Werkstatteinrichtung Leasing

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Werkstatteinrichtung Leasing. Bau, Forst, Land

Kurze Zusammenfassung: Leasing von Werkstatteinrichtungen ermöglicht es Unternehmen, modern und effizient zu arbeiten, ohne das Eigenkapital zu belasten. Es handelt sich um eine Finanzierungsalternative, bei der Wartungs- und Instandsetzungsverpflichtungen auf den Leasingnehmer übergehen. Verschiedene Leasingmodelle bieten flexible Laufzeiten und Kaufoptionen.

Die Werkstatt befindet sich stets auf dem neuesten Stand der Technik und punktet mit der komfortablen und effizienten Einrichtung. Hinsichtlich des Wettbewerbes ist es in der heutigen Zeit unbedingt erforderlich, mit modernen, leistungsfähigen Maschinen zu arbeiten.

Die optimale Finanzierungslösung ist das Leasing. Das Eigenkapital bleibt unberührt. Die monatlichen Leasingraten errechnen sich mit dem Gewinn der Werkstatt, sodass sich eine Amortisation innerhalb weniger Jahre realisieren lässt. So kann ein sinnvolles Leasing für Unternehmen aussehen.

Es ist perfekt, wenn die Nutzungsdauer mit der Vertragslaufzeit eine Balance herstellt. Die Steuerermäßigung ist ebenfalls ein wichtiger Faktor.

Das Motto „Leasing auf Zeit“, nicht „Kauf auf ewig“ veranschaulicht dieses Finanzierungsinstrument. Beim Werkstatteinrichtung Leasing handelt es sich um eine Leasingart, die zu den Investitionsgütern zählt.

Die Nutzung der Werkstatteinrichtung mit der Leasing-Finanzierung

Gebrauchte und neue Werkstatteinrichtungen können geleast werden. Die Planung übernimmt der Leasinggeber, eine umfassende Beratung sorgt für den passgenauen Leasingvertrag, der die Nutzungsdauer und die Laufzeit enthält.

Es ist ideal, wenn der Leasinggeber gleichzeitig die Wartung der Werkstatteinrichtung übernimmt, welche üblicherweise Sache des Leasingnehmers ist.

Der Verkäufer der Einrichtung ist gleichzeitig der Leasinggeber, sodass sich durch dieses Verhältnis weitere Pluspunkte für den Leasingnehmer ergeben. In der Regel ist der Leasingnehmer für die Wartung und Reparaturen verantwortlich.

Wer ist eigentlich Eigentümer?

Der Eigentümer ist in jedem Falle nach deutschem Recht der Leasinggeber, während der Leasingnehmer als Besitzer fungiert, jedoch auch einige Pflichten übernehmen muss.

Leasingnehmer und Leasinggeber sollten einige Punkte beachten.
Einige Kriterien sind vor allen Dingen vom Leasingnehmer zu beachten:

  • Es ist wichtig, den richtigen Leasingpartner zu finden, und zwar sollte sich der Leasinggeber mit Werkstatteinrichtungen auskennen, um bei der Vertragserstellung behilflich zu sein
  • Der fachkundige Leasinggeber kann besser den Wert und die Nutzungsdauer taxieren und den Vertrag davon abhängig gestalten
  • Das Ziel ist, die neue moderne Werkstatteinrichtung einzusetzen und gleichzeitig die steuerlichen Vorteile komplett zu nutzen
  • Experten empfehlen, keine Werkstatteinrichtung unter 5.000 Euro zu leasen, hier lohnt sich diese Finanzierungsart nicht
  • Leasingverträge sind überaus flexibel; es gibt unterschiedliche Ausführungen. Der Leasingnehmer kann sich in aller Ruhe umsehen. Eine Kündigung während der Grundmietzeit ist nicht möglich; Ausnahme ist die Nichtzahlung der Leasingraten. Der Leasinggeber ist berechtigt, den Vertrag in diesem Fall fristlos zu kündigen

Die Nutzungsdauer ist wichtig

Der vorübergehende Gebrauch in Zusammenhang mit der Nutzung ist abhängig von der Laufzeit des Leasingvertrages. Wer eine gebrauchte Werkstatteinrichtung übernimmt, wird wahrscheinlich keine so lange Laufzeit berücksichtigen.

Das Operating-Leasing ist an dieser Stelle ideal. Irgendwann wird die Werkstatteinrichtung mit neuen, modernen Elementen ausgestattet, sodass zu diesem Zeitpunkt ein entsprechender Vertrag mit längerer Grundlaufzeit abgeschlossen wird.

Die Grundlaufzeit ist gerade in diesem Bereich signifikant, denn während dieser Zeitspanne ist keine Kündigung oder Änderung des Leasingvertrages möglich.

Leasingdauer unterschiedliche Möglichkeiten

Das Operate-Leasing sorgt für Flexibilität in puncto Grundmietzeit und mehr Alternativen in Bezug auf die Kündigung für Leasinggeber und Leasingnehmer, entsprechende Vereinbarungen werden im Vertrag festgelegt.

Die festgesetzte Grundmietzeit erlaubt keine Kündigung in diesem Zeitraum. Beim Finance-Leasing hingegen ist die feste vereinbarte Grundleasingzeit der Schwerpunkt.

