Foto und Studio Ausstattung Leasing

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Foto und Studio Ausstattung Leasing

Kurze Zusammenfassung: Leasing ist eine Finanzierungsform, bei der Objekte wie Foto- und Studioausstattungen von einer Leasinggesellschaft gekauft und gegen monatliche Zahlungen dem Leasingnehmer überlassen werden. Der Leasingvertrag definiert Nutzungsdauer, Wartungsverantwortung und Rückgabe- oder Kaufmöglichkeiten am Ende der Laufzeit,

Warum Foto- und Studio Ausstattung leasen?

Leasing ist grundsätzlich eine Finanzierungs-Form irgendeines Gegenstandes oder einer Ausstattung zur dauerhaften Nutzungsüberlassung; die rechtliche Absicherung ist der Leasingvertrag. Die Leasinggesellschaft kauft das Eigentum der infrage kommenden Objekte und überlässt diese gegen monatliche Leasingzahlungen dem Leasingnehmer. Eine bestimmte Zeitspanne wird vertraglich festgelegt. Das Objekt bzw. die Foto- und Studio Ausstattung sind Eigentum der Leasinggesellschaft.

Der Unterhalt der Ausstattung obliegt allerdings dem Leasingnehmer. Nach Ablauf des vereinbarten Zeitraumes ist die Ausstattung zurückzugeben oder der Kauf wird abgewickelt. Es ist möglich, jeden Gegenstand oder Geschäftsausstattung von Leasinggesellschaften zu leasen. Der herkömmliche Vertrag verfügt über eine feste Leasingdauer mit der Berücksichtigung des Restwertes. Die Vollamortisation verfügt über keinen Restwert bei Laufzeitende, da dieser bereits kalkuliert wurde.

Handelt es sich um Konsum- oder Investitionsgut?

Alle Güter werden in diese beiden Kategorien unterteilt. Konsumgüter sind Endprodukte für den privaten Gebrauch. Sie werden genutzt und quasi entsorgt. Konsumgüter hingegen können unter Umständen Dienstleistungen sein oder Objekte, die über einen längeren Zeitraum einsetzbar sind. Die Foto- und Studio-Ausstattung gehört also in die Kategorie Investitionsgüter. Leasing ist sozusagen die moderne Finanzierungs-Form zur Nutzung von Investitionsgütern.

Wie wird das Leasingobjekt genutzt?

Der Leasingnehmer bezieht wirtschaftliche Vorteile aus der Nutzung. Steuerliche Vorteile können ebenso genutzt werden. Die Leasingraten sind Betriebsausgaben und werden auch so kalkuliert. Dem Leasingnehmer wird das Nutzungsrecht übertragen. Die Laufzeit ist wesentlich kürzer als die voraussichtliche Nutzungsdauer.

Der Eigentümer ist die Leasinggesellschaft in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht. Die Eigentumsrechte werden jedoch erheblich eingeschränkt, und zwar zum Vorteil des Besitzers, in diesem Falle des Leasingnehmers. Am Kauf beteiligt sind der Leasinggeber, der Leasingnehmer und der Hersteller der Ausstattung. Der Vertrag enthält die Einzelheiten über die Nutzung der Objekte und die jeweiligen Verpflichtungen

Beim Leasingvertrag handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis im Hinblick auf die Studio-Ausstattung. Die Zahlung einer Leasingrate verhilft dem Leasingnehmer zum Nutzungsrecht. Die Wartung beispielsweise liegt im Verantwortungsbereich des Leasingnehmers. Die Abnutzung der Ausstattung des Studios darf nur die normalen Spuren aufweisen.

Die Kennzeichnung des vorübergehenden Gebrauchs und Nutzung der Ausstattung ist die Leasing-Vereinbarung, die einen festgesetzten Zeitraum beinhaltet. Das Recht der Nutzung wird dem Leasingnehmer komplett übertragen.

Leasingdauer – unterschiedliche Modelle

Operates Leasing verfügt über eine kurze Laufzeit. Der Schwerpunkt liegt bei diesem Modell auf die Nutzung, nicht auf die Finanzierung des Objektes. Das Modell „Pay-as-you-earn“ wird häufig im gewerblichen Bereich eingesetzt; gezahlt wird erst, wenn sich ein Verdienst realisiert. Die Erträge sind maßgebend für die Kalkulation der Zahlungen.

Die saisonale Zahlung wiederum bedeutet, dass die Ratenhöhe variabel ist. Meist enthalten die Verträge einen festen Zeitraum, der keine vorzeitige Kündigung zulässt.

Einige Verträge sind auf die Voll- bzw. Teilamortisation gerichtet. Die Monatsrate der Vollamortisation enthält die Anrechnung der Anschaffungskosten für die Foto und Studio Ausstattung. Eine Verlängerung der Leasingdauer ist möglich. Der Teilamortisationsvertrag beinhaltet nicht die kompletten Kosten, die Restwerthöhe wird bei Vertragsabschluss festgesetzt.

