Busse Leasing

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Busse Leasing

Kurze Zusammenfassung: Leasing von Bussen ermöglicht Nutzung neuester Modelle ohne hohe Reparaturkosten. Als Halter übernimmt der Leasingnehmer Instandhaltung und Versicherung. Nach Leasingende kann der Bus zurückgegeben oder gekauft werden. Leasingobjekte sind Konsumgüter, da sie an Wert verlieren und nicht direkt Rendite erzielen.

Busse leasen

Beim Leasing von Bussen erhält man immer den neuesten um am technisch höchstentwickelten Bus für die Leasingzeit. Nach der festgeschriebenen Leasingzeit, kann ein neuer Leasingvertrag für einen neuen Bus abgeschlossen werden oder der Bus gekauft werden. Durch das Leasing spart man sich die teure Reparatur von Verschleißteilen und kann auf die Zuverlässigkeit der Busse vertrauen.

Während des Leasings ist man der Halter des Busses und muss sich neben der monatlichen Leasingrate wie der Eigentümer um die Instandhaltung und Versicherung des Busses kümmern. Nach Ablauf der Leasingzeit spart man sich aber den Verkauf und kann direkt nach Rückgabe einen neuen Vertrag abschließen.

Beim Leasing von einem Bus handelt es sich um das Leasing eines Konsumguts. Da bei einem Investitionsgut sich der Wert des Leasingobjekts steigern soll oder eine Rendite entstehen soll, handelt sich nicht um ein Investitionsgut.

Auch nicht, wenn der Bus geschäftlich geleast wurde. So ist der Bus auch ein Konsumgut, da er an Wert verliert und die Gewinne durch den Bus in das Geschäftsvermögen fließen und nicht direkt am Bus hängen.

Es findet eine geschäftliche oder private Nutzung des Leasingobjekts statt. Die Nutzung ist nicht im Vertrag festgeschrieben. Allerdings können gewisse Nutzungen ausgeschlossen werden. Dazu zählen zum Beispiel der Transport von Gefahrgut.

Die meistverbreiteten Bushersteller fürs Leasing

Die meistverbreiteten Bushersteller, die häufig für Leasingzwecke genutzt werden, umfassen sowohl europäische als auch internationale Marken. Zu den bekanntesten gehören:

  • Mercedes-Benz: Einer der führenden Hersteller, bekannt für seine Zuverlässigkeit und Qualität. Beliebte Modelle zum Leasen sind der Mercedes-Benz Citaro (für den Stadtverkehr) und der Tourismo (für Fernreisen).
  • MAN: Ein weiterer großer Hersteller, der für seine robusten und effizienten Busse bekannt ist. Modelle wie der MAN Lion’s City (Stadtbus) und der Lion’s Coach (Reisebus) sind bei Leasingkunden beliebt.
  • Setra: Bekannt für hochwertige Reisebusse, bietet Setra Fahrzeuge an, die besonders im Fernverkehrssektor gefragt sind. Modelle wie die Setra ComfortClass und TopClass sind gängige Leasingoptionen.
  • Volvo: Volvo ist für seine Sicherheitsmerkmale und umweltfreundlichen Lösungen bekannt. Modelle wie der Volvo 9700 (Reisebus) und der Volvo 7900 (Stadtbus) sind beliebte Leasingwahlen.
  • Scania: Scania bietet eine Reihe von Bussen für verschiedene Zwecke, einschließlich Stadt- und Reisebusse. Modelle wie der Scania Citywide und Scania Touring sind oft in Leasingflotten zu finden.
  • Iveco: Iveco bietet eine Vielzahl von Busmodellen, darunter der Iveco Crossway (für den Regionalverkehr) und der Iveco Magelys (Reisebus).
  • VDL Bus & Coach: Ein europäischer Hersteller, der eine breite Palette von Bussen anbietet, darunter Stadt-, Regional- und Reisebusse. Der VDL Futura ist ein beliebtes Modell für das Leasing.

Die Eigentumsfrage

Bei einem Leasing ist das Fahrzeug weiterhin im Eigentum des Leasingebers. Besitzer und Halter des Busses wird der Leasingnehmer. Damit hat der Besitzer und Halter, also der Leasingnehmer, alle Pflichten eines Eigentümers, aber nicht dessen Rechte.

Das Eigentum bleibt beim Leasingeber. Der Leasingnehmer muss für die ordnungsgemäße Instandhaltung, Versicherung und Versteuerung des Leasingobjekts sorgen. Allerdings darf er nicht wie der Eigentümer das Leasingobjekt weitervermieten oder verpfänden. Kennzeichnend hierfür ist, dass der Fahrzeugschein zum Besitzer, also den Leasingnehmer geht, der Fahrzeugbrief aber beim Leasingeber bleibt.

