Unterhaltungselektronik Leasing

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Unterhaltungselektronik Leasing

Kurze Zusammenfassung: Leasing von Unterhaltungselektronik bietet flexible Nutzung moderner Geräte wie Fernseher, Smartphones und Konsolen, ohne den vollen Kaufpreis zu zahlen. Verschiedene Leasingmodelle und -dauern sind verfügbar, wobei die Geräte nach Vertragsende zurückgegeben werden müssen. Vollkaskoversicherungen bieten zusätzlichen Schutz.

Warum Technik leasen?

Nichts hat sich auf der Welt so schnell weiterentwickelt wie die Technik, vor allem der Bereich der Unterhaltungselektronik hat einen riesigen Aufschwung erlebt. Für heutige Haushalte sind Flachbildfernseher, mehrere Radioanlagen und Smartphones keine Besonderheit.

Gute Unterhaltungselektronik lässt sich heute ganz bequem auch leasen und nach der Vertragsdauer werden die Geräte in der Regel an den Leasinggeber zurückgegeben. Leasingverträge werden heute sowohl mit Privatleuten, als auch mit Unternehmen geschlossen, die Unterhaltungselektronik im Unternehmen einsetzen.

Unterhaltungselektronik leasen

Doch auch wenn neue und ausgereifte Technik immer billiger wird, gibt es immer noch Familien und Menschen, die sich diese Gerätschaften nicht durch einen reinen Kauf finanzieren können. Zwar gibt es auch Marken aus China, die sehr günstig produzieren und dementsprechend auch preiswert anbieten können, allerdings kommt es dann häufiger zu Ausfällen und Defekten, die wiederum teuer repariert werden müssen.

Nicht nur der Markt der Unterhaltungselektronik, auch Finanzierungslösungen haben sich mit der Zeit immer weiterentwickelt. Mittlerweile sind nicht nur gewöhnliche Kredite möglich, einige Gesellschaften bieten sogenannte Leasings an, bei welchen nicht der volle Kaufpreis gezahlt werden muss.

Das Leasing ist eine Art Miete, die sich über mehrere Jahre erstreckt und für den Verbraucher positiv auswirken kann. Ein Leasing für Unterhaltungselektronik ist für mehrere Geräte gleichzeitig, aber auch für ein einzelnes Produkt möglich.

Was kennzeichnet das Leasing von Unterhaltungselektronik?

Die Technik entwickelt sich vor allem durch Großkonzerne in China und den USA immer schneller und effektiver. Smartphones, Fernsehgeräte und auch Computer sind heutzutage zu Rechenleistungen imstande, die vor Jahrzehnten nicht ansatzweise absehbar gewesen sind.

Mit der immer fortschreitenden Entwicklung wird auch die Nachfrage bei der Bevölkerung immer größer. Um tatsächlich jedem den Traum von einer hoch entwickelten Unterhaltungselektronik zu erfüllen, gibt es attraktive Leasingangebote, bei denen man nicht den vollen Kaufpreis bezahlen, sondern lediglich eine kleine monatliche Rate aufwenden muss, die je nach Vertragslaufzeit und Gerät auch anpassbar ist.

Bei Geräten der Unterhaltungselektronik handelt es sich um reine Konsumgüter, die für den privaten Gebrauch gedacht sind.

Wem gehört die Unterhaltungselektronik im Falle eines Leasings und was sollte zusätzlich noch beachtet werden?

Ein Leasing kommt bei Unterhaltungselektronik für Privatpersonen und auch Unternehmen infrage. Bei Menschen, die zuvor noch keinen Leasingvertrag unterschrieben haben, kann es durchaus zu Unklarheiten bei einigen Vertragsklauseln oder allgemeinen Fragen kommen. Es bietet sich in jedem Fall an, Eigentumsfragen und Haftungsbeschränkungen zu studieren, bevor sich tatsächlich für ein Leasing entschieden wird.

Ein Leasing ist strikt von einem Kauf zu unterscheiden. Bei einem reinen Kauf, beispielsweise in einem gewöhnlichen Elektronikfachgeschäft, kommt es zu einem normalen Kaufvertrag, der auch eine Übertragung des Eigentums beinhaltet.

Bei einem Leasing sieht das allerdings anders aus. Die Unterhaltungselektronik bleibt immer im Eigentum der jeweiligen Leasinggesellschaft, mit der ein Vertrag geschlossen wurde. Sollte es keine Möglichkeit des Kaufes am Ende der Laufzeit geben, wird das Eigentum auch zu keinem Zeitpunkt der Leasingdauer an den Leasingnehmer übertragen.

Dementsprechend sollte auch die Unterhaltungselektronik behandelt werden. Es sollten keine größeren Schäden, Dellen, Kratzer oder Defekte verursacht werden. Ebenfalls ist es wichtig, dass keine speziellen Modifikationen oder Veränderungen an der Unterhaltungselektronik auffallen, die am Ende der Vertragslaufzeit teuer werden könnten.

Kunden sollte klar sein, dass nach der entsprechenden Nutzungsdauer die Unterhaltungselektronik wieder an die Leasinggesellschaft gegeben werden muss.

