Bürotechnik Leasing

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Bürotechnik Leasing

Kurze Zusammenfassung: Bürotechnik Leasing bietet Unternehmen die Möglichkeit, moderne Geräte wie PCs und Drucker zu nutzen, ohne sie kaufen zu müssen. Es erhält die Liquidität und bietet steuerliche Vorteile. Leasingnehmer bleiben wettbewerbsfähig, ohne Eigenkapital zu binden, und können Geräte flexibel austauschen.

Bürotechnik leasen

Wer ein Unternehmen führt, weiß um die Engpässe, die der Kauf von kurzfristig benötigten Betriebsmitteln bewirken kann. Manchmal müssen Investitionen sogar zeitlich nach hinten verschoben werden. Für solche Fälle bietet sich Bürotechnik Leasing an.

Eine interessante Alternative für Unternehmen, die technisch auf dem aktuellen Stand bleiben wollen, ohne die Geräte gleich kaufen zu müssen. Bürotechnik ist ein Sammelbegriff für Geräte wie zum Beispiel PCs, Drucker, Scanner und Aktenvernichter, die für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und den schriftlichen sowie mündlichen Kundenkontakt benötigt werden.

Bürotechnik Leasing – eine zukunftsweisende Geschäftsform

Da in den meisten Fällen Geschäftsleute die Bürotechnik leasen (hierzu gehören auch Freiberufler, Künstler und Vereine), wird Bürotechnik-Leasing hauptsächlich den Bereich des Investitionsgüter-Leasings betreffen, bei dem die Leasingobjekte im Geschäftsbetrieb eingesetzt werden.

Das hat für den Leasingnehmer den Vorteil, dass seine Liquidität erhalten bleibt, um möglicherweise in anderen Bereichen Investitionen zu tätigen.

Er kann somit flexibel auf andere betriebliche Herausforderungen reagieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Zudem sind die Leasingraten direkt als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Das wahrt die Bonität, da in der Bilanz das Eigenkapital nicht zugunsten des Anlagevermögens verringert wird (bindet kein Eigenkapital).

Bilanzvorteile

Die Leasingaufwendungen erscheinen nur in der G+V (Gewinn- und Verlust-Rechnung) als Betriebsausgaben. Das Eigentum liegt beim Leasinggeber.

Der Leasinggeber vermietet Güter, die er selbst vom Hersteller erworben hat, an den Leasingnehmer. Durch den Leasingvertrag überträgt er die Nutzungsrechte an den beweglichen und unbeweglichen Gütern auf den Leasingnehmer.

Bei Bürotechnik Leasing ist es möglich, nur ein Gerät zu leasen. Auch kann das Leasingobjekt jederzeit durch ein anderes Modell ausgetauscht werden. Wer am Ende der Vertragslaufzeit das Gerät behalten möchte, kann dieses zu einem geringen Restwert übernehmen.

Die Leasingdauer bewegt sich zwischen 15 und 60 Monaten, je nachdem, zu welchem monatlichen Leasingraten-Betrag sich der Käufer entscheidet.

Vertragsdauer

Bei Bürotechnik Leasing kann der Kunde selbst entscheiden, innerhalb welcher vertraglichen Leasingdauer er sich bewegen will. Natürlich gibt es auch hier einen Rahmen; dieser ist jedoch sehr flexibel und lässt dem Kunden viel Gestaltungsspielraum.

Allerdings: Liegt die Leasinglaufzeit unter 40 % oder über 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (AfA), wird der Leasinggegenstand steuerlich dem Leasingnehmer zugerechnet. Laptops werden innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren abgeschrieben. Das bedeutet, dass das Gerät nur dann dem Leasinggeber steuerlich zugeordnet wird, wenn sich die Finanzierungslaufzeit im Bereich von 15 bis 32 Monaten bewegt.

Leasingverträge sind atypische Mietverträge. Der Leasinggeber bleibt Eigentümer des Leasingobjektes und der Leasingnehmer ist verpflichtet, die meist gleichbleibenden Leasingraten zu zahlen. Diese Raten beinhalten unter anderem die Finanzierungskosten, Aufschläge für Verwaltung und den Gewinnaufschlag des Leasinggebers.

Bei Bürotechnik Leasing gibt es verschiedene Leasing-Verträge, die unterschiedliche Vertragsbedingungen beinhalten.

1. Classic-Leasing

Als Standard-Vertrag mit möglichen Laufzeiten von 18 bis 48 Monaten.
Diese Variation ist erst einmal für alle Unternehmer geeignet. Doch nach Eingang der Bestellung wird ein Leasingvertrag entwickelt, der genau auf die Belange des Kunden abgestimmt ist. Ein Beispiel ist die Übernahme der geleasten Gegenstände zum Restwert.

Konditionen:
Bei dem Classic-Leasing fallen keine Bearbeitungsgebühren an. Eine Anzahlung ist nicht erforderlich, aber möglich. Zudem können Geräte während der Vertragslaufzeit ausgetauscht oder am Ende übernommen werden. Zudem ist der Support inbegriffen.

2. Classic-Lease

Hier bewegen sich die Leasing-Laufzeiten im Bereich von 15 bis 60 Monaten.
Dieser Vertrag begründet hauptsächlich, dass die Geräte bei Vertragsende zurückgegeben werden. Dennoch können Geräte nach Ablauf der Leasingzeit zu ihrem Restwert übernommen werden.
Die Konditionen entsprechen denen des Classic-Leasings.

3. Außerdem besteht die Möglichkeit des Partner-Leasings

Die Laufzeiten umfassen 15 – 60 Monate.
Diese Vertragsform beinhaltet günstigere Leasing-Konditionen, ist allerdings nicht für ganz neu gegründete Unternehmen gedacht.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind fester Vertragsbestandteil der Leasingverträge. Der Leasinggeber ist daran interessiert, das Leasing-Objekt in einem guten Zustand zurückzuerhalten. Das Gleiche sollte auch für den Leasingnehmer gelten.

Deshalb wird ihm vertraglich die Instandhaltungspflicht übertragen, denn sobald der Leasingvertrag abgelaufen ist, wird der Ist-Zustand des Leasing-Objektes ganz genau überprüft. Gibt es seitens des Leasinggebers keine Beanstandungen, fallen für den Leasingnehmer auch keine Folgekosten mehr an.

Sollte der Leasingnehmer den Vertrag vorzeitig beenden wollen, hat er Schadensersatz und zusätzliche Gebühren an die Leasinggesellschaft zu entrichten.

Versicherungen

Die obligatorische Vollkaskoversicherung bei Bürotechnik-Leasing deckt Risiken während der Vertragslaufzeit ab. Das könnten Fälle von Diebstahl oder Verlust aufgrund von menschlichem Versagen sein.

Was die Vollkaskoversicherung allerdings nicht übernimmt, sind die Folgekosten wie zum Beispiel die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Leasingrestwert. Diese Differenz geht zulasten der Leasingnehmer.

Ist der Leasingvertrag beendet, kann der Leasingnehmer die Geräte gegen Zahlung einer Restwert-Summe behalten. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, den Vertrag auf Grundlage des Restwertes zeitlich zu verlängern. Hierbei handelt es sich dann um einen Anschluss-Leasingvertrag.