Veranstaltungstechnik Leasing

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Veranstaltungstechnik Leasing

Kurze Zusammenfassung: Veranstaltungstechnik-Leasing ermöglicht Unternehmen, moderne Ausrüstung wie Beleuchtung, Bühnentechnik und Audioequipment zu nutzen, ohne hohe Anfangsinvestitionen. Ideal für Start-ups und Firmen, die Flexibilität benötigen, mit monatlichen Raten und ohne Eigentumsübertragung. Verschiedene Leasingmodelle bieten Optionen für unterschiedliche Bedürfnisse.

Neueste und beste Technik leasen

Für Privatpersonen und mittlerweile auch für Unternehmen bietet sich neben dem reinen und meist umständlichen Barkauf noch ein Leasing für vielseitige Produktpaletten und Wirtschaftsbranchen an. Dabei muss man die jeweiligen Artikel nicht direkt und komplett bezahlen, sondern profitiert von einem durchdachten und günstigen Finanzierungsmodell, bei welchem Kunden nur für die tatsächliche Nutzung der Objekte bezahlen.

Außerdem wird die neueste und beste Technik garantiert, teils werden sogar in regelmäßigen Abständen die Geräte gegen Nachfolgemodelle ausgetauscht. Leasingangebote gibt es in der heutigen Zeit für nahezu alle Bereiche. Neben der Autoindustrie hat sich vor allem auch die Veranstaltungstechnik im Bereich der Finanzierungsmöglichkeiten weiterentwickelt.

Bei Produkten aus der Veranstaltungstechnik gibt es meist viele unterschiedliche Komponenten, die bereits zu Beginn einer Firmengründung vorhanden sein müssen, um erste Kunden zu gewinnen.

Veranstaltungstechnik

Firmen aus der Veranstaltungstechnik werden für unterschiedliche Events benötigt. Einen großen Aufschwung hat die Branche durch themenbezogene Seminare erhalten, bei denen sich auch um Location, Bühne, Licht und Sound gekümmert werden muss. Doch nicht nur bei Informationsveranstaltungen, auch bei Konzerten, Festivals, Reden oder auch größeren Treffen kann es von Vorteil sein, wenn eine Firma engagiert wurde, die sich auf Veranstaltungstechnik spezialisiert hat.

Interessierte profitieren nicht nur von vergleichsweise günstigen Raten, auch steuerliche Vorteile können sich aus einem Leasing ergeben. Firmen und auch Privatpersonen, die sich für ein Leasing interessieren, sollten allerdings eine ausreichende Bonität vorweisen können. Mit einer schlechten Bonität wird man in der Regel bei keiner seriösen Leasinggesellschaft einen Vertrag unterschreiben können. Eine Ausnahme bilden Leasingverträge, bei denen eine gewisse Anzahlung geleistet wird.

Was zählt zur Veranstaltungstechnik?

Veranstaltungstechnik umfasst eine Vielzahl an technischen Geräten und Systemen, die zur Durchführung und Gestaltung von Events, Konzerten, Konferenzen, Messen und anderen Veranstaltungen benötigt werden. Zu den Hauptbereichen der Veranstaltungstechnik gehören:

  • Beleuchtungstechnik: Umfasst alles von Bühnenbeleuchtung, Scheinwerfern, LED-Lichtern bis hin zu Effektbeleuchtung und Lichtsteuerungssystemen.
  • Tontechnik/Audioequipment: Beinhaltet PA-Systeme (Public Address Systeme), Lautsprecher, Mikrofone, Mischpulte, Verstärker und alle zugehörigen Audiokabel und Zubehörteile.
  • Videotechnik: Dazu zählen Projektoren, Leinwände, Video-Mischpulte, Kameras und andere Ausrüstungen zur Aufnahme und Wiedergabe von Videos.
  • Bühnentechnik: Dies beinhaltet Bühnenaufbauten, Podeste, Traversen (für Licht- und Tontechnik), Vorhänge, Kulissen und andere strukturelle Elemente.
  • DJ-Equipment: Plattenspieler, CD-Player, DJ-Mixer, Kopfhörer und weiteres Zubehör für DJs.
  • Spezialeffekte: Nebelmaschinen, Schaummaschinen, Lasertechnik und andere Geräte zur Erzeugung visueller Effekte.
  • Kommunikationstechnik: Walkie-Talkies, Intercom-Systeme und weitere Kommunikationsmittel für die Koordination während der Veranstaltung.
  • Aufzeichnungs- und Streaming-Ausrüstung: Für die Aufnahme oder Live-Übertragung von Veranstaltungen.
  • Konferenztechnik: Beinhaltet Technik für Präsentationen wie Clicker, Pointer, Mikrofonanlagen für Podiumsdiskussionen und Dolmetscheranlagen.

Was ist Veranstaltungstechnik Leasing?

Auch, wenn die Branche relativ unbekannt ist, wird Veranstaltungstechnik immer gefragter und wichtiger für diverse Events. Zu Veranstaltungstechnik gehören Komponenten wie Beleuchtung, Bühne und Musik. Veranstaltungsfirmen müssen dabei bestenfalls fehlerfrei arbeiten, um einen reibungslosen und runden Ablauf zu garantieren.

Für solch einen Ablauf werden hochwertige und neue Geräte benötigt, die zu einer gelungenen Veranstaltung beitragen. Ein Leasing eignet sich vor allem für Firmen, die sich noch in der Startphase befinden und sich ein Geschäft aufbauen möchten. Bei einem klassischen Leasingvertrag muss kein hoher Betrag am Anfang gezahlt werden.