Wie gestaltet sich die Leasingdauer bei Unterhaltungselektronik?

Die Leasingdauer, auch Vertragslaufzeit genannt, richtet sich bei Unterhaltungselektronik nach den jeweiligen Produkten selbst. Auch die Anbieter haben die Möglichkeit, unterschiedliche Vertragslaufzeiten anzubieten. In der Regel lohnt sich ein Leasing erst ab einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten.

Zwar gibt es auch immer wieder Angebote im Internet, wo auch für deutliche kürzere Zeiträume eine Nutzungsüberlassung angeboten wird, jedoch gestalten sich solche Verträge für Konsumenten eher unattraktiv und teuer. Wenn ein Gegenstand nur für wenige Wochen oder Monate verliehen wird, spricht man von einer klassischen Miete. Ein Leasing bei Unterhaltungselektronik wird oftmals auf 48 Monate ausgelegt.

Was zählt zur Unterhaltungselektronik?

Unterhaltungselektronik umfasst eine breite Palette von elektronischen Geräten, die in erster Linie für Freizeit- und Unterhaltungszwecke in Haushalten genutzt werden. Zu den gängigen Geräten der Unterhaltungselektronik zählen:

  • Fernsehgeräte: Dazu gehören Smart-TVs, LED-, LCD- und OLED-Fernseher.
  • Audio-Geräte: Dazu zählen Stereoanlagen, Lautsprecher, Kopfhörer, Soundbars und MP3-Player.
  • Heimkinosysteme: Komplettsysteme mit Surround-Sound, inklusive Receiver, Lautsprechern und Subwoofern.
  • Spielkonsolen: Spielgeräte wie PlayStation, Xbox und Nintendo Switch.
  • Smartphones und Tablets: Mobile Geräte für vielfältige Anwendungen, von Kommunikation bis hin zu Spielen und Medienkonsum.
  • DVD-/Blu-ray-Player: Geräte zur Wiedergabe von DVDs und Blu-rays.
  • Digitalkameras und Camcorder: Für Foto- und Videoaufnahmen.
  • Tragbare Unterhaltungselektronik: Dazu gehören tragbare DVD-Player, E-Book-Reader und tragbare Spielkonsolen.
  • PCs und Laptops: Obwohl sie oft für Arbeit und Bildung genutzt werden, gehören sie aufgrund ihrer breiten Einsatzmöglichkeiten für Spiele und Medienkonsum ebenfalls zur Unterhaltungselektronik.
  • Streaming-Geräte: Geräte wie Chromecast, Apple TV und Fire Stick, die das Streaming von Inhalten auf Fernseher ermöglichen.

Welche Geräte, Marken und Modelle gibt es bei Unterhaltungselektronik?

Die Unterhaltungselektronik umfasst ein weites Spektrum an Geräten, die privat aber auch geschäftlich genutzt werden können. Besonders gefragt sind in diesem Bereich Fernsehgeräte, Beamer, Spielkonsolen und Smartphones. Geräte sind von diversen Herstellern und Marken verfügbar, teils kann man die Artikel auch gleich beim Hersteller leasen.

Aufstrebende und sehr beliebte Marken im Bereich der Unterhaltungselektronik sind Huawei, Samsung, LG, ASUS, Acer und Toshiba. Die Marken spielen in unterschiedlichen Preiskategorien und sind auch für verschiedene Stärken und Schwächen bekannt. Es lohnt sich in jedem Fall, vor Abschluss eines Leasingvertrages, ausführliche Produktbewertungen und Reviews zu studieren, um bei der Nutzung keine böse Überraschung zu erleben.

Welche Versicherungen gibt es beim Leasing von Unterhaltungselektronik?

Mit Abstand am wichtigsten ist die obligatorische Vollkaskoversicherung, durch die im Falle eines Schadens alles rechtmäßig abgesichert ist. Die Vollkaskoversicherung ist mit einer meist geringen Selbstbeteiligung verbunden, die im Schadensfall fällig wird. Beim Leasing von Unterhaltungselektronik können zudem auch noch Inspektionen inbegriffen sein, die in einem gewissen Zeitabstand fällig werden.

Was passiert genau nach Ablauf der Vertragslaufzeit mit den Produkten der Unterhaltungselektronik?

Kunden, die zum ersten Mal einen Leasingvertrag unterschreiben, sollten sich auch ausreichend mit dem Ende der Leasingdauer beschäftigen. Nach jedem Leasing müssen die Produkte der Unterhaltungselektronik wieder an die Leasinggesellschaft gegeben werden.

Verbraucher sollten darauf achten, dass ausschließlich normale Gebrauchsspuren vorhanden sind, für größere Defekte nach der ausgemachten Laufzeit wird in der Regel keine Versicherung mehr aufkommen. Sollte im Vertrag eine Kaufoption inbegriffen sein, können für einen Aufpreis die Geräte nach Vertragslaufzeit auch einfach übernommen werden. Bei Unterhaltungselektronik muss allerdings im Einzelfall entschieden werden, ob sich das überhaupt lohnt.