Ein Eigentum erwirbt der Leasingnehmer also nicht am Nutzungsfahrzeug, gleichwohl ihm aber auch die Möglichkeit des Erwerbs eingeräumt werden kann, aber dies ist eben keine Bedingung.

Leasing heißt mieten bzw. pachten und kommt aus dem englischen Sprachraum. Es ist aber kein Mietvertrag, da der Leasingvertrag Besonderheiten hat. Im Gegensatz zum Mietvertrag trägt der Leasingnehmer hier die Wartungs- und Instandsetzungskosten. Auch die Mängelhaftung wird dem Leasingnehmer übertragen.

Beim Vergleich mit der Finanzierung ist festzustellen, dass bei dieser das Finanzierungsobjekt stets in das Eigentum des Kreditnehmers geht, und zwar spätestens zum Ablauf des Finanzierungsvertrages. Beim Leasing bleibt es jedoch Leasinggeber. Es besteht nur die Möglichkeit nach Vertragsschluss das Objekt zu erwerben, aber es muss nicht sein.

Leasing von Nutzfahrzeugen

Um die Vorteile des Leasings ausschöpfen zu können, muss jeder, der sich mit den Gedanken des Leasings von Nutzfahrzeugen macht, auch die Vor- und Nachteile des Leasings kennen. Dies gilt jetzt nicht nur für den technischen Ablauf des Leasings, sondern auch für den Bereich der kaufmännischen Unternehmensführung.

Leasingobjekte werden gegenüber Kaufobjekten oder Finanzierungsobjekten kaufmännisch anders behandelt und beurteilt. Dies gilt z.B. bezüglich der Abschreibungen und der steuerlichen Behandlung von Wirtschaftsgütern in einem Unternehmen.

Eine geringe Eigenkapitaldecke bevorzugt das Leasing und eine relativ hohe Eigenkapitaldecke bevorzugt die Finanzierung von Nutzungsfahrzeugen.
Beim Leasing müssen die Leasingraten, Sonderzahlungen, Instandhaltungs- und Wartungskosten kalkuliert werden. Bei einer Finanzierung müssen die Finanzierungskosten bei der Eigen- oder Fremdfinanzierung in Betracht gezogen werden.

Das Eigenkapital kann bei einem Leasing geschont werden und für andere Zwecke eingesetzt werden, dann bleibt das Unternehmen flüssig an Geldmitteln. Auch besteht beim Leasing die Möglichkeit, das stets mit neuester Technik und Fuhrpark gearbeitet werden kann.

Schließlich kann der Unternehmer auf wirtschaftliche Belange relativ schnell reagieren. Werden neue Kapazitäten benötigt, ist die Lücke schnell gefüllt. Auch reduziert der Einsatz neuester Technik und Maschinen die Wartungs- und Reparaturkosten.

Hersteller und Marken von Nutzfahrzeugen

Die bekanntesten Hersteller und Marken von Nutzfahrzeugen, die sich durch Qualität, Zuverlässigkeit und eine breite Palette an Fahrzeugtypen auszeichnen, umfassen:

  • Mercedes-Benz: Bekannt für eine breite Palette von Nutzfahrzeugen, einschließlich LKWs, Transportern und Bussen.
  • Volvo Trucks: Ein weltweit führender Hersteller von Lastkraftwagen, bekannt für seine robusten und technologisch fortschrittlichen Fahrzeuge.
  • Scania: Ein schwedischer Hersteller, der sich durch hochwertige LKWs und Busse für den Fernverkehr und schwere Transporte auszeichnet.
  • MAN Truck & Bus: Ein deutscher Hersteller, der eine breite Palette von Nutzfahrzeugen, einschließlich LKWs und Bussen, anbietet.
  • DAF Trucks: Ein niederländischer Hersteller, bekannt für seine zuverlässigen und effizienten LKWs.
  • Iveco: Ein italienischer Hersteller, der eine Vielzahl von Nutzfahrzeugen herstellt, von leichten Lieferwagen bis zu schweren LKWs.
  • Renault Trucks: Ein französischer Hersteller, der ein breites Spektrum an Nutzfahrzeugen für verschiedene Transportbedürfnisse bietet.
  • Kenworth: Ein US-amerikanischer Hersteller, bekannt für seine robusten LKWs, die häufig im Fernverkehr eingesetzt werden.
  • Peterbilt: Ebenfalls ein US-amerikanischer Hersteller, der für seine langlebigen und leistungsstarken LKWs bekannt ist.
  • Mack Trucks: Ein weiterer US-amerikanischer Hersteller, bekannt für seine schweren LKWs, die häufig im Baugewerbe und anderen anspruchsvollen Branchen eingesetzt werden.