Finanzierungsleasing weist auf die komplette Finanzierung der Studio Ausstattung hin. Die Grundlaufzeit verlängert sich dementsprechend. Das sogenannte Objektrisiko wird auf den Leasingnehmer übertragen. Das direkte Leasing bezieht sich auf den Leasinggeber oder den Verkäufer der Ausstattung. Wenn ein Finanzinstitut beteiligt ist, handelt es sich um indirektes Leasing.

Die Restwertverträge sind die sogenannten Standard-Verträge. Der Flex-Lease-Vertrag ist ein kündbarer Vertrag, der festgelegte Kündigungszeiten enthält. Wenn vergessen wird, den Vertrag zu kündigen, muss häufig mehr bezahlt werden. Laufzeit-Optionsverträge werden zu vertraglichen Zeiten gekündigt, allerdings müssen 40 % der Nutzungsdauer verstrichen sein. Für die Verlängerungs- oder Kaufoption ist dieses Modell ideal.

Was kennzeichnet die vertraglich vorbestimmte Leasingdauer?

Die vertraglich festgelegte Leasingdauer kann nicht gekündigt werden. Diese Klausel ist Bestandteil des Leasing-Vertrages, unter anderem bezogen auf die Foto- und Studio Ausstattung. Der Zeitraum der Nutzungsüberlassung wird im Vertrag gekennzeichnet.

Leasingverträge auf unbestimmte Dauer ermöglichen nach vier Jahren dem Leasingnehmer, die Nutzung zu beenden.

Bestandteile und Aufbau des Leasingvertrages

Der Leasinggeber stellt die Ausstattung zur Verfügung und berechnet entsprechende Leasing-Raten. Die Leasingdauer ist variabel, das bedeutet das Nutzungsrecht wird zeitlich begrenzt.

Inspektionen, Wartungen und Reparaturen werden vom Leasingnehmer getragen. Nach Laufzeitende kann der Leasingnehmer entscheiden, ob die Ausstattung übernommen oder zurückgegeben wird. Der sich ergebende Restwert ist die Kalkulationsgrundlage. Die Dauer des Leasingvertrages wird fest vereinbart mit der Möglichkeit, nach Ablauf der Frist, eine Verlängerungs- oder Kaufoption anzustreben.

Zum Aufbau gehört die Laufzeit, einschließlich der genannten Optionen. Das Leasing ist generell flexibel. Die Alternative, ob ein fester Zeitraum vereinbart wird oder ein kündbarer Vertrag, führt zur Unsicherheit. Der kündbare Vertrag enthält jedoch ebenfalls eine bestimmte Laufzeit; die Kündigung ist erst nach Beendigung der Grundlaufzeit möglich. Die Anschaffungskosten bzw. der Kaufpreis für die Ausstattung sind grundsätzlich die Grundlage zur Berechnung der Leasing-Raten.

Die Verpflichtung zum Unterhalt des Leasingobjektes, die der Leasingnehmer einzuhalten hat, ist so zu verstehen, dass Reparaturen und Instandsetzungen im Foto Studio vom Leasingnehmer übernommen werden.

Entsprechende Wartungen gehören ebenfalls in den Verantwortungsbereich des Leasingnehmers während der gesamten Laufzeit des Vertrages. Verschleißerscheinungen werden im Zweifelsfall berücksichtigt. Prinzipiell ist der Leasingnehmer für gravierende Schäden aufzukommen. Die entsprechende Versicherung wird meist mit Abschluss des Vertrages gleichzeitig aktiviert.

In welchem Ausmaß haftet der Leasingnehmer?

Der Leasingnehmer haftet für den mängelfreien Zustand, die Instandhaltung und die Pflege der Ausstattung. Das Studio mit der Ausstattung muss komplett einsatzfähig sein. Sollten Mängel an den geleasten Objekten entdeckt werden, sind diese unverzüglich dem Leasinggeber zu melden. Die Regelung der Haftung wird vertraglich festgelegt.

Zur Absicherung sind entsprechende Versicherungen abzuschließen, wie die Vollkaskoversicherung bei der Foto- und Studio Ausstattung. Grundsätzlich besteht für alle Leasing-Objekte eine Versicherungspflicht, zumindest die Haftpflicht. Die Vollkaskoversicherung ist sinnvoll, um hundertprozentig abgesichert zu sein. Häufig ist die gewünschte Versicherung Bestandteil des Vertrages.

Rückkaufoption oder Verlängerung?

Der Rückkauf zum Restwert ist möglich oder die Verlängerung des Vertrages. Niedrige Raten beinhalten einen höheren Restwert, der nach Vertragsende fällig wird. Explizit bei der Foto- und Studio Ausstattung werden bis zum Ende des Leasingvertrages neue moderne Geräte entwickelt. Die Verlängerung bedeutet die Weiterführung des Leasing-Vertrages mit den festgelegten Bedingungen.

Das Nutzungsrecht kann allerdings mit der Verlängerungsoption erweitert werden. Die Möglichkeit besteht, das beschränkte Nutzungsrecht durch die Verlängerungsoption zu erweitern, sodass ein unbeschränktes Nutzungsrecht geschaffen wird, welches zum Erwerbsrecht führt.