Motorräder Leasing

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Motorräder Leasing

Kurze Zusammenfassung: Motorrad Leasing ermöglicht die Nutzung aktueller Modelle mit festgelegten monatlichen Raten. Der Leasingnehmer hat Besitz- und Halterpflichten, inklusive Versicherung und Wartung, während das Eigentum bei der Leasinggesellschaft verbleibt. Restwert- und Kilometerleasing sind gängige Modelle mit spezifischen Bedingungen.

Beim Motorrad Leasing oder auch bei jedem anderen Leasing wird ein Objekt für eine bestimmte Zeit und auch für einen bestimmten monatlichen Ratenbetrag vom Eigentümer übernommen. Dabei hat der Leasingnehmer gewisse Pflichten und Rechte, genau wir der Leasingeber.

Während der Leasingzeit kann der Leasingnehmer über das Objekt, also das Motorrad, verfügen. Allerdings sind die Rechte über die Verfügbarkeit des Objekts eingeschränkt. Das Leasing eines Motorrads ist eine gute Möglichkeit immer das aktuelle und beste Modell zu bekommen.

Welche Nutzung des Leasingobjektes findet statt?

Bei einem Motorrad liegt eine regelmäßige Nutzung durch den Leasingnehmer im Alltag vor. Regeln und Konditionen für die genaue Nutzung des Leasingobjektes, in dem Fall das Motorrad, werden im Leasingvertrag festgelegt und können auch individuell mit der Leasingfirma festgelegt werden.

Zu den führenden Motorrad Herstellern / Marken gehören:

  • Honda: Einer der größten Motorradhersteller weltweit, bekannt für seine breite Palette an Modellen, von Sportbikes bis zu Cruisern.
  • Yamaha: Ein weiterer japanischer Riese, der für seine Hochleistungsmotorräder und Vielseitigkeit bekannt ist.
  • Harley-Davidson: Ein ikonischer amerikanischer Hersteller, der vor allem für seine charakteristischen Cruiser und Chopper berühmt ist.
  • BMW Motorrad: Ein deutscher Hersteller, bekannt für seine hochwertigen Tourer, Sport-Tourer und Adventure-Bikes.
  • Ducati: Ein italienischer Hersteller, der für seine leistungsstarken und stilvollen Sportbikes bekannt ist.
  • Kawasaki: Bekannt für seine leistungsstarken Sportbikes sowie eine Reihe von Tourern und Cruisern.
  • Suzuki: Bietet eine breite Palette von Motorrädern an, einschließlich Sportbikes, Cruisern und Dual-Sport-Modellen.
  • KTM: Ein österreichischer Hersteller, der für seine Offroad- und Adventure-Motorräder sowie für leistungsstarke Sportbikes bekannt ist.
  • Triumph: Ein britischer Hersteller, der für seine klassischen und modernen Motorräder bekannt ist, von Bonneville bis hin zu modernen Sportbikes.
  • Aprilia: Ein italienischer Hersteller, der für seine Rennsport-Technologie und hochwertigen Sportbikes bekannt ist.

Bei wem liegt in diesem Fall das Eigentum?

Bei einem Leasingobjekt bleibt das Eigentum bei der Leasinggesellschaft. Somit auch der Fahrzeugbrief des Motorrades, das dem Leasingnehmer zur Nutzung überlassen wird. Der Besitz geht an den Leasingnehmer über. Damit hat der Leasingnehmer auch verschiedene Pflichten. Als Besitzer ist der Leasingnehmer auch gleichzeitig der Halter des Motorrads.

Damit ist er auch verantwortlich für die Anmeldung, die Versicherung und auch für die Zahlung der Steuern des Leasingobjektes. Zusätzlich ist er als Halter verpflichtet, das Leasingobjekt in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und zu pflegen. Der Leasingnehmer bekommt dadurch auch den Fahrzeugschein. Nach Ende der Leasingdauer geht der Besitz wieder an den Eigentümer des Motorrads zurück.

Welches Verhältnis gehen bei Motorräder Leasing der Leasingeber und Leasingnehmer ein?

Beim Leasing gehen der Leasingeber und der Leasingnehmer ein gegenseitiges Vertragsverhältnis ein. Sowohl der Leasingnehmer als auch der Leasingeber haben Pflichten und Rechte in diesem Vertrag. Wichtig ist aber die vertragliche Regelung um alle Rechte und Pflichten korrekt festzulegen.

