Lagerhallen Leasing

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Lagerhallen Leasing

Kurze Zusammenfassung: Im Leasingvertrag sind Dauer, Kosten, Kaufrechte und Versicherungspflichten festgelegt. Der Leasingnehmer muss für Schäden haften, die über normalen Verschleiß hinausgehen. Verschiedene Versicherungen wie Wohngebäude- und Hausratversicherung decken potenzielle Schäden ab. Die Haftung liegt beim Leasingnehmer während der Vertragslaufzeit.

Lagerhalle leasen oder mieten?

Als Lagerhallen Leasing bezeichnet man das temporäre Anmieten einer Lagerhalle für den privaten oder kommerziellen Gebrauch. Der Unterschied zwischen mieten und leasen besteht darin, dass beim Leasing die Wartungs- und Instandsetzungsleistung der Leasingnehmer übernimmt und nicht der Besitzer des Gebäudes. Bei bestimmten Leasingverträgen ist es außerdem möglich, dass das geleaste Objekt bei Ablauf der Vertragsfrist für einen Restbetrag zu kaufen und damit dauerhaft zu erwerben ist.

Das Leasing einer Lagerhalle fällt unter die Kategorie Investitionsgut, weil eine Lagerhalle eine Immobilie (ein Gebäude) ist und somit als Investitionsgut im Leasingvertrag angegeben wird.

Der Zweck einer Lagerhalle kann ganz unterschiedlich ausfallen. Entweder man besitzt ein Unternehmen, welches Produktionsgüter braucht um seinen Betrieb fortzusetzen, dann kann man sich eine Lagerhalle anmieten um die benötigten Güter darin zu lagern, falls in den bereits bestehenden Gebäuden des Unternehmens kein Platz mehr ist, um die Güter dort zu lagern. Man kann sich aber natürlich auch als Privatperson eine Lagerhalle leasen, dies macht man meistens, wenn das eigene Haus keinen Platz hat um alle persönlichen Gegenstände aufnehmen zu können, man diese deshalb stattdessen in einer gemieteten Lagerhalle verstaut.

Laut Zivilrecht ist der Leasinggeber Eigentümer der Lagerhalle. Der Leasingnehmer hat in manchen Fällen aber die Möglichkeit, die Lagerhalle am Ende der Vertragsfrist käuflich zu erwerben, in diesem Fall würde der Besitzanspruch an den Leasingnehmer übergehen.

Der Leasinggeber verpflichtet sich dem Leasingnehmer gegenüber, dass der Leasinggeber sich um die Beschaffung und Übergabe des Leasinggegenstandes kümmert. Die Überlassung des Leasingobjektes, erfolgt gegen die im Vertrag vereinbarte Geldsumme.

Leasingvertrag

Im Leasingvertrag werden alle wichtigen Informationen über die Art des Leasings und die relevanten Details festgehalten.

Leasingdauer

Die Leasingdauer wird auch vertraglich geklärt, es gibt keine rechtlichen Begrenzungen, was die zeitliche Nutzung für das Leasen einer Lagerhalle angeht. In den meisten Fällen, werden Immobilien aber für einen längeren Zeitraum geleast (5-20 Jahre).

Leasingmodelle

Es gibt drei verschiedene Leasingmodelle:

  • – Teilamortisationsvertrag mit Ankaufsrecht (Dem Leasingnehmer wird ein Kaufrecht zugesichert)
  • – Teilamortisationsvertrag mit Andienoption (dem Leasinggeber wird der Kauf der Immobilie, durch den Leasingnehmer, garantiert)
  • – Sonderform des Teilamortisationsvertrages: Mieterdarlehensvertrag (zuzüglich zu den Leasingraten sind noch Mietvorauszahlungen zu bezahlen. Wenn der Leasingnehmer das Gebäude nach Ablauf der Grundmietzeit weiter nutzt, werden die Vorauszahlungen aufgelöst. Normalerweise erreicht die Summe der Mietvorauszahlungen zum Schluss der Vertragslaufzeit die Höhe des Restwertes der Immobilie)

Vertragsparteien

Das Leasingverhältnis zwischen beiden Parteien beginnt, sobald der Leasingnehmer die Lagerhalle vom Leasinggeber in seinen temporären Besitz aufnimmt. Das Leasingverhältnis endet, sobald das Datum erreicht ist, an welchem im Leasingvertrag das Ende des Leasingverhältnisses protokolliert wurde (vorausgesetzt es existiert keine Kauf- oder Verlängerungsfloskel im Vertrag, welche bei Auslauf der Leasingfrist von einem der Parteien benutzt wird um das Gebäude zu kaufen oder das Leasingverhältnis zu verlängern).