In der Regel umfasst die Zeitspanne die Hälfte der geschätzten Nutzungsdauer. Die Variante Sale und Lease-Back wird häufig für Werkstatteinrichtungen genutzt.

Die Werkstatteinrichtung wird an die Leasinggesellschaft verkauft, um die Einrichtung von dieser Gesellschaft zu leasen. Die Liquidität wird automatisch verbessert und steigert die Rentabilität der Werkstatt.

Was bedeutet die bestimmte vertraglich festgelegte Leasingdauer für die Werkstatt?

Ein Beispiel erläutert einen optimalen Leasingvertrag. Die Laufzeit beträgt 54 Monate ohne Anzahlung. Der Restwert wird mit 10 % kalkuliert. Die Höhe der Ratenzahlung ist abhängig vom Anschaffungswert.

Beispielsweise kostet die Werkstatteinrichtung 10.000 Euro, die monatliche Rate wird mit 201 Euro berechnet, der Restwert ist 1.000 Euro nach Beendigung des Vertrages.

Bei einem Anschaffungswert von 5.000 Euro und einer Leasingrate von 100,50 Euro beläuft sich der Restwert auf 500 Euro.

Aufbau des Leasingvertrages für Werkstatteinrichtungen

Zu den Bestandteilen des Vertrages gehört die feste Grundmietzeit, die nach Ablauf verlängert werden kann. Eine Kündigung ist während dieser Zeitspanne nicht möglich.

Die Kaufoption ist stets eine Alternative für den Leasingnehmer. Die geleasten Gegenstände müssen in der Regel einzeln aufgeführt werden. Ebenso ist die Ratenhöhe anzugeben; die Rechte und Pflichten werden gesondert aufgeführt.

Grundsätzlich sind in jedem Leasingvertrag folgende Punkte zu beachten:

  • Vertragspflichten
  • Dauer der Gebrauchsüberlassung
  • Grundlaufzeit wird genau definiert
  • Höhe der Leasingraten

Welche Verpflichtungen sind für den Leasingnehmer relevant?

Die Werkstatteinrichtung muss jederzeit komplett einsatzfähig sein. Schäden, Reparaturen oder Wartungen sind zeitnah durchzuführen.

Verschleißspuren werden akzeptiert, Beschädigungen jedoch keinesfalls. Die Instandhaltung obliegt komplett dem Leasingnehmer. Es ist sinnvoll, die vollständige Werkstatteinrichtung entsprechend zu versichern.

Der Versicherungsexperte entscheidet, ob eine allgemeine Haftpflichtversicherung ausreicht. Diebstahl, Vandalismus und andere Beeinträchtigungen der Einrichtung befinden sich genauso im Zuständigkeitsbereich des Leasingnehmers.

Haftung der Werkstatteinrichtung

Der Leasingnehmer haftet in vollem Umfang während der gesamten Leasingdauer. Sollten Mängel während der Garantiezeit bemerkbar sein, ist es sinnvoll, sich umgehend mit dem Leasinggeber in Verbindung zu setzen.

Beschädigungen, die durch Dritte, beispielsweise Kunden oder Vandalismus, entstehen, fallen ebenfalls komplett in den Haftungsbereich des Leasingnehmers.

Die Haftung speziell bei der geleasten Werkstatteinrichtung erstreckt sich auf Schäden, die von Mitarbeiter, von Kunden oder Besuchern verursacht wurden.

Es ist für den Leasinggeber uninteressant, wer der Schuldige war, bezahlen und haften muss der Leasingnehmer. Experten empfehlen entsprechende Versicherungsabschlüsse.

Welche Art Versicherung ist sinnvoll?

Eine Werkstatteinrichtung hat natürlich nichts mit einer Vollkaskoversicherung zu tun. Viele Verbraucher sind der Auffassung, Leasing und Vollkasko gehören zusammen, das ist allerdings nur beim KFZ-Leasing der Fall.

Das Leasen einschließlich der notwendigen Versicherung einer umfangreichen Werkstatteinrichtung sollte unbedingt mit fachkundigen Versicherungsexperten erörtert werden.

Der Leasingnehmer muss sich nicht überversichern, sondern alle Eventualitäten in Betracht ziehen und sich dahingehend beraten lassen.

Leasingvertrag beendet, was passiert nun?

Die Entscheidung liegt allein beim Leasingnehmer. Es ist zu berücksichtigen, dass eine Werkstatteinrichtung nach einer gewissen Zeit mit einer modernen Ausstattung für mehr Kunden und optimales Arbeiten sorgt.

Somit ist statt eines Rückkaufs der Einrichtung mit der Verlängerung des Vertrages und einer teilweisen Erneuerung der Einrichtungsgegenstände dem Leasingnehmer gedient. Einige Werkstattbetreiber ziehen es vor, die Einrichtung nach Leasingende zum Restwert zu kaufen.

Maßgebend sind der Zustand und die gebrauchsfähige Einrichtung. Der teilweise Rückkauf beispielsweise der Hebebühne ist durchaus möglich, während die restliche Ausstattung neu geleast wird.