Vorübergehenden Gebrauch zur Nutzung

Am maßgeblichsten für ein Motorrad Leasing ist der Eigentumsverbleib des Motorrads beim Leasingeber. Auch die Rückgabe nach der festgelegten Leasingzeit ist ein Kennzeichen für das Leasing eines Motorrads.

Wie gestalten sich die Leasingdauer?

Die Leasingdauer für ein Leasing Objekt kann individuell mit dem Leasingeber festgelegt werden. Oft wird aber das standardmäßige Leasing von drei Jahren verwendet. Nach drei Jahren wird dann das Leasingobjekt zurückgegeben.

Restwert Leasing – bei diesem Modell wird bei Vertragsabschluss der aktuelle Wert des Objektes geschätzt, ebenso, wie der mögliche Wert bei Rückgabe. Wenn das Leasingobjekt bei Rückgabe von dem geschätzten Wert abweicht, ist der Leasingnehmer dazu verpflichtet die Differenz zu bezahlen. Genauso ist es aber wenn der Wert des Objektes bei Rückgabe höher ist als der geschätzte Wert.

Dann bekommt der Leasingnehmer 70% der Differenz ausbezahlt. Dass das Fahrzeug bei Rückgabe von dem geschätzten Wert abweicht, kann viele Ursachen haben. So kann das Fahrzeug beschädigt oder in einem allgemein schlechten Zustand sein.

Eine andere Möglichkeit ist, dass das Leasing Objekt in neuen wirtschaftlichen Verhältnissen gesehen wird. So können sich die Gesetze zum Abgas geändert haben oder auch ein neueres Modell des Objektes kann auf den Markt gekommen sein.

Ein weiteres Leasingmodell ist das Kilometerleasing. Hierbei wird ein bestimmter Kilometerstand vereinbart, den das Motorrad bei Rückgabe nicht überschreiten darf. Dabei gilt, je höher der Kilometerstand, desto höher liegt die monatliche Rate.

Wenn das Fahrzeug zurückgegeben wird und den Kilometerstand überschritten hat, dann muss die Differenz vom Leasingnehmer beglichen werden. Dafür werden im Vertrag Sätze für zusätzliche Kilometer festgelegt. Wenn der Kilometerstand allerdings unterschritten wird, wird die Differenz ebenfalls an den Leasingnehmer ausbezahlt.

Vorbestimmte vertragliche Leasingdauer

Die Leasingdauer wird bei der Vertragsbeginn festgelegt und kann individuell festgelegt werden. Eine vorbestimmte Leasingdauer liegt in der Regel bei 3 Jahren.

Welchen Aufbau und Bestandteile des Leasingvertrages

Im Leasingvertrag für ein Motorrad wird meist festgelegt, die Leasingdauer, die Konditionen zur monatlichen Rate, Rückgabekonditionen, Lesingart und Pflichten des Lesaingnehmers zur Wartung des Leasingobjekts.

Verpflichtung zum Unterhalt des Leasingobjektes

Beim Motorrad Leasing ist der Leasingnehmer dazu verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu versichern und zu versteuern. Auch muss der Leasingnehmer regelmäßig für die Wartungen und die Reparaturen für das Objekt aufkommen. Die muss der Leasingnehmer im Rahmen des Vertrages erfüllen.

Wie ist die Haftung bei Motorräder Leasing geregelt?

Innerhalb des Leasingzeitraums gilt der Leasingnehmer als Besitzer und Halter des Motorrads. Somit haftet der Leasingnehmer vollumfänglich für die Zeit der Leasingdauer. Der Leasingnehmer haftet während der Leasingdauer vollumfänglich für das Fahrzeug und die entstandenen Schäden.

Die obligatorische Vollkaskoversicherung

Bei Vertragsabschluss wird oft festgelegt, welche Versicherung für das Motorrad abzuschließen ist. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der Leasingnehmer selbst entscheiden welche Versicherung er abschließt.

Eine Vollkaskoversicherung macht aber Sinn, da der Leasingnehmer vollumfänglich für die Schäden am Fahrzeug während der Vertragsdauer haftet.

Rückkaufoption oder Verlängerung

Nach Abschluss des Leasingvertrages ist es möglich das Fahrzeug selbst zu kaufen. Oft ist es auch möglich den Leasingvertrag zu besseren Konditionen zu verlängern.