Kunden können den gesamten Kaufpreis auf mehrere Jahre aufteilen und müssen sich meist auch nicht um die Instandhaltung kümmern. Für Firmen und Interessierte, die sich mit Leasing noch nicht auseinandergesetzt haben, lässt sich diese Art der Finanzierung mit einer reinen Miete vergleichen. Die Geräte wechseln nicht den Besitzer, es wird lediglich eine Nutzung geduldet.

Da bei Veranstaltungsfirmen meist gleich eine große Auswahl an Geräten benötigt wird, können auch gleich mehrere Produkte in einem einzigen Leasingvertrag untergebracht werden. Die Technik für Licht, Ton und Bühnenprogramm gibt es von unterschiedlichen Marken und zu den verschiedensten Preisen. Es lohnt sich für Kunden, vor Abschluss eines Leasingvertrags mehrere Anbieter miteinander zu vergleichen, um das individuell beste Angebot zu ergattern.

Bei Produkten der Veranstaltungstechnik handelt es sich um reine Investitionsgüter, die überwiegend von größeren Veranstaltungsfirmen genutzt werden.

Bei wem liegt im Falle des Leasings das Eigentum?

Selbständige Unternehmer, die zum ersten Mal in ihrem Leben einen Leasingvertrag unterschreiben, sollten sich zuvor über die Pflichten und Risiken informieren. Ein Leasing kann in der Regel nicht monatlich gekündigt werden, auch mögliche Zusatzkosten für Versicherung und Strom sollten immer mit einberechnet werden.

Besonders wichtig und entscheidend bei einem Leasing sind die komplexen Eigentumsfragen und Unsicherheiten bezüglich der allgemeinen Haftung. Generell gilt, dass Produkte, die in einem normalen Leasingvertrag festgehalten sind, zu keinem Zeitpunkt den Besitzer wechseln. Das Eigentum liegt immer bei der Leasinggesellschaft selbst und auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist das Produkt nicht im Besitz des Kunden.

Bei Vertragsende erlischt sogar noch die Nutzungsüberlassung. Diese Abläufe gelten jedoch nicht bei Leasingverträgen, in denen bei Vertragsabschluss eine mögliche Kaufoption integriert wurde. Rechtlich gesehen aber lässt sich ein Leasing einer Miete gleichsetzen. Zwar dürfen die Produkte in dem vorgeschriebenen Nutzungszeitraum uneingeschränkt genutzt werden, jedoch ist eine Veränderung oder ein Weiterverkauf untersagt.

Sollte sich der Kunde nicht an die Miet- beziehungsweise Leasingbedingungen halten, können am Ende der Vertragslaufzeit hohe Sonderkosten angerechnet werden. Auch sind Leasingnehmer dazu angeraten, allen nötigen Inspektionen nachzugehen, um die Geräte regelmäßig auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.

Welche Leasingdauer gibt es bei Veranstaltungstechnik?

Viele Unternehmer streben eine kurze Vertragslaufzeit an, jedoch ist das in den meisten Fällen der genau falsche Weg. Mit einer längeren Leasingdauer wird für gewöhnlich auch die monatliche Rate niedriger angesetzt. Im Allgemeinen richtet sich die Vertragslaufzeit aber nach der Leasinggesellschaft und dem reinen Wert der Produkte.

Firmen, die eine vielseitige Ausrüstung für Veranstaltungen benötigen, sind mit einer langen Laufzeit besser beraten. Kleinere Unternehmen, die eventuell auch noch neu in der Branche sind, können mit einer kurzen Vertragslaufzeit mehr Sicherheit und Flexibilität erfahren. Es bietet sich zudem auch immer an, vor Abschluss eines verbindlichen Leasingvertrags die Veranstaltungstechnik zu testen.

Häufig ist auch noch eine Einarbeitung für unerfahrene Mitarbeiter nötig, die auch mit Kosten verbunden sein kann.

Hersteller, Marken und Produkte bei Veranstaltungstechnik

Zu Veranstaltungstechnik gehören vielfältige Produkte, meist werden aber Artikel für eine spezielle Bühnenshow benötigt. Dazu können Lichter, Mischpulte, Mikrofone, Kabel, Dekoartikel und auch Absperrungen zählen. Bei einigen Leasinggesellschaften ist es möglich, gleich unterschiedliche Marken und Produkte in einem Leasingvertrag unterzubringen.

Bei Beleuchtungssystemen wird gerne auf die Marken BeamZ, SHOWTEC, EUROLITE und ADJ zurückgegriffen. Mischpulte sind sehr gefragt von Herstellern wie Pioneer, Numark und Behringer. Dekoartikel und Absperrungen können auch bei externen Firmen gemietet werden, die sich auf dieses Geschäft spezialisiert haben.

Versicherungen beim Leasing von Veranstaltungstechnik

Mit Abstand am wichtigsten ist die obligatorische Vollkaskoversicherung, durch die auch die angestellten Mitarbeiter bestens abgesichert sind. Die Vollkaskoversicherung ist für Schäden und Defekte gedacht, die vom Kunden selbst verursacht worden sind. In der Regel wird die Klausel der groben Fahrlässigkeit in einem Leasingvertrag ausgeschlossen.

Was passiert nach der Leasingdauer?

Wenn die Vertragslaufzeit abgelaufen ist, müssen die Produkte der Veranstaltungstechnik wieder an den Besitzer gegeben werden. Sollten die Geräte in einem tadellosen Zustand vorgelegt werden, ist meist eine Zusatzzahlung nicht nötig. Bei größeren Defekten und Schäden, die nicht als Gebrauchsspuren gesehen werden können, werden Sonderzahlungen fällig. Wenn eine Kaufoption abgeschlossen wurde, kann die Veranstaltungstechnik auch übernommen werden.