Kurze Zusammenfassung: Beim Büromöbel-Leasing zahlt der Leasingnehmer monatliche Raten, um Büromöbel und elektronische Ausrüstung wie PCs und Drucker zu nutzen. Nach Vertragsende besteht oft eine Kaufoption. Der Leasingnehmer trägt meistens Reparatur- und Instandhaltungskosten, manchmal inkludiert der Vertrag jedoch Wartungsservice.
Büromöbel einfach leasen
Jeder kennt sicher das Prinzip des Kfz-Leasings. Man kauft nicht, sondern zahlt einen monatlichen Betrag für die Nutzung, bis der Leasingvertrag abgelaufen ist. Diese Möglichkeit steht auch in Punkto Büromöbel zur Verfügung.
Haben Sie sich dazu entschlossen die Büroeinrichtung zu leasen, sollten Sie sich zunächst darüber Gedanken machen, welche Möbel genau benötigt werden.
Dies können unter anderem Aktenschränke, Schreibtische, Stühle, Rollcontainer etc. sein. Aber nicht nur die Einrichtung ist wichtig, sondern auch die elektronische Ausrüstung wie Telefon, Fax, Drucker, PC usw., damit der Bürobetrieb überhaupt gewährleistet ist.
Ist in dem Leasing-Vertrag eine Kaufoption enthalten, haben Sie die Option nach Ablauf des Vertrages die Möbel zu kaufen. Alternativ können Sie den Vertrag verlängern und zum Beispiel neuere Möbel dafür leasen. Bitte beachten Sie auch mit dem Leasinggeber zu vereinbaren, wer die Kosten für Reparatur und Instandhaltung trägt.
In den meisten Fällen ist es der Leasingnehmer. Bei technischen Geräten wird jedoch oft der Service für Instandhaltung und Reparatur mit angeboten.
Welches Leasing liegt bei dem Büromöbel Leasing vor?
Bei dieser Art von Leasing liegt ein Leasing von Investitionsgut vor. Investitionsgüter sind alle Art von Dienstleistungen und Güter, die für die Produktion in einem Betrieb relevant sind. Sie sind für die Erstellung von Leistungen eines Unternehmens anzusehen d. h. es sind Güter, ohne die das Unternehmen keine Leistungen oder Produktionen erbringen kann und somit auch keinen Gewinn erzielen könnte.
Welche Nutzung des Leasingobjektes findet statt?
Die Nutzungsbedingungen und -vereinbarung können sich je nach Vertrag unterschiedlich gestalten. So kann es zum Beispiel sein, dass Sie die Geräte nur an einen bestimmten Standort verwenden dürfen, oder es unterschiedliche Nutzungslaufzeiten gibt. Diese Punkte können mit dem Leasinggeber vorab geklärt werden.
Bei wem liegt in diesem Fall das Eigentum?
Das Eigentum liegt hierbei immer beim Leasinggeber. Allerdings wird dem Leasingnehmer nach Ablauf des Vertrages meistens die Option zum Kauf der Büromöbel angeboten. Kauft der Leasingnehmer diese, geht das Eigentum dann auf diesen über.
Welches Verhältnis gehen bei Büromöbel Leasing der Leasinggeber und Leasingnehmer ein?
Bei Abschluss eines Leasing Vertrages gehen Leasinggeber und -nehmer quasi ein Nutzungsverhältnis ein. Der Leasingnehmer zahlt dem -geber ein Entgelt, damit er die geleasten Möbel nutzen kann. Dadurch wird der Leasinggeber verpflichtet, dem Leasingnehmer bis zum Ablauf des Vertrages diese Möbel zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Was kennzeichnet bei Büromöbel Leasing den vorübergehenden Gebrauch zur Nutzung seitens des Leasingnehmers?
Der Leasingnehmer hat zum Beispiel den Vorteil, dass er insgesamt nicht so viele Kosten für die Erstanschaffung des Inventars benötigt.
Zudem kann dieser die Leasingraten voll steuerlich absetzen. Bei elektronischen Geräten ist der Leasingnehmer immer auf den neuesten Stand, da diese ja regelmäßig erneuert werden, wenn man den Leasingvertrag verlängert.
Wie gestaltet sich die Leasingdauer und welche Modelle gibt es?
Die Leasingdauer ist gesetzlich vorgeschrieben und beinhaltet eine Mindest-Leasingzeit von 66 Monaten bzw. fünfeinhalb Jahre. Dies entspricht zirka 40% der Dauer der Abschreibung. Die maximale Leasingzeit darf höchstens 140 Monate betragen. Dies entspricht 90% der Dauer der Abschreibung.
Die meisten Leasinggeber bieten eine maximale Leasingzeit von 84 Monaten an. Danach gibt es in den meisten Verträgen eine Option zum Kauf der Büromöbel, oder die Möbel können zurückgegeben werden.
Finanzierungsleasing ist grundsätzlich eine Fremdfinanzierung und der Vertrag kann innerhalb der vereinbarten Laufzeit nicht vorzeitig gekündigt werden. Es sei denn, die Raten werden nicht mehr gezahlt.
Wenn der Vertrag ein Andienungsrecht beinhaltet, verpflichtet sich der Leasingnehmer zur Übernahme der geleasten Objekte zu einem vorher festgelegten Restwert. Beim Operatingleasing hat der Leasingnehmer kein Risiko, wenn er nicht abschätzen kann, wie lange er die Möbel zum Leasing benötigt.
Er kann jederzeit kündigen und das Risiko liegt beim Leasinggeber. Beim normalen Leasingvertrag, der ähnlich wie ein Mietvertrag gestaltet ist, trägt ebenfalls der Leasinggeber die volle Verantwortung der Leasingobjekte inklusive Wartung und Reparatur.
Was kennzeichnet die vorbestimmte vertragliche Leasingdauer in Bezug auf Büromöbel Leasing?
Sie sagt genau aus, wie lange sich der Leasingnehmer dazu verpflichtet, die Leasingraten zu zahlen und wie lange der Leasinggeber dazu verpflichtet ist, die geleasten Möbel zur Verfügung zu stellen. In dieser Zeit kann der Vertrag nicht gekündigt werden.
Nach Ablauf dieser Grundlaufzeit ist der Vertrag kündbar. Es gibt auch eine Art Endlos-Leasingverträge, die aber erst gekündigt werden sollten, wenn eine Abschlusszahlung ausgeschlossen ist.
Welchen Aufbau und Bestandteile enthält der Leasingvertrag bei Büromöbel Leasing?
Ein Leasingvertrag für Büromöbel beinhaltet folgende Punkte:
Daten des Leasinggebers und Leasingnehmers
- Art des Leasings
- Beginn und Dauer des Leasings
- Leasingraten und wann diese fällig sind
- Leasingobjekte
- Evtl. weitere Kosten wie Versicherung etc.
- Nutzungsbedingungen
- Kündigungsrechte
- Widerrufsbelehrung
- Evtl. Kaufoption nach Ablauf des Leasings
Was bedeutet und kennzeichnet die Verpflichtung zum Unterhalt des Leasingobjektes, was dem Leasingnehmer übertragen wird im Hinblick auf die Erfüllung der Vertragsverpflichtung bei Büromöbel Leasing?
Der Leasinggeber verpflichtet sich dazu, dem Leasingnehmer die Büroeinrichtung für die vertraglich festgelegte Dauer zur Nutzung bereitzustellen. Dafür zahlt der Leasingnehmer ein vereinbartes Entgelt.
Zudem trägt dieser noch das Objektrisiko. Das bedeutet, er trägt die Kosten für Reparatur und Instandhaltung. Allerdings kann es bei elektronischen Geräten für die Büroeinrichtung vertragliche Unterschiede geben. Hier bieten manche Leasinggeber den Service dafür ebenfalls an.
Inwiefern und in welchem Ausmaß haftet der Leasingnehmer während der Leasingdauer Büromöbel Leasing und wie ist die Haftung geregelt?
Hat der Leasinggeber seine Haftung weitestgehend ausgeschlossen, muss der Leasingnehmer sich mit Schäden etc. auseinandersetzen und für die Kosten aufkommen. Der genaue Sachverhalt sollte vertraglich abgesichert werden.
Was kennzeichnet die obligatorische Vollkaskoversicherung bei Büromöbel Leasing?
Bei einer Vollkaskoversicherung sind alle im Versicherungsvertrag angegebenen Verträge mit abgesichert. Sie muss von dem Leasingnehmer für den Leasingvertrag abgeschlossen werden.
Was passiert nach Ablauf des Leasingvertrages im Hinblick auf Rückkaufoption oder Verlängerung bei Büromöbel Leasing?
Nach Ablauf der Grundmietzeit des Leasingvertrages gibt es für den Leasingnehmer drei Optionen:
- a) Der Leasingnehmer kann die Geräte und Möbel ohne Mehrkosten oder neue Kosten an den Leasinggeber zurückgeben.
- b) Es besteht die Möglichkeit zu dem Restbuchwert die Möbel und Geräte zu Übernehmen.
- c) Der Leasingnehmer kann sich für die Weiternutzung der Möbel und Geräte entscheiden und die Leasingraten weiterzahlen.