Hardware Leasing

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Hardware Leasing

Kurze Zusammenfassung: Hardware-Leasing bietet Unternehmen und Privatpersonen aktuelle Technik ohne hohe Anschaffungskosten. Es ermöglicht Zugriff auf neueste Geräte mit Versicherung und Wartung. Eigentum bleibt beim Leasinggeber; Verträge sind individuell mit Optionen für kurze oder mittlere Laufzeiten.

Warum Hardware Leasing?

Vor allem für kleinere Unternehmen oder auch Privatpersonen kann es von Vorteil sein, wenn Arbeitsmittel nicht gleich zu Beginn gekauft werden müssen. Im Laufe der Jahre entwickelt sich die Technik immer weiter, Neuerungen und Updates werden veröffentlicht und wenn dann Jahre zuvor ein altes Gerät gekauft wurde, kann man meist gar nicht in den Genuss dieser Neuerungen kommen.

Bei einem Leasing von Produkten sieht das in den meisten Fällen allerdings ganz anders aus.

Neben einfachen Konsumgütern kann man mittlerweile auch Hardware für die Produktion leasen. Der Kunde beziehungsweise das Unternehmen kann sich durch ein attraktives Leasing die kompletten Anschaffungskosten sparen und gleichzeitig von allerneuester Technik, verschiedenen Versicherungen und Updates profitieren, die bei einem gewöhnlichen Kauf nicht inbegriffen wären.

Ein Leasing kann darüber hinaus auch steuerliche Vorteile mit sich bringen, die von Unternehmen und auch jungen Selbständigen gerne genutzt werden.

Was zeichnet Hardware Leasing aus?

Neben einfachen Konsumgütern wie Fahrzeugen gibt es auf dem Markt der Leasingangebote auch schon Hardware, durch welche die Produktion in vielen Branchen und Gebieten effektiv vorangetrieben werden kann. Zu Hardware gehören unter anderem Komponenten für die Zusammenstellung eines Computers, externe Geräte wie Mäuse, Drucker oder Tastaturen und auch Scanner, Faxgeräte und Telefone.

Leasingangebote die sich auf Hardware spezialisiert haben sind für Firmen interessant, die sich noch in der Gründung befinden. So kann bei den reinen Anschaffungskosten erheblich gespart werden, das gesparte Geld kann wiederum weiter investiert werden.

Beim Leasing von Hardware bekommt der Kunde die Nutzungsüberlassung und gleichzeitig das Recht übertragen, den angegebenen Artikel innerhalb der festgelegten Zeit zu benutzen. In der ausgemachten Zeitspanne sollte das Produkt wie ein ausgeliehener Artikel behandelt werden, da das Eigentumsrecht zu keinem Zeitpunkt übertragen wird.

Bei reiner Hardware kann es sich um ein Konsumgut handeln, welches für den täglichen Bedarf gedacht ist. Bei Produktion und Aufbereitung kann es aber auch durchaus vorkommen, dass Hardware Produkte den Investitionsgütern zugeordnet werden.

Bei wem liegt bei Hardware Leasing das Eigentum und was muss noch beachtet werden?

Interessierte sollten sich darüber im Klaren sein, dass es einen großen Unterschied zwischen Leasing und gewöhnlichem Kauf gibt. Bei einem normalen Barkauf geht das Eigentumsrecht an den Käufer über.

Danach dürfen Veränderungen an dem jeweiligen Gerät vorgenommen werden, auch ist ein Weiterverkauf möglich. Bei einem Leasing gibt es allerdings viele Unterschiede im Nutzungsbereich, auch der Einsatz der Hardware kann teilweise eingeschränkt werden.

Wichtig zu verstehen ist, dass das Eigentum bei einem Leasingvertrag nicht bei dem Leasingnehmer liegt. Die Leasinggesellschaft selbst ist Eigentümer der Hardware und darf auch komplett darüber bestimmen. Vom Kunden dürfen bei einem Leasing keinerlei Veränderungen und Modifikationen an der Hardware vorgenommen werden, die nicht zuvor mit dem Besitzer abgesprochen wurden.

Das Leasing wird durch eine simple Nutzungsüberlassung gekennzeichnet, in welcher die Nutzung klar geregelt ist. Einige Klauseln und Abschnitte im Leasingvertrag können zusätzlich noch darüber entscheiden, ob es weitere Einschränkungen gibt.

Welche Leasingdauer gibt es bei Hardware?

Ein großer Vorteil gegenüber einem gewöhnlichen Kauf ist die Aktualität und Instandhaltung der geleasten Produkte. Wer sich für das Leasing von Hardware entscheidet, bekommt in der Regel nur die hochwertigsten und neuesten technischen Produkte, die der Markt zu diesem Zeitpunkt zu bieten hat.

Es handelt sich immer um Neuware und durch diverse Versicherungen und Inspektionen wird gesichert, dass die Geräte und Produkte immer auf maximaler Leistung laufen können.

