Hebebühnen Leasing

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Hebebühnen Leasing

Kurze Zusammenfassung: Leasing von Hebebühnen bietet Betrieben eine finanzielle Alternative zum Kauf, bei der die Nutzung gegen eine Leasinggebühr erfolgt. Die Hebebühne bleibt Eigentum des Leasinggebers, und der Leasingnehmer hat nach Vertragsende keine weiteren Verpflichtungen. Verschiedene Leasingmodelle sind verfügbar.

Hebebühnen leasen

Viele Unternehmen und Betriebe benötigen für ihre Arbeitsabläufe teure Maschinen, welche unter Umständen nicht sofort bezahlt werden können. Hebebühnen werden zum Beispiel von Kfz-Werkstätten, Logistikbetrieben, Speditionen oder für den Beschnitt von hohen Bäumen benötigt.

Für Betriebe, welche mit Hebebühnen arbeiten kann der Abschluss eines Leasing-Vertrages mit Übertragung der Nutzungsverträge für die Hebebühne eine sinnvolle Alternative zum Kauf des Geräts sein.

Bei einem Leasing-Vertrag bleibt die genutzte Hebebühne zwar im Besitz des Leasinggebers, kann aber für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft von dem Leasingnehmer genutzt werden. Für die Nutzung der Hebebühne zahlt der Betrieb dann eine festgelegte Leasing-Gebühr. Diese Gebühr kann je nach Vertragsart unterschiedlich sein.

Bei einer Hebebühne handelt es sich um ein Investitionsgut, was bedeutet, dass es notwendig ist, um den betrieblichen Produktionsablauf bzw. Arbeitsablauf weiterführen zu können.

Sie sind also notwendig, um die zukünftigen Einnahmen von z.B. einer Werkstatt zu sichern. Im Gegensatz dazu sind Konsumgüter fertige Produkte, welche vom Endkonsumenten gekauft und verwendet werden.

Vorteile des Leasings für Hebebühnen

Betriebe, welche über die Anschaffung einer neuen Hebebühne nachdenken, haben die Möglichkeit diese auf dem Markt zu erwerben.

Falls dies eine zu hohe finanzielle Belastung sein sollte, kann über die Aufnahme eines Kredits nachgedacht werden. Oft ist es aber mit einem geringeren Risiko verbunden, einen Leasing-Vertrag abzuschließen.

Hier wird das Recht der Nutzung des Arbeitsgeräts über Zahlung einer vertraglich festgelegten Leasing-Rate erworben. Meist haben Leasing-Verträge eine begrenzte Laufzeit und die Leasing-Raten können an die Einnahmen des Betriebes angepasst werden.

So müssen die Raten nur bis zum Ende der Vertragslaufzeit gezahlt werden und es muss nicht der gesamte Betrag für die Anschaffung der Hebebühne abgezahlt werden, wie es bei einem Kredit der Fall ist.

Die Nutzung des Leasingguts

Die Rechte für die Nutzung des Leasingguts werden für eine bestimmte Zeit komplett an den Leasing-Nehmer übertragen. Dieser kann damit sämtliche Arbeitsläufe abwickeln, wie beim Kauf einer eigenen Hebebühne.

Nach Ablauf der festgelegten Leasing-Dauer kann der Vertrag anschließend verlängert werden oder aufgelöst werden.

Der Leasinggeber (z.B. die Hebebühne) bleibt während der gesamten Leasing-Dauer der Eigentümer des Leasingguts. Wenn die im Vertrag festgelegte Dauer für die Nutzung abgelaufen ist und der Vertrag nicht verlängert wird, dann gehen die Nutzungsrechte für das Gerät wieder an den Leasinggeber über und dieser kann sie anderweitig vermieten oder verkaufen.

Der Vorteil für den Leasingnehmer ist, dass nach Ablauf der Leasingdauer keine weiteren Verpflichtungen gegenüber dem Leasinggeber bestehen.

Leasingdauer

Falls ein Betrieb sich für den Abschluss eines Leasing-Vertrags entscheidet, wird ein individueller Vertrag zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer abgeschlossen.

Je nach gewünschter Leasingdauer oder festgelegten Kündigungsfristen hat ein solcher Vertrag unterschiedliche Konditionen.

Bei einer von vorne herein festgelegten und langen Nutzung ist die Höhe der Raten anders, als bei einem Vertag, welcher vom Leasingnehmer mit jederzeit und mit kurzer Kündigungsfrist wieder aufgehoben werden kann.

Gängige Leasing-Varianten

Es wird unterschieden zwischen Vollmortisation, Teilmortisation oder einem kündbaren Vertrag, welche unterschiedliche Vor- und Nachteile für beide Vertragsparteien mit sich bringen.

Bei einer Vollmortisation der Hebebühne ist die Dauer des Vertrages und die Ratenhöhe so festgelegt, dass der komplette Anschaffungswert des Geräts vom Leasingnehmer abgezahlt wird. Das Gerät bleibt nach Vertragsende in Besitz des Leasinggebers.

Falls der Vertrag darüber hinaus nicht fortbesteht, bestehen für beide Seiten keine weiteren Verpflichtungen.

Bei einer Teilmortisation wird ein Teil der Anschaffungskosten innerhalb der Leasingdauer durch festgelegte Raten durch den Leasingnehmer abgezahlt.

Anschließend wird der Restwert des Gerätes ermittelt. Dieser ist abhängig von