Hubschrauber Leasing

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Hubschrauber Leasing

Kurze Zusammenfassung: Hubschrauber-Leasing bietet Unternehmen und Privatpersonen flexible Nutzungsmöglichkeiten ohne Eigentumserwerb. Leasingverträge sind Nutzungsüberlassungen mit variablen Laufzeiten, abhängig von der Bonität des Leasingnehmers. Wichtige Aspekte sind Versicherungen, Haftungsbeschränkungen und Optionen nach Vertragsende, wie Rückgabe oder Kauf.

Wer und warum least Hubschrauber?

Viele Unternehmen und mittlerweile auch Privatpersonen nehmen Leasing-Finanzierungen in Anspruch. Neben einfachen Leasing-Angeboten, die sich meist auf Kraftfahrzeuge, Motorräder und auch Roller beziehen, gibt es mittlerweile auch noch andere Leasing-Angebote, die meist spezielle Produkte im Angebot haben.

Auch Hubschrauber werden vielfach von großen Unternehmen, Privatpiloten oder auch kleineren Flugbetrieben geleast. Auch einstige Eignergemeinschaften, die früher eigenes Fluggerät unterhalten haben, nutzen heute Leasing.

Leasing und Leasing Angebote

Ein Leasing ist streng genommen ein Nutzungsüberlassungsvertrag und berechtigt, das jeweilige Objekt in einem bestimmten Zeitraum, meist zu günstigen Konditionen zu nutzen. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die Bedingungen vor Vertragsschluss genau durchgelesen werden.

Neben Versicherungen ist meist auch eine Wartung sehr wichtig, die bestenfalls gleich finanziell abgedeckt wird. Gängige Leasing-Angebote haben eine Vertragslaufzeit, die sich nach dem Angebot richtet. Innerhalb dieser Zeit können Kunden das jeweilige Produkt komplett nutzen, es aber nicht ihr Eigentum nennen.

Leasing Angebote beschränken sich mittlerweile nicht mehr nur auf den normalen Straßenverkehr. Vor einigen Jahren konnte man nur Fahrzeuge und Zweiräder leasen, heutzutage gibt es auch komplexere Leasing-Angebote, bei welchen auch teurere Produkte über einen längere Zeitraum gemietet werden können.

Auch der Luftraum wird mittlerweile abgedeckt. Neben Flugzeugen lassen sich auch Hubschrauber oder andere Fluggeräte einfach leasen.

Was genau ist ein Hubschrauber Leasing?

Beim beliebten Hubschrauberleasing können Unternehmen und teils auch Privatpersonen einen Hubschrauber zu günstigeren Konditionen fliegen, als es beim reinen Kauf der Fall wäre. Der Kunde darf den Hubschrauber dann zwar nicht sein Eigen nennen, bekommt aber das Recht, das Flugobjekt innerhalb der im Vertrag stehenden Zeit uneingeschränkt zu nutzen.

Es gibt bereits auch Leasing-Angebote, bei denen nur für einen kleinen Zeitraum ein Hubschrauber zur Verfügung gestellt wird – beispielsweise für einen Charterflug oder ein einzelnes Event.

Was ist beim Leasing eines Hubschraubers zu beachten?

Ein Helikopter kann ein Konsum- aber auch Investitionsgut darstellen. Wenn man das jeweilige Objekt für private Zwecke nutzen möchte, muss die Bonität des Kunden überzeugen. Sollte es sich jedoch um ein Investitionsgut handeln (beispielsweise bei Chartergesellschaften oder Flugschulen), kann der Leasing-Vertrag mithilfe einer etablierten Firma geschlossen werden.

Wichtig zu erwähnen ist, dass bei einem Leasing-Vertrag das Eigentumsrecht nicht auf den künftigen Nutzer übergeht. Zwar darf der Kunde, der letztendlich den Leasingvertrag unterschreibt, das im Vertrag genannte Objekt im besagten Zeitraum verwenden, jedoch keine Veränderungen daran vornehmen, geschweige denn verkaufen.

Die am häufigsten geleasten Helikoptermodelle variieren je nach Einsatzbereich und Kundenpräferenzen. Zu den populärsten Herstellern zählen:

  • Airbus Helicopters (ehemals Eurocopter): Airbus bietet eine breite Palette an Helikoptern, von leichten Modellen wie der H125 und H130 bis hin zu größeren, wie der H175. Diese Helikopter sind für vielfältige Einsätze geeignet, von Geschäftsreisen über medizinische Evakuierungen bis hin zu schweren Frachttransporten.
  • Bell Helicopter: Bell ist bekannt für seine zuverlässigen Helikopter, insbesondere die Bell 206 und Bell 407 Modelle, die häufig für geschäftliche und touristische Zwecke genutzt werden.
  • Leonardo (ehemals AgustaWestland): Leonardo bietet High-End Helikopter wie den AW139, AW169 und AW189, die sich durch ihre Leistungsfähigkeit und Luxusausstattung auszeichnen und oft für VIP-Transport und Rettungseinsätze verwendet werden.
  • Sikorsky: Ein Teil von Lockheed Martin, bekannt für Modelle wie den S-76 und S-92, die häufig für Geschäftsflüge, Regierungsmissionen und Such- und Rettungsdienste eingesetzt werden.
  • Robinson Helicopter Company: Robinson’s R22, R44 und R66 sind besonders bei Flugschulen und Privatpiloten beliebt, dank ihrer Kosteneffizienz und einfacher Handhabung.

