Photovoltaikanlagen Leasing

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Photovoltaikanlagen Leasing

Kurze Zusammenfassung: Photovoltaikanlagen-Leasing bietet eine ökonomische und ökologische Möglichkeit, in saubere Energie zu investieren. Dabei behält der Leasinggeber das Eigentum, während der Leasingnehmer, oft auch der Immobilienbesitzer, die Anlage betreibt. Verträge sind individuell und berücksichtigen verschiedene Nutzungsszenarien und politische Rahmenbedingungen.

Sonnenenergie Leasing!

Die Herausforderungen durch den Klimawandel werden immer gravierender. Um die Erderwärmung auf ein erträgliches Maß zu begrenzen, ist die Umstellung von fossile auf regenerative Energieträger eine zentrale Herausforderung. Während sich der Windkraftbereich vor allem für finanzkräftige Investoren eignet, ist die Sonnenenergie, auch bekannt als Photovoltaik, im Aufbau weniger kostenintensiv.

Diese wird zumeist auf Dächern, weniger auf offenem Gelände installiert. Doch nicht jeder der zur Energiewende beitragen will, verfügt auch über eine geeignete Fläche. In dem Fall gibt es mehrere Möglichkeiten, doch noch sauberen Strom zu erzeugen. Eine davon ist das Leasing von Photovoltaikanlagen.

Erzeugung von sauberem Strom

Dieses Modell bietet zahlreiche interessante Möglichkeiten, die Erzeugung von sauberem Strom mit einer auskömmlichen Rendite zu kombinieren.

Eingliedern lässt sich das Leasing von Photovoltaikanlagen in den Bereich der Investitionsgüter, doch greift dies eigentlich zu kurz. Denn bei einer Photovoltaikanlage handelt es sich nicht nur um ein einfaches Investitionsgut, sondern reicht in den Bereich der Infrastruktur hinein.

Immerhin ist Elektrizität in unserer modernen Gesellschaft von immenser Bedeutung, denn ohne Strom würde so gut wie nichts in unserem Alltag funktionieren. Mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage lässt sich zudem die Energiesicherheit erhöhen. Wird der Strom, sofern möglich, zudem selbst genutzt, ist man gegen Stromausfälle gut gewappnet.

Auch Stromknappheit, ausgelöst durch die Stilllegung fossiler Kraftwerke und dem Ausfall der atomaren Meiler durch zu heiße Sommer, wie unlängst in Frankreich, können Photovoltaik Betreiber gelassen entgegensehen.

Beim Leasing solcher Anlagen steht die Erzeugung von Strom meist im Vordergrund, doch ist auch die damit verbundene Erwartung einer stattlichen Rendite für viele Betreiber von Bedeutung. Diese ergibt sich nicht nur aus dem Verkauf des produzierten Stroms, sondern zusätzlich aus steuerlichen Vorteilen und Förderungen. Auch das Leasing an sich kann zu dieser Rendite beitragen.

Die Eigentumsverhältnisse

Kompliziert wird es mitunter bei den Eigentumsverhältnissen einer solchen PV Anlage. Vordergründig sind die Verhältnisse klar, denn das Eigentum liegt wie immer beim Leasinggeber. Häufig handelt es sich bei diesen Anbietern selbst um Kapitalgesellschaften, an denen wiederum viele Anteilseigner beteiligt sind. Diesen gehört dann die Photovoltaikanlage, allerdings nicht immer der Grund, auf dem die Anlage steht.

Leasingverträge

Die Ausgestaltung der Leasingverträge ist meist eine recht individuelle Angelegenheit. Zwar gibt es auch hier standardisierte Leasingverträge, ähnlich wie beim Konsumentenleasing, doch haben sich diese nicht wirklich durchgesetzt, da die vielen Möglichkeiten, die das Leasing im Bereich der Photovoltaikanlagen bietet, so nicht erfasst werden können.

Meist orientiert sich die tatsächliche Ausgestaltung an den Pachtverträgen der Branche, die dann auf das einzelne Leasing angepasst werden.

Wie bei allen Leasingverträgen üblich, gibt es auch bei Photovoltaikanlagen eine Laufzeitbegrenzung. Für den Leasingnehmer ergibt sich dadurch die Gefahr, dass sich vor allem die politischen Rahmenbedingungen ändern und so den Betrieb der PV Anlage unwirtschaftlicher machen. Dies sollte bei der vertraglichen Ausgestaltung durchaus Berücksichtigung finden.

Die Nutzungsmodelle sind im Bereich der Photovoltaikanlagen außerordentlich vielfältig. Ein wesentlicher Grund ist meist ein tatsächliches Dreiecksverhältnis zwischen dem Besitzer der Liegenschaft, auf der die Photovoltaikanlage errichtet wird, dem Leasinggeber und dem Betreiber der PV Anlage, dem Leasingnehmer.

