Kurze Zusammenfassung: Leasing von Wärmepumpen ermöglicht es, moderne Heizsysteme mit geringen monatlichen Kosten zu nutzen. Eigentum bleibt beim Leasinggeber, der auch für Wartung zuständig ist. Die Vertragslaufzeit ist langfristig, oft mit der Option, die Anlage nach Vertragsende zu übernehmen oder zu erneuern.
Heizen mit Wärmepumpe
Das Heizen mit einer Wärmepumpe basiert auf innovativer Technik und zählt zu den umweltfreundlichen und kostengünstigen Methoden. Wärmepumpen sind vielseitig kombinierbar und nutzen bevorzugt vorhandene Wärmequellen wie Luft, Erdwärme, Wasser und Sonne.
Bevor Hauseigentümer die sparsame Technologie nutzen können, fallen jedoch hohe Investitionskosten an. Wer aber Angebote von Energielieferanten oder Wärmepumpen-Herstellern im Rahmen des Wärmepumpe Leasing nutzt, profitiert von klimafreundlicher und sicherer Wärme ohne hohe Anschaffungskosten.
Wärmepumpe Leasing – Was ist das?
In Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen ist das Leasing von Anlagen seit langem verbreitet. Produktionsmaschinen, IT-Anlagen und andere kostenintensive Investitionen vermeiden sie, indem sie die Anlagen einfach leasen. Dieses System bietet den Vorteil, dass die technische Ausstattung stets auf dem aktuellen Stand ist.
Der Begriff „Leasing“ stammt aus der englischen Sprache und bedeutet übersetzt „Mieten“ oder „Pachten“. Je nach Ausgestaltung des Vertrags ist es eher mit einer Pacht oder einer Miete vergleichbar. Das Leasen einer Wärmepumpe weist große Ähnlichkeit mit der Miete einer Maschine auf. Wärmepumpe Leasing ist mit dem Anlagen-Leasing vergleichbar.
Anders, als beispielsweise beim Leasing eines Autos übernehmen die Leasinggeber einer Wärmepumpe Wartung, Reparatur und das Risiko. Leasingnehmer werden nicht automatisch Eigentümer der Wärmepumpe. Vielmehr zahlen sie die Leasingraten für die Nutzung der Heizungsanlage.
Das Leasing kennt vielfältige Formen. Unter anderem ist zwischen dem Investitionsgüter-Leasing und dem Konsumgüter-Leasing zu unterscheiden. Voraussetzung für das Investitionsgüter-Leasing ist der Einsatz der geleasten Geräte in Produktionsprozesse.
Investitionsgüter werden zur Herstellung anderer Güter oder zur Erbringung von Dienstleistungen in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen eingesetzt. Die Wärmepumpe ist ein Endprodukt. Wärmepumpe Leasing gestaltet sich daher als Konsumgüter-Leasing. Es dient der Nutzung zur Wärmeerzeugung in privaten Wohnhäusern, Geschäftsgebäuden und öffentlichen Bauwerken.
Wer ist Eigentümer der Wärmepumpe?
Das System des Wärmepumpe Leasings unterscheidet sich deutlich vom Kauf einer Heizungsanlage. Eigentümer bleibt der Leasinggeber, also der Hersteller, die Leasinggesellschaft oder der Energieversorger. Der Leasingnehmer nutzt lediglich die Wärmepumpen-Anlage zum Beheizen seines Gebäudes und zahlt dafür eine monatliche Leasing-Rate.
Rechtlich bleibt der Leasinggeber daher auch Betreiber der Wärmepumpe. Aus diesem Grund erhält er die staatlichen Zuschüsse und zinsgünstigen Darlehen für die Anschaffung und den Betrieb der umweltfreundlichen Heiztechnik.
Wärmepumpe Leasing für einen begrenzten Zeitraum
Das Leasing erfolgt stets zeitlich befristet. Ein Leasingnehmer erhält mit dem Leasingvertrag das Recht zur Nutzung der Wärmepumpe für den vertraglich vereinbarten Zeitraum. Am Ende der Laufzeit fällt die Heizungsanlage grundsätzlich an den Leasinggeber zurück. Die Vertragsparteien können aber bereits bei Vertragsabschluss oder zum Laufzeitende vereinbaren, wie danach weiter zu verfahren ist.
