E-Mobilität Leasing

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E-Mobilität Leasing

Kurze Zusammenfassung: E-Mobilität Leasing bietet eine kostengünstige Möglichkeit, Elektrofahrzeuge zu nutzen, ohne sie zu besitzen. Es ähnelt einem Mietvertrag mit festen monatlichen Raten und ermöglicht die Nutzung des E-Mobils für eine festgelegte Zeit. Eigentümer bleibt der Leasinggeber, mit Optionen für Kilometer- oder Restwert-Leasing.

Ein E-Auto leasen?

Nach anfänglichen Startschwierigkeiten nimmt die E-Mobilität in Deutschland langsam Fahrt auf. Dennoch kann von einem Durchbruch noch lange keine Rede sein. Einer der Gründe: Die Anschaffung eines E-Autos ist immer noch mit sehr hohen Investitionen verbunden. Eine gute Alternative zu einer Finanzierung oder zum Barkauf kann das E-Mobilität Leasing darstellen.

Leasing ähnelt einem Mietvertrag, der über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wird. Der Vertrag wird mit einer Leasing-Gesellschaft oder einer Bank abgeschlossen und läuft in der Regel über 12 bis 60 Monate. In dieser Zeit zahlt der Leasingnehmer vertraglich vereinbarte monatliche Raten an den Leasing-Geber.

Die Leasing-Raten sind als Nutzungsgebühr für das Fahrzeug anzusehen. Eigentümer des E-Mobils bleibt der Leasinggeber. Möchte der Leasingnehmer das E-Mobil nach Beendigung des Vertrages behalten, besteht die Möglichkeit es dem Leasingunternehmer gegen einen Restkaufwert abzukaufen.

Ein E-Auto ist ein Gebrauchsgut, das vom Fahrzeughalter bis zu seinem Verschleiß genutzt werden kann. Deshalb liegt beim E-Mobilität Leasing ein Konsumgut-Leasing vor. Konsumgüter sind Produkte, die in der Regel von den Konsumenten – meistens Privatleuten – genutzt werden.

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Der Leasingnehmer zahlt die mit dem Leasingunternehmen vereinbarte monatliche Rate und kann dafür das geleaste Elektromobil für alle Fahrten nutzen.

Hat der Leasingnehmer allerdings mit der Bank oder der Leasinggesellschaft einen Vertrag abgeschlossen, indem eine Kilometergrenze vereinbart wurde, muss der Leasingnehmer darauf achten, dass diese Vereinbarung eingehalten wird.

Ansonsten kann er das geleaste E-Mobil, ebenso wie ein bar bezahltes Auto, für Fahrten jeder Art nutzen. Wird das E-Mobil beispielsweise von Freiberuflern hauptsächlich betrieblich genutzt, kann dieser die Leasingrate steuerlich geltend machen.

In den Genuss dieses Vorteils kommen allerdings nur Unternehmer oder Freiberufler. Privatleute können die Rate für das E-Mobil Leasing nicht steuerlich geltend machen.

Die Eigentumsverhältnisse

Bei E-Mobilität Leasing bleibt der Leasinggeber während der gesamten Mietdauer Eigentümer des Fahrzeuges. Der Leasingnehmer, der für die Nutzung des E-Mobiles lediglich eine monatliche Rate zahlt, ist nicht Inhaber, sondern nur Nutzer des Fahrzeuges. Nach Ablauf des Leasingvertrages muss er das E-Mobil an den Leasinggeber zurückgeben.

Leasingnehmer und Leasingeber schließen für einen vertraglich bestimmten Zeitraum einen E-Mobilität Leasing-Vertrag ab. Das heißt, der Leasinggeber überlässt dem Kunden das E-Mobil für diese Zeit und erhält dafür vom Kunden eine vorab festgelegte monatliche Rate. Das Verhältnis zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer kommt einem Mietverhältnis gleich.

Leasinggeber können Finanzierungsgesellschaften und Banken sein, die sich das E-Mobil bei einem Händler beschaffen und an den Leasingnehmer weitervermieten. Auch Händler selbst können Leasinggeber sein. In diesem Fall wird der Mietvertrag über das zu leasende Objekt bei deren Hausbank abgewickelt. In allen Fällen bleibt der Leasinggeber Eigentümer des vermieteten Produktes.

Nutzungsvereinbarung

Den vorübergehenden Gebrauch zur Nutzung seitens des Leasingnehmers kennzeichnet bei E-Mobilität Leasing, dass der Nutzer nicht Eigentümer des E-Mobils ist. Es steht ihm lediglich für einen vertraglich vereinbarten Zeitraum zur Nutzung zur Verfügung. Für anfallende Reparaturen des Elektroautos muss der Leasingnehmer selbst aufkommen.