Ein immer häufiger anzutreffendes Modell ist dabei, dass die Immobilienbesitzer und Betreiber der Anlage ein und dieselbe Person sind, somit also einen großen Freiraum bei der Ausgestaltung des Nutzungsmodells haben. Somit können viele der Aufgaben, die normalerweise der Betreiber der Anlage zu tragen hat, tatsächlich auf den Leasinggeber abgewälzt werden.

Laufzeiten

Eine standardisierte Laufzeit gibt es bei Photovoltaikanlagen, anders als im Konsumentenbereich, nicht. Doch laufen die meisten Verträge über mehrere Jahrzehnte, wobei sich eine Laufzeit von 20 Jahren als vorteilhaft heraus gebildet hat.

Da sich die politischen Rahmenbedingungen und damit die steuerlichen Förderbedingungen ändern können, ist es ratsam, derartige Entwicklungen auch im Vertrag zu berücksichtigen. Wesentlich für die Laufzeit beim Leasing sind die Vorgaben des Gesetzgebers zur Einspeisevergütung.

Wie bei Leasingverträgen üblich, liegt die Ausgestaltung dieser Verträge bei den Vertragsparteien. Es gibt aber gesetzliche Vorgaben in Bezug auf die leasingfähigen Photovoltaikanlagen, die beachtet werden müssen.

Eine wichtige Rolle spielt dabei die Art der Photovoltaikanlage, bei der es sich um eine selbstständige Betriebseinrichtung handeln muss. Ein anderes Kriterium ist die installierte Leistung, die ein bestimmtes Minimum nicht unterschreiten darf.

Da der Leasingnehmer auch der Betreiber der Photovoltaikanlage ist, hat er grundsätzlich die Kosten für Versicherung und Wartung zu tragen. Allerdings kann diese Regelung im Einzelfall auch anders ausfallen als bei Leasingverträgen üblich. Insbesondere wenn der Leasingnehmer gleichzeitig der Vermieter der Liegenschaft ist, ergeben sich hier umfangreiche Möglichkeiten die Lasten des Leasings zugunsten des Leasingnehmers auszugestalten.

Haftung

Ein schwerer Streitfall kann die Haftung bei Photovoltaikanlagen werden. Zwar gibt es im Betrieb nur wenige Risiken, wegen denen ein Leasingnehmer in Haftung genommen werden kann. Doch sind beim Aufbau der Anlage, der in der Verantwortung des Leasinggebers liegt, Schäden am Dach möglich, die sich nicht sofort offenbaren.

Da diese erst während des Betriebes sichtbar werden, ist auch die Haftung meist Sache des Betreibers. In Haftung genommen wird der Betreiber zudem für alle Schäden, die durch den Betrieb der PV Anlage, dazu zählen auch Schäden durch Wartung, entstehen.

Es lohnt sich daher, eine vorausschauende Regelung zur Haftung in den Vertrag mit aufzunehmen. Von eher untergeordneter Bedeutung sind meist Haftungsfragen zum Ende des Leasings. Sollte eine Photovoltaikanlage nicht weitergeführt werden, ist die Entsorgung der Anlage wahrscheinlich. Somit sind Schäden, die aus einer nicht fachgerechten Nutzung der Anlage entstehen können, meist von eher geringer Bedeutung.

Allerdings kann es sinnvoll sein, die durch unvorhergesehene Umwelteinflüsse verursachten Entsorgungsprobleme vertraglich zu regeln.

Versicherung

Für den Betrieb einer Photovoltaikanlage sind vor allem zwei Versicherungen wichtig. Die Photovoltaikversicherung sichert die Anlage selbst gegen Schäden ab. Abgesichert sind damit etwa Überspannungsschäden, wie sie bei Anlagen zur Energieerzeugung häufig vorkommen. Dazu gezählt werden auch Schäden durch Blitzschlag.

Ebenso werden andere witterungsbedingte Störungen durch diese Versicherung abgedeckt. Mit einbezogen in diesen Versicherungsschutz sollten zudem die zur Anlage gehörenden Wechselrichter sein. Eine weitere wichtige Versicherung ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung, mit der Schäden gegenüber Dritte abgesichert werden.

Vielfach sind die Leasingnehmer der PV Anlage auch die Eigentümer der Immobilie. Daher wird die Anlage am Ende des Leasings meist vom Grundbesitzer in Eigenregie weitergeführt. Da es sich hier fast immer um kommerzielle Anlagen handelt, ist auch eine Verlängerung des Leasing-Verhältnisses nicht ausgeschlossen.