Meistens ist es nicht möglich vor Ablauf der Leasingfrist aus dem Vertrag herauszukommen. einige wenige Ausnahmen gibt es aber trotzdem.

Die Ausnahmen lauten:

  • – Wenn der Leasingnehmer die Raten nicht wie vereinbart zahlt, kann der Leasinggeber das Leasingverhältnis fristlos kündigen.
  • – Wenn sich eine der Vertragsparteien nicht an den Vertrag hält und seine darin beschriebenen Pflichten nicht einhält, kann die andere Partei den Vertrag kündigen.

Vertragsbestandteile

Ein Leasingvertrag für eine Lagerhalle enthält folgende Bestandteile:

  • – Die Grundmietzeit (oftmals gibt es dazu noch eine Verlängerungsoption)
  • – Die monatlichen Kosten für das Leasing
  • – Ob der Vertrag dem Leasingnehmer die Möglichkeit gibt, das Objekt vom Leasinggeber zu kaufen (Ankaufsrecht) oder den Leasingnehmer sogar dazu verpflichtet es zu kaufen (Andienungsrecht)
  • – Art der Versicherung für das Objekt und wer bei Beschädigungen haftet

Rechte und Pflichten

Im Leasingvertrag werden die Pflichten aufgeschrieben welcher der Leasingnehmer erfüllen muss.

Der Leasingnehmer muss die Lagerhalle ausreichend versichern, damit im Falle einer Beschädigung der Wert der geleasten Lagerhalle nicht vermindert wird. Ein normaler Verschleiß fällt allerdings nicht darunter, es können nur Beschädigungen haftbar gemacht werden, die durch das unsorgsame Benutzen des Gebäudes entstehen. Sollte eine Beschädigung durch das Verschulden des Leasingnehmers zustande kommen, muss entweder seine Versicherung oder er selbst für den Schaden aufkommen. Der Leasingnehmer muss dem Leasinggeber ausreichende Informationen über seine Bonität geben.

Währenddessen muss der Leasinggeber darauf achten, dass das geleaste Objekt von seinem Wert her, den monatlichen Leasinggebühren entspricht.

Der Leasinggeber tritt bei einem abgeschlossenen Leasingvertrag die Haftung an den Leasingnehmer ab. Im Falle anstehender Kosten durch katastrophale Führung und verursachte Schäden an der geleasten Lagerhalle, muss die Versicherung des Leasingnehmers zahlen, vorausgesetzt er ist für diesen Fall versichert. Sollte er dafür nicht versichert sein, liegt es an ihm persönlich den finanziellen Schaden zu begleichen.

Haftung

Die Haftung der Lagerhalle liegt beim Leasinggeber, sollte das Gebäude zu diesem Zeitpunkt von niemandem geleast werden. Sollte jemand die Lagerhalle leasen, liegt die Haftung für die Lagerhalle beim Leasingnehmer.

Immobilienversicherungen beim Leasing

Man kann die geleaste Lagerhalle mit gewöhnlichen Immobilienversicherungen versichern lassen, um den eigenen finanziellen Schaden im Falle einer Katastrophe minimal zu halten.

Diese möglichen Versicherungen sind:

  • – Wohngebäudeversicherung (diese deckt viele Schäden durch Naturgewalten ab, etwa nach Bränden, Stürmen oder Hagel)
  • – Elementarschadenschutz (dies ist eine Zusatzversicherung der Wohngebäudeversicherung, sie beinhaltet finanzielle Unterstützung bei Starkregen, Überschwemmungen, Erdrutschen oder Schneedruck)
  • – Hausratversicherung (damit wird die Einrichtung abgesichert durch Diebstähle, Feuer, Hagel und Schäden durch Wasser)