Bei Hardware kann es sich um ganz unterschiedliche Produkte handeln. In den meisten Fällen wird allerdings der Preis eines Fahrzeuges weit unterboten, sodass viel geringere Laufzeiten möglich sind, als beispielsweise bei einem Auto. Typisch ist eine Leasingdauer von 24 bis 48 Monate.

Bei günstigeren Produkten ist auch ein Leasing über wenige Wochen und Monaten nicht ausgeschlossen. Das Leasing von Hardwareprodukten sollte nicht mit einer vorübergehenden Miete verwechselt werden, wo die Produkte nur für wenige Tage übertragen werden.

Welche Marken, Hersteller und Modelle gibt es beim Leasing von Hardware?

Hardware umfasst einen riesigen Bereich und eine vielfältige Produktpalette. Besonders oft werden Hardwareteile für Computersysteme, Laptops oder Musikanlagen erworben. Die Hersteller unterscheiden sich stark und bieten verschiedene Preiskategorien, Qualitäten und Modelle an. Im Bereich der Computertechnik sind Marken wie AMD, nVidia, ASUS, ACER und BENQ besonders beliebt.

Für Computersysteme wird gerne auf Apple Produkte zurückgegriffen, die für schnelles und bequemes Arbeiten bekannt sind. Macbooks und iMacs können vielseitig bei Bürotätigkeiten eingesetzt werden und überzeugen durch eine aufgeräumte Benutzeroberfläche und einen übersichtlichen Arbeitsplatz.

Meist bieten externe Seiten und Online Shops das Leasing von Hardwareteilen an, bei den Herstellern selbst findet man die Angebote vergleichsweise selten. Oftmals ist bei einem Leasing auch gleich ein Inspektionspaket enthalten, durch das die Produkte auch für die Zukunft abgesichert sind.

Im Rahmen von Hardware-Leasing werden üblicherweise folgende Arten von Hardware geleast:

  • Computer und Laptops: Oft geleast von Unternehmen für ihre Mitarbeiter, um von den neuesten Technologien und Spezifikationen zu profitieren.
  • Server und Netzwerkgeräte: Für Unternehmen, die leistungsstarke IT-Infrastruktur benötigen, ohne hohe Anfangsinvestitionen.
  • Drucker und Multifunktionsgeräte: Wichtig für Büros, um Druck-, Scan- und Kopieraufgaben zu erledigen, ohne in teure Geräte investieren zu müssen.
  • Smartphones und Tablets: Besonders nützlich für Außendienstmitarbeiter oder Führungskräfte, die stets die neuesten Geräte benötigen.
  • Spezialisierte Produktionshardware: Wie CNC-Maschinen, 3D-Drucker oder andere spezialisierte Geräte für Fertigungsunternehmen.
  • Audiovisuelle Ausrüstung: Einschließlich Projektoren, Kameras und Tonausrüstung, die von Unternehmen für Präsentationen, Konferenzen oder Marketingzwecke benötigt wird.
  • Kassensysteme und POS-Terminals: Wichtig für Einzelhandel und Gastronomie, um moderne Verkaufsprozesse zu unterstützen.
  • Grafikkarten und Spezial-Hardware für Designer und Entwickler: Besonders in Branchen, die hohe Grafikleistung benötigen, wie Gaming, Design oder Video-Produktion.

Was kennzeichnet die obligatorische Vollkaskoversicherung beim Leasing von Hardware?

Da auch Hardware schnell kostenintensiv werden kann, ist eine Absicherung der Produkte sehr wichtig. Teil eines seriösen Leasingvertrags ist in den meisten Fällen eine dazugehörige Versicherung, die bei selbstverschuldeten Unfällen und Schäden greift. Meist wird eine Selbstbeteiligung im Vertrag festgelegt, die man im Falle eines Schadens übernehmen muss.

Die Selbstbeteiligung kann durch einen monatlichen Aufpreis häufig auch gesenkt werden. Zudem werden vereinzelt auch Zusatzversicherungen angeboten, die im Falle von Wasserschäden oder Stürzen zahlen.

Was passiert nach Ablauf der Leasingdauer mit der Hardware?

Wenn sich die Leasingdauer dem Ende neigt, sollte die Hardware nochmals überprüft werden. Dadurch, dass die Geräte wieder an die Leasinggesellschaft gegeben werden müssen, können auch zusätzliche Zahlungen auf den Kunden zukommen.

In vielen Fällen wird ein unabhängiger Gutachter den Zustand der Hardware einschätzen und beurteilen, wie mit dem entsprechenden Gerät, umgegangen wurde. Gewöhnliche, altersbedingte Gebrauchsspuren sind in der Regel kein Grund für eine Sonderzahlung. Größere Dellen, Brüche oder Defekte sollten allerdings vor Ablauf der Leasingdauer mit der Versicherung abgeklärt werden, um höhere Kosten zu vermeiden.

Vereinzelte Verträge bieten auch die Option an, nach Ablauf der Vertragslaufzeit das entsprechende Gerät für einen geringeren Preis zu kaufen. Diese Klausel muss jedoch bereits bei Vertragsabschluss im Vertrag vorhanden gewesen sein.