Eigentumsfrage, Leasing, Finanzierung

Das Eigentum bleibt bei der Leasing-Gesellschaft, mit der der entsprechende Vertrag abgeschlossen wurde.
Beim Leasing-Vertrag handelt es sich rechtlich um eine Nutzungsüberlassung, ähnliches gilt auch im Alltag bei einem gewöhnlichen Mietvertrag.

Ein Leasing sollte nicht mit einer Finanzierung verwechselt werden, bei der das Eigentumsrecht am Ende der Finanzierung an den Vertragsnehmer übergeht. Beim Abschluss eines Leasing Vertrags besitzt man zu keinem Zeitpunkt das jeweilige Objekt.

Es kann vorkommen, dass es bestimmte Richtlinien im Leasing Vertrag gibt, die genauestens bestimmen, inwieweit das ausgeliehene Objekt, in diesem Fall ein Hubschrauber, genutzt werden darf. In Einzelfällen werden einige Nutzungsformen ausgeschlossen, bei denen es ein erhöhtes Risiko für Beschädigung an der Sache besteht.

Welche Laufzeiten gibt es bei einem Hubschrauber Leasing?

Je nach Leasing Anbieter können die Vertragsbedingungen variieren. Kunden sollten alle nötigen Vertragsunterlagen exakt studieren und gegebenenfalls auch einen spezialisierten Anwalt zu Rate ziehen, der Tipps und Ratschläge zu bestimmten Klauseln und Bestimmungen machen kann.

Die Leasingdauer ist abhängig vom Anbieter. Es gibt Vertragspartner, die sich bereits auf eine verhältnismäßig niedrige Vertragsdauer einlassen. Der Regelfall zeigt jedoch, dass Leasing-Verträge meist gleich über mehrere Jahre geschlossen werden.

Je höher die Vertragsdauer, desto besser muss die jeweilige Bonität beim Kunden gegeben sein. Da die Leasing-Gesellschaft sicher gehen möchte, dass entsprechende Beiträge und Versicherungen gezahlt werden können, sollten auch keine negativen Schufa-Einträge vorhanden sein, die gegen einen Abschluss sprechen.

Im Regelfall wird vor Abschluss eines Leasing Vertrags eine umfassende Bonitätsabfrage durchgeführt, bei welcher die Liquidität des Endverbrauchers genau durchleuchtet wird.

Wie sind die Bedingungen bezüglich der Haftung beim Leasing eines Hubschraubers?

Wer sich für ein Leasing entscheidet, sollte immer zuvor die Vertragsbedingungen genau studieren. Oftmals gibt es Klauseln, die bei Unfällen oder anderen, nicht vorhersehbaren Dingen greifen. Erst nach einem Vorfall die Vertragsbedingungen zu studieren, ist sichtlich keine gute Idee.

Neben einfachen Vertragsbedingungen findet man noch die Haftungsbeschränkungen, mit der sich jeder Leasing Kunde vertraut machen sollte. Auch bei Helikoptern und Hubschraubern gibt es, ähnlich wie bei Autos und Motorrädern, gewisse Versicherungen, die in jedem Fall abgeschlossen werden sollten.

Eine Haftpflichtversicherung deckt im Schadensfall den haftbaren Schaden von anderen ab – meist sind hier Deckungssummen in Millionenhöhe festgesetzt. Leasing Kunden sollten jedoch auch klären, wie das eigene Flugobjekt abgesichert ist. Meist greift bei einem Unfall eine Vollkaskoversicherung, die nicht selten auch mit einer hohen Selbstbeteiligung einhergeht.

Wie läuft das Leasing genau ab? Was passiert nach Ablauf der Leasingdauer?

Nachdem der Vertrag erfolgreich abgeschlossen ist und eine umfangreiche Bonitätsprüfung von der jeweiligen Bank vorgenommen wurde, kann der jeweilige Hubschrauber ausgeliefert werden. In wenigen Fällen bekommt man die Möglichkeit, sich einen Hubschrauber zu konfigurieren. Die Helikopter werden dann frisch aus dem Werk geliefert.

Für die Überführung des Flugobjekts können nochmals hohe Kosten entstehen, die Kunden auf jeden Fall mit einberechnen sollten. Während der Leasingdauer darf das Objekt in der Regel uneingeschränkt (siehe Vertragsbedingungen) genutzt werden.

Nach Ablauf der Zeit muss das entsprechende Fahrzeug wieder zurück an die Leasinggesellschaft gegeben werden – Kunden tragen meist selbst die Kosten für die Rückgabe.

Sofern im Vertrag zuvor bestimmt, kann gegebenenfalls auch ein Kauf erfolgen, bei der die bereits geleisteten Raten angerechnet werden. Bei Rückgabe darf das Objekt nur die normalen Gebrauchsspuren aufweisen. Sollte es zu Schäden gekommen sein, können wieder Zahlungen und Rechnungen fällig werden.