Bei der Zulassungsstelle ist das Leasing bekannt. Auch bei der Versicherung muss dies angegeben werden. Der Leasingnehmer muss auch für alle Reparaturen aufkommen. Wenn die Leasingzeit vorbei ist, wird Besitzer wieder der Leasingeber.

Das Vertragsverhältnis

Leasingnehmer und Leasingeber gehen ein Vertragsverhältnis ein. In diesem Vertrag werden alle Rechte und Pflichten von Leasingeber und Leasingnehmer genau geregelt. Ein weiteres Verhältnis gehen Leasingeber und Leasingnehmer nicht ein. Nach Ende der Vertragslaufzeit erlischt das Vertragsverhältnis von Leasingeber und Leasingnehmer.

Alle kennzeichnenden Punkte zum Gebrauch sind im Leasingvertrag genau geregelt. Eine weitere Kennzeichnung dazu gibt es nicht. Wichtig ist aber, dass der Leasingnehmer alle Pflichten eines Eigentümers übernimmt und somit während der Leasingzeit vollumfänglich für das Fahrzeug verantwortlich ist.

Leasingmodelle

Die Leasingdauer kann selbstbestimmend im Vertrag festgelegt werden. Standardmäßig wird aber meist die Leasingdauer von 3 Jahren zum Tragen kommen. Diese kann aber im Vertrag auch anders festgelegt werden. Neben der Leasingdauer gibt es noch unterschiedliche Modelle des Leasings.

Ein Modell ist das Restwertleasing. Dabei wird bei Vertragsabschluss der gegenwärtige Wert des Fahrzeugs geschätzt und der Wert bei Rückgabe nach Ende der Leasingdauer festgelegt. Dieser Wert wird im Vertrag festgeschrieben. Nach Ende der Leasingzeit muss das Fahrzeug mindestens den Wert haben, welcher im Vertrag festgeschrieben wurde.

Wenn der Wert geringer ist, muss der Leasingnehmer den Differenzbetrag zahlen. Sollte der Wert höher sein, kann der Leasingnehmer einen bestimmten Prozentsatz von der Differenz erhalten. Dieser liegt meist bei 70%. Das Restwertleasing ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Oft werden die Restwerte sehr hoch angesetzt.

Ein anderes Leasing Modell nennt man Kilometerleasing. Hier wird ein gewisser Kilometerstand festgelegt, welchen das Fahrzeug bei Rückgabe nicht überschreiten sollte. Zusätzlich wird im Vertrag ein Betrag für mehr Kilometer und für weniger Kilometer festgelegt. Diese Beträge sollten identisch sein. Kilometer Leasing ist ein sicheres Modell, da der Leasingnehmer selbst entscheiden kann, wie viele Kilometer er fährt.

Der Aufbau des Leasingvertrags ist unterschiedlich. Es müssen aber alle rechtlichen und geschäftlichen Bedingungen aufgeführt sein.
Der Leasingnehmer ist laut Vertrag und Gesetz verpflichtet sich komplett um den Unterhalt des Busses zu kümmern. Der Vertrag regelt hier die Pflichten und Rechte von Leasingeber und Leasingnehmer genau.

Als Halter und Besitzer während der Leasingdauer muss der Leasingnehmer für Unterhalt, Steuer, Versicherung, Reparaturen und auch für die Instandhaltung komplett aufkommen. Diese Verpflichtung endet erst nach Ablauf der Leasingdauer. Erfüllt der Leasingnehmer dies nicht, verstößt er gegen den Vertrag.

Haftung

Da der Leasingnehmer während der Vertragsdauer der Halter und Besitzer des Fahrzeugs ist, haftet er während dieser Zeit komplett für das Fahrzeug. Dies gilt bei einem technischen Defekt genauso wie bei einem Unfall.

Der Leasingnehmer haftet während der Leasingdauer als Halter und Besitzer komplett für den Bus. Nach Rückgabe am Ende der Leasingdauer geht die Haftung wieder an den Leasingeber zurück.

Wenn nicht anders im Vertrag geregelt, kann der Leasingnehmer eigenständig entscheiden, wie das Fahrzeug versichert wird. Eine Vollkaskoversicherung ist aber sinnvoll um sich gegen möglich Schäden oder sogar einen Totalschaden und gegen hohe Kosten abzusichern. Ansonsten ist die Gefahr sehr groß, dass man auf hohen Kosten sitzen bleiben kann.

Nach Ablauf des Leasingvertrags ist es günstig das Fahrzeug zu kaufen. Dies geschieht nach dem aktuellen Wert des Fahrzeugs. Bei Restwert Leasing kann es sein, dass die Differenz zum vorab geschätzten Wert zusätzlich beglichen werden muss, sollte dieser höher sein. Eine Verlängerung des Leasings ist selten möglich. Daher sollte dies schon vorab im Leasingvertrag festgehalten werden.