Das Wärmepumpe Leasing erstreckt sich meist über eine lange Laufzeit von 10 bis zu 20 Jahren. In der Praxis bieten Hersteller und Leasinggesellschaften meist Laufzeiten von etwa 10 Jahren an, während Energieversorger mit 15 oder 20 Jahren deutlich längere Vertragsbindungen vorsehen. Die Verträge mit Energieversorgern schließen den Bezug der Energie für den Betrieb der Wärmepumpe über die gesamte Laufzeit ein.
Energieversorgungsunternehmen bezeichnen ihre Verträge daher meist als Wärme-Contracting. Leasing-Sonderzahlungen wie beim Fahrzeug-Leasing kennt das Wärmepumpe Leasing in der Regel nicht. Aufgrund der Laufzeiten zählt das Wärmepumpe Leasing zu den langfristigen Leasing-Formen.
Vertragsgestaltung
Ein Vertrag über das Wärmepumpe Leasing enthält die grundsätzlichen Vertragsbestandteile wie:
- Namen und Adressen der Vertragsparteien
- Einsatzort der Wärmepumpe
- Vertragsbeginn und Laufzeit
- Höhe der monatlichen Leasingrate
- Regelungen zur Wartung
- Übergang des Risikos
- Verpflichtung zu Reparaturen
- Weitere Verpflichtungen der Vertragsparteien
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Datenschutzerklärungen
Darüber hinaus binden Energieversorger die Vertragspartner im Rahmen des Wärme Contracting über die gesamte Laufzeit an ihre Produkte. Der Leasingnehmer verzichtet damit auf sein Recht zum Wechsel des Gas- oder Stromanbieters. Gleichzeitig sichern Energieversorger ihren Kunden oft einen speziellen Wärmepumpen-Tarif zu. Eine weitere Besonderheit in Verträgen zum Wärmepumpe Leasing ist eine Regelung über den Eigentumsübergang am Ende der Laufzeit.
Unterhalt der Wärmepumpe – Haftung und Pflichten der Vertragsparteien
Anders als beispielsweise beim Fahrzeug-Leasing ist der Leasingnehmer beim Wärmepumpe Leasing meist nicht zur Wartung und Reparatur der Wärmepumpe verpflichtet. Vielmehr haben sich in der Praxis Service-Pakete durchgesetzt, sodass der Leasinggeber diese Verpflichtungen übernimmt.
Fällt die Wärmepumpe speziell in den Herbst- und Wintermonaten für längere Zeit aus, können Leasingnehmer abhängig von der Vertragsgestaltung sogar Anspruch auf die Kostenübernahme für einen Hotelaufenthalt haben. Einige Leasinggeber berechnen für die regelmäßige Wartung und Reparatur eine monatliche Pauschale zusätzlich zur Leasingrate.
Die Verpflichtung des Leasingnehmers beschränkt sich auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Wärmepumpe. Dazu gehört auch die Gewährleistung der Energieversorgung. Der Leasingnehmer haftet also lediglich für Bedienungsfehler und selbst verursachte Schäden. Der Abschluss einer Versicherung vergleichbar der Vollkasko-Versicherung beim Auto-Leasing ist daher nicht notwendig.
Seltener sind Verträge, die den Leasingnehmer zur Wartung und Pflege verpflichten. In diesen Fällen ist die regelmäßige Wartung nachzuweisen.
Ende des Wärmepumpe Leasing
Aufgrund der langen Laufzeiten beim Wärmepumpe Leasing haben die Anlagen nach Vertragsablauf nur einen geringen Restwert. Viele Leasinggeber überlassen ihren Vertragspartnern daher die Wärmepumpe zu einem geringen Kaufpreis.
Gelegentlich erfolgt die Überlassung sogar kostenlos. Die Wartung der Anlage sowie das Risiko von Reparaturen oder einem Komplettausfall gehen damit auf den Kunden über. Wer sich stets eine Heizungsanlage auf dem Stand der aktuellen Technik wünscht, kann auf die Übernahme der Wärmepumpe verzichten und eine neue Heizungsanlage anschaffen.