Zudem verpflichtet er sich vertraglich dazu, die vorgeschriebenen Inspektionen regelmäßig durchführen zu lassen.
Der Leasingnehmer sollte sich im Vorfeld darüber klar sein, wie lange er das Elektromobil mieten will und ob er es anschließend übernehmen möchte.

Viele E-Mobilität Leasing-Verträge werden mit einer Laufzeit über zwei bis drei Jahre abgeschlossen. Vereinzelt werden auch Verträge mit einer Laufzeit ab zwölf Monaten angeboten.

Dies kann jedoch mit Sonderzahlungen verbunden sein, die zu der monatlichen Rate hinzukommen. Leasingnehmer können sich bei E-Mobilität Leasing zwischen einem Restwertleasing-Vertrag und einem Kilometerleasing entscheiden.

Restwert oder Kilometerleasing?

Für Leasingnehmer, die im Vorfeld bereits einkalkulieren können, wie viele Kilometer sie monatlich mit dem E-Auto zurücklegen, ist das Kilometerleasing meist die günstigere Variante. Es ist ratsam, die Kosten für eventuell mehr gefahrene Kilometer bereits bei Vertragsabschluss fest zu verankern.

Bei Restwert-Leasingverträgen wird der zu erwartende Restwert zwar bei Vertragsbeginn festgehalten. Bei Vertragsende wird der tatsächliche Fahrzeugwert von einem Gutachter geschätzt. Wird dabei eine Differenz zu dem anfänglich geschätzten Restwert festgestellt, muss der Leasingnehmer diesen Betrag möglicherweise an den Leasinggeber entrichten.

Hierzu werden besondere Versicherungen angeboten, die der Leasingnehmer selbst abschließen muss. Die sogenannten Gap-Versicherungen sollen die entstandene Differenz ausgleichen.

Ein Leasingvertrag bei E-Mobilität wird über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Der Leasingnehmer kann zwischen einem sogenannten Kilometerleasing und einem Restwert-Leasing wählen. Die gewählte Leasingvariante wird in dem Leasingvertrag festgeschrieben. Während der Vertragslaufzeit verpflichtet sich der Mieter die vorgeschriebenen Wartungstermine wahrzunehmen.

Für anfallende Reparaturen ist der Leasingnehmer allein verantwortlich. Da Elektroautos in der Anschaffung meist noch deutlich teurer sind, als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren, fällt auch die monatliche Leasingrate in der Regel etwas höher aus. Vorteil der E-Mobilität Leasing ist, dass auch bei Leasing eines E-Mobils verschiedene staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden können.

Für Schäden die während der Mietdauer am geleasten Elektrofahrzeug entstehen, haftet der Leasingnehmer. Da es in puncto Haltbarkeit der Batterien für E-Mobile noch kaum Erfahrungswerte gibt, bieten die meisten Hersteller fünf Jahre Garantie auf Akkus für Elektrofahrzeuge an.

Für diese Schäden braucht der Leasingnehmer in diesem Zeitraum nicht aufzukommen. Außerdem wird damit das Risiko vermindert, dass das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit einen Wertverlust aufweist. Generell trägt der Leasingnehmer jedoch das Risiko für den möglichen Wertverlust des Elektromobiles alleine.

Versicherungen

Wer ein Elektroauto least, ist verpflichtet sich vertraglich eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Normalerweise ist der Fahrzeughalter, im Falle einer E-Mobilität Leasing, der Leasingnehmer selbst für die Versicherung des von ihm genutzten Fahrzeuges zuständig.

Viele Leasing-Gesellschaften bieten jedoch eine Vollkaskoversicherung mit an. Dennoch ist es ratsam, dass Angebot vor Abschluss mit anderen Versicherungen zu vergleichen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Letztendlich ist nicht der Leasingnehmer, sondern der Kunde Versicherungsnehmer und muss alleine für die Kosten aufkommen.

Wenn der Leasingvertrag ausläuft

Nach Ablauf des Leasingvertrages wird das gemietete Elektromobil in der Regel an den Leasinggeber zurückgeführt. Auf Kundenwunsch ist in den meisten Fällen bei E-Mobilität Leasing eine Vertragsverlängerung möglich. Ausschlaggebend sind hierbei das Alter des Fahrzeuges und die Kilometerlaufleistung.

Gibt der Leasingnehmer das Fahrzeug an die Leasinggesellschaft zurück, wird das E-Mobil zunächst gründlich auf Abnutzung und eventuelle Schäden geprüft. Die Kosten für entstandene Schäden werden dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt. Diese müssen vom Leasinggeber allerdings eindeutig nachgewiesen werden.

Wurde bei Vertragsabschluss ein Restwert-Leasingvertrag abgeschlossen, ist das Leasingunternehmen verpflichtet das Fahrzeug zurückzunehmen. Der Restwert, der aus der Laufzeit und der Kilometerleistung ermittelt wird, ist in den meisten Fällen bereits im Vertrag verankert.