Kurze Zusammenfassung: Flugzeug-Leasing ermöglicht die Nutzung von Luftfahrzeugen ohne direkten Kauf, wobei Haftungs- und Versicherungsfragen zentral sind. Beliebte Modelle stammen von Airbus, Boeing und Privatjet-Herstellern. Die Leasingdauer und -konditionen variieren, abhängig von der Bonität und Finanzkraft des Leasingnehmers.
Flugzeuge leasen
Gewöhnliche Leasing-Verträge kennt man eigentliche nur aus der Automobil-Branche. Menschen und auch Unternehmen, die einen Wagen brauchen, können mit einem Leasing vor allem steuerliche Vorteile einfahren. Für Privatpersonen kann ein Leasing durchaus auch interessant sein.
Beim Leasing besitzt man das jeweilige Objekt zwar nicht direkt, jedoch bekommt man eine sogenannte Nutzungsüberlassung für einen vorgegebenen Zeitraum, der zuvor durch vertragliche Klauseln und Bedingungen bestimmt wird.
Mittlerweile gibt es allerdings nicht nur noch für gewöhnliche PKWs und Motorräder Leasing-Angebote – auch kostenintensivere Produkte, Geräte und Objekte, die meist als Investitionsgut gelten, können bei entsprechenden Leasinggesellschaften angefragt und letztendlich auch genutzt werden. Besonderen Aufschwung konnte die Flugindustrie erfahren.
Wer least Flugzeuge?
Dass große Airlines und Charter-Gesellschaften die Flugzeuge kaufen und mit einem mal den gesamten Kaufpreis zahlen, ist ein Irrglaube. In den meisten Fällen werden die Flugobjekte geleast und für die Personenbeförderung eingesetzt.
Für Anbieter, Fluggesellschaften und auch Privatpersonen können die Leasing-Angebote besonders interessant sein, da man ein deutlich geringeres Risiko eingeht, als bei einem herkömmlichen Kauf.
Wie das entsprechende Objekt letztendlich genutzt werden darf, muss genau in den Vertragsbedingungen und Richtlinien geklärt werden. Teils kommt es auch vor, dass Leasing-Angebote manche Einsatzgebiete gezielt untersagen, um der Leasinggesellschaft eine erhöhte Sicherheit zu gewährleisten.
Was ist Flugzeuge und Luftfahrzeuge Leasing?
Wie bereits erwähnt gibt es immer wieder Anbieter, bei denen Flugzeuge und Flugobjekte nicht nur noch gekauft, sondern auch geleast werden können. Leasing kann man dabei ungefähr mit einer Langzeitmiete gleichsetzen. Der entsprechende Vertrag wird über einen bestimmten Zeitraum geschlossen – in diesem festgelegten Zeitraum darf der Kunde das Flugobjekt bei Beachtung der festgelegten Richtlinien und Regeln eingeschränkt nutzen.
Besonders beliebt ist das Leasing bei kleineren Fluggesellschaften, die zu Beginn noch nicht über die finanziellen Mittel verfügen. Doch auch für Unternehmer, die viel reisen, auch exotische Flughäfen ansteuern und immer flexibel in der Luft sein müssen, kann ein Leasing-Angebot für Flugzeuge und Privatjets von Bedeutung sein.
Zusätzlich werden auch immer wieder Flugzeuge angeboten, die für den Warentransport genutzt werden können. Hier gibt es dann keine gewöhnlichen Passagier-Kabinen, wodurch nochmals Kosten eingespart werden können.
Beim Leasing von einem Flugobjekt liegt in den meisten Fällen ein Konsumgut vor. In Einzelfällen fungiert ein Flugzeug jedoch auch als Investitionsgut, beispielsweise bei großen Firmen, die Flugzeuge zum Transport von Gütern einsetzen.
Eigentumsrechte bei Leasing von Flugzeugen und Luftfahrzeugen
Für Neulinge, die sich mit Leasing noch nicht auseinandergesetzt haben, gibt es einige Dinge, die auf jeden Fall bei einem Leasing beachtet werden müssen. Viele Menschen leben in dem Glauben, dass ihnen das geleaste Objekt in dem Zeitraum gehört – dem ist aber auf jeden Fall nicht so.