Die Leasingart und die Eigentumsfrage

Leasingobjekte können Konsumgüter oder Investitionsgüter sein. Der Unterschied ist einfach erklärt:

Konsumgüter dienen dem privaten Gebrauch während Investitionsgüter gewerblichen Zwecken in einem Unternehmen dienen. Werden die Nutzfahrzeuge also zu gewerblichen Zwecken eingesetzt, dann sind diese Investitionsgüter.

Die Eigentumsfrage ist da schon schwieriger zu beantworten, aber auch wichtig, damit die Buchhaltung des Unternehmens die geleasten Nutzungsfahrzeuge richtig in die Bücher einordnet.

Zuallererst ist entscheidend, wem zivilrechtlich die Nutzungsfahrzeuge gehören, und als zweitens wer hat wirklich die tatsächliche Macht über das Wirtschaftsgut.

Der Bundesfinanzhof hat so entschieden (BFH, Urt. v. 26.01.1970, Az.: IV R 144/66): Die Zurechnung zum Leasingnehmer liegt vor, wenn:

  • 1. eine betriebliche Nutzungsdauer länger als die Grundmietzeit ist und dabei dem Leasingnehmer eine Kaufoption- oder Verlängerungsoption eingeräumt wurde,
  • 2. Nutzungszeit- und Grundmietzeit sind annähernd gleich lang,
  • 3. Es liegt ein Spezial Leasing vor. Hier kann das Leasingobjekt nur von einem speziellen Leasingnehmer genutzt werden.

Leasingverträge über Nutzfahrzeuge können als Vertrag nach Kilometerleistung oder als Vertrag nach Restwert geschlossen werden. Bei ersteren wird nach Kilometer abgerechnet und bei der Abrechnung von Mehrkilometer wird eine Nachzahlung fällig. Werden weniger Kilometer abgerechnet, kann eine Rückzahlung erfolgen, muss aber nicht.

Bei einem Vertrag nach Restwert wird dieser Restwert schon beim Vertragsabschluss bestimmt. Nach Vertragsende wird dieser Restwert mit dem Zustand des Nutzungsfahrzeuges überprüft. Ist der Fahrzeugzustand schlechter als im Vertrag vorgegeben, dann wird hier eine Nachzahlung fällig.

Das Verhältnis Leasingnehmer und -geber und Ablauf des Leasings

Zwischen den Parteien des Leasingnehmers und Leasingebers wird ein Leasingvertrag geschlossen. Dieser beinhaltet zunächst die allgemeinen Vertragspunkte, die in jedem Vertrag gehören, wie:

  • 1. Benennung der Vertragsparteien mit Anschrift,
  • 2. Das Leasingobjekt mit genauer Beschreibung,
  • 3. Die Vertragslaufzeit mit Möglichkeit der Verlängerung und Verkürzung sowie unkündbaren Zeiten,
  • 4. Die Zahlungsmodalitäten mit Zahlungsterminen und Raten, Sonderzahlungen und Anzahlungen,
  • 5. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

Die Vertragslaufzeit ist eine der wesentlichen Vertragspunkte für den Leasingnehmer. Für diesen steht ja die Wirtschaftlichkeit sehr im Vordergrund. Dazu braucht er die wirtschaftlichen Kennzahlen des Leasingobjektes, damit er möglichst genau den Zeitraum der Leasingzeit kalkulieren kann.

Die Laufzeit ist für ihn entscheidend, ob das geleaste Nutzungsfahrzeug wirtschaftlich ist oder nicht. Über die Ermittlung des „optimaler Ersatzzeitpunkt“ bzw. „Break-even Point“ lässt sich dies herausfinden. Überschreitet die Leasingdauer diesen Zeitraum, dann wird das Leasing des Nutzfahrzeuges ungünstig für den Leasingnehmer.

Auch die Haftung ist für den Leasingnehmer entscheidend. Er trägt die volle Verantwortung der Verschlechterung und des Untergangs der Leasingsache. Dies gilt ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Nutzungsfahrzeuges.

Wirtschaftlich gesehen ist der Leasingnehmer dem Eigentümer gleichgestellt, er trägt die Kosten der Wartung und Instandsetzung der Nutzungsfahrzeuge.
Um die Kosten abzufedern werden oftmals Teil- oder Vollkasko Verträge vorgeschrieben. Auch andere Schäden lassen sich über Versicherungs- oder Wartungsverträge minimieren.