Yacht Leasing

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Yacht Leasing

Kurze Zusammenfassung: Beim Leasing von Yachten erhält der Leasingnehmer die Yacht zur Nutzung für eine vereinbarte Zeit, wobei das Eigentum beim Leasinggeber verbleibt. Diese Form des Leasings kann je nach Nutzung als Konsum- oder Investitionsgüterleasing klassifiziert werden.

Das Thema Leasing ist immer wieder in aller Munde und auch schon in anderen Sparten als das klassische Fahrzeugleasing bekannt. Wenn Sie schon immer mal über einen Yachtkauf nachgedacht haben, aber Ihnen das zu teuer ist, kommt ja eventuell das Leasing für Sie infrage.

Was ist Yacht Leasing?

Bei einem Leasing dient als Grundlage immer der Leasingvertrag, der die Pflichten und Rechte vom Leasinggeber und Leasingnehmer festhält. Der Leasinggeber ist in dem Fall der Hersteller (direktes Leasing) der Yacht oder einfach das Unternehmen, das die Yacht jemand Anderem(indirektes Leasing) gegen eine Gebühr in Form einer Rate überlassen möchte.

Der Leasingnehmer zahlt für die vereinbarte Zeit diese Gebühr und darf dann als Besitzer die Yacht nutzen. Beim Leasing allgemein geht es um die zeitweise Überlassung einer Sache zur Nutzung.

Welche Art vom Leasing liegt beim Yacht Leasing vor?

Es handelt sich hierbei in der Regel um ein Konsumgutleasing, da die Sache zum Konsum genutzt und nicht als Investition in einem Unternehmen verbucht wird. Wird eine Yacht jedoch gewerblich und in einem professionellen Umfang eingesetzt, dann kann man hier von einem Investitionsgüterleasing sprechen.

Das kann dann vorliegen, wenn größere Yachtchartergesellschaften über keine eigene Bootsflotte verfügen und an Endkonsumenten ein Gut vorübergehend als Mietsache zeitweise überlassen.

Welche Nutzung vom Leasingobjekt findet statt?

Das Leasingobjekt ist hierbei die Yacht, da dies Mittelpunkt des Leasingvertrags ist.

Die aktive Nutzung erfolgt dann also vom Leasingnehmer, der die Yacht in Anspruch nimmt und als Besitzer gilt. Er ist nicht berechtigt die Sache jemand anderem zu überlassen, da er nur Besitzer ist und nur die tatsächliche Verfügung und nicht die rechtliche Herrschaft über die Yacht hat.

Bei wem liegt hierbei das Eigentum?

Der Eigentümer ist immer der Leasinggeber. Er übernimmt grundsätzlich alle Pflichten aus dem Eigentumsverhältnis, aber kann manche Risiken auch auf den Leasingnehmer übertragen. Das wird dann im Leasingvertrag geregelt. Ein etwaiges Ausfallrisiko seitens des Leasingnehmers trägt der Leasinggeber aber immer.

Welches Verhältnis gehen Leasingnehmer und -geber beim Yacht Leasing ein?

Es geht hierbei um ein verträgliches Verhältnis zwischen beiden Parteien. Jeder hat aus diesem Vertrag seine gesetzlichen und zusätzlich vertraglich vereinbarte Rechten und Pflichten zu erfüllen. Der Leasingvertrag hat grundsätzlich einen Ablauf, damit beide Parteien wissen, wann die entsprechenden Rechte und Pflichten enden.

Was kennzeichnet den vorübergehenden Gebrauch der Yacht?

Hier lässt sich auch der Leasingvertrag nennen, der von Beiden unterschrieben werden muss und sobald dies passiert ist, kann der Leasingnehmer die Yacht nutzen. Voraussetzung ist immer, dass die Raten regelmäßig und pünktlich gezahlt werden. Er muss die Yacht zurückgeben, wenn der Leasingzeitraum endet. Dann ist grundsätzlich kein Gebrauch mehr gestattet.

Wie gestaltet sich die Leasingdauer und gibt es bestimmte Modelle?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Dauer vertraglich vereinbart sein muss. Entweder bietet der Leasinggeber eine bestimmte Zeit an, in der er die Yacht abgeben möchte.

Es kann aber auch auf den Leasingnehmer eingegangen werden, wie lange er eine Yacht nutzen möchte. Die Rate geht normalerweise monatlich auf ein Konto des Leasinggebers ein.

Es kann von Anfang an geregelt werden, dass die Yacht am Ende der Vertragslaufzeit vom Leasingnehmer vollständig mit einer Schlussrate gekauft wird. Erst dann geht das Eigentum auf ihn über.

Oft bieten die Leasinggeber genaue Rückkauf-Modelle an, wobei die Rate und die Dauer sich unterscheiden. Der Leasingnehmer kann dann aus diesen Modellen heraus entscheiden. Entweder wird nach dem Restwertleasing oder dem Kilometerleasing abgerechnet.

Was kennzeichnet die vorher vertraglich festgelegte Dauer?

Es kann sich beim Yacht-Leasing um ein privates Leasing, aber auch ein gewerbliches Leasing handeln. Davon abhängig ist dann natürlich auch die Dauer des Vertrags. Im Gewerbebereich wird es sich meist um ein längeres Leasing handeln, das oft auch mit Nachlässen und somit einer niedrigen Rate verbunden ist.

Welche Bestandteile hat der Leasingvertrag?

Der Leasingvertrag bedarf der schriftlichen Form und Unterschrift vom Leasinggeber und Leasingnehmer. Geregelt sind unter anderem die Vertragslaufzeit, die genaue Definition des Objekts (also der genauen Yachtbezeichnung), namentlich genannt die Leasingparteien, besonders geregelte Bedingungen, die Fahrleistung, die Höhe der Rate, genaue Nutzungsbeschreibung, sowie der Umgang bei Schäden.

Was bedeutet die Pflicht zum Unterhalt des Leasingobjekts?

Da der Eigentümer immer am Werterhalt des Gegenstands interessiert ist, muss der Leasingnehmer dafür Sorge tragen, dass die Yacht regelmäßig gewartet und überprüft wird. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit soll die Yacht nur den normalen Wertverlust verzeichnen, da sie sonst weniger für den Leasinggeber wert wäre.

Empfehlenswert ist immer der Abschluss einer Yachtversicherung, da grundsätzlich der Leasingnehmer für Schäden aufkommen muss.

Wie haftet der Leasingnehmer beim Yachtleasing?

Der Leasingnehmer haftet für Schäden, Unfälle und weiteres. Wie oben beschrieben, darf die Yacht nicht drastisch an Wert verlieren. Der Zustand wird gebrauchstauglich genannt. In der Regel werden die Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer an den Leasingnehmer abgetreten.

Was kennzeichnet die Vollkaskoversicherung?

Damit sich der Leasingnehmer bei einem Schadensfall nicht in finanzielle Schwierigkeiten manövriert, sollte er die Yacht vollkaskoversichern. Diese schützt vor Schäden an der Yacht, die der Leasingnehmer verursacht hat innerhalb des Leasingzeitraums.

Sollte diese nicht abgeschlossen sein, muss er alles selber zahlen. Indirekt ist der Leasinggeber dadurch ja auch geschützt, wodurch er in der Regel auf den Abschluss einer Vollkaskoversicherung bestehen wird und das auch Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung sein wird.

Was passiert bei Ablauf des Leasingvertrags?

Das Leasingverhältnis endet, wenn die vereinbarte Dauer abläuft. Dann enden die Zahlungen vom Leasingnehmer an den Leasinggeber und der Besitz der Yacht muss wieder auf den Leasinggeber übergehen. Das Eigentum bleibt ja immer beim Leasinggeber – auch während des Leasingzeitraums.

Entweder kann die Yacht zurückgegeben werden oder auch gekauft werden. Dann ist eine einmalige Summe fällig, wobei aber die bisher gezahlten Raten angerechnet werden. Dann endet das Leasingverhältnis und es geht in einen Kaufvertrag und der damit verbundenen Eigentumsübergang einher. Manche Leasinggeber bieten auch eine Möglichkeit die Yacht weiterhin zu leasen.