In dem vertraglich festgelegten Zeitraum bekommt der Kunde ein umfassendes Nutzungsrecht für das entsprechende Objekt, mehr aber auch nicht. Das Eigentumsrecht geht an keinem Zeitpunkt an den Leasingnehmer über. Das Produkt gehört zu jedem Zeitpunkt der Leasinggesellschaft.
Für Unwissende ist es sinnvoll, ein Leasing ganz einfach mit einer Miete zu vergleichen. Zwar gibt es einige Unterschiede, jedoch basieren Verträge auf einer Nutzungsüberlassung, die keine Übertragung des Eigentumsrechts zur Folge hat. So dürfen beispielsweise auch keine Veränderungen an dem Flugzeug vorgenommen werden, sofern dies nicht explizit im Vertrag genehmigt wird.
Welche Leasingdauer gibt es zur Auswahl?
Wer bereits schon mal einen Leasingvertrag eingegangen ist weiß, dass sich die Leasingdauer in den meisten Fällen an eigentlichem Kaufpreis und jeweiligen Objekt orientiert. Wohingegen man bei gewöhnlichen PKWs durchaus auch Leasingangebote von einem Jahr erhält, sieht das ganze bei Luftfahrzeugen etwas anders aus.
In den meisten Fällen wird ein Leasingvertrag mit Nutzungsüberlassung über gleich mehrere Jahre geschlossen. So kann ebenfalls auch versichert werden, dass die Beiträge gering gehalten werden und das Objekt für einen langen Zeitraum wirklich zur Verfügung steht.
Wichtig zu erwähnen ist auch, dass nicht jede Person oder jedes Unternehmen für solch ein kompliziertes Leasing zugelassen wird. Neben einer Anzahlung ist in vielen Fällen auch eine umfassende Bonität nötig, um ein Flugzeug leasen zu können. Privatpersonen müssen meist über ein sehr großes Vermögen verfügen, um überhaupt eine Anfrage starten zu können.
Ein Flugzeug-Leasing lässt sich nicht mit einem gewöhnlichen PKW-Leasing vergleichen, wo die Neupreise meist noch unter der 100.000,00€ Marke liegen. Ein Flugzeug kann schnell mehrere Millionen Euro teuer sein, entsprechend höher sind so auch die monatlich zu bezahlenden Raten.
Als mittelständiges oder großes Unternehmen hat man oftmals die bessere Chance, ein Leasing zu erhalten. In jedem Fall wird von der entsprechenden Bank auch eine Schufa-Auskunft eingeholt, wo eventuell negative Einträge genau unter die Lupe genommen werden.
Bereits heute ist jedes dritte Flugzeug geleast, obwohl erst vor einigen Jahren Leasingangebote für Flugzeuge etabliert worden sind. In den kommenden Jahren erwarten Wirtschaftsexperten einen erneuten Anstieg, der sich auch auf die Preise auswirken soll.
Welche Flugzeuge und Luftfahrzeuge stehen beim Leasing zur Auswahl?
Bei der Auswahl für mögliche Leasing-Angebote sind dem Kunden keinerlei Grenzen gesetzt. Wenn das Budget ausreicht, können auch größere Maschinen geleast werden. Besonders beliebt bei Airlines sind Modelle von Airbus und Boeing.
Zu den beliebtesten Privatjet-Herstellern zählen CESSNA, BOMBARDIER, GULFSTREAM und auch DASSAULT. Ebenfalls kann entschieden werden, ob ein ganz neues Flugzeug, oder ein gebrauchten Flugobjekt geleast werden möchte.
Wie sind Haftungsfragen im Leasing-Vertrag für Flugzeuge und Flugobjekte geklärt?
Wer sich ein Flugzeug über einen längeren Zeitraum least, sollte sich zuvor auch über Haftungsfragen informieren. Vor allem bei einem Objekt, was schnelle mehrere Millionen Euro teuer sein kann ist es wichtig zu wissen, was bei einem möglichen Schaden bzw. Unfall passiert.
Es bietet sich an, die Haftungsklauseln im Leasing Vertrag genau zu studieren und in jedem Fall auch von einem Anwalt zu prüfen. Bei Leasing-Produkten gibt es auch noch einen zusätzlich Reiter für Versicherungen, die bei Unfällen und Schäden haften.
Ein wichtiges Stichwort an dieser Stelle ist die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden an anderen Fahrzeugen, Objekten und Personen ab, wohingegen die Vollkaskoversicherung vor allem für das Leasing-Objekt selbst von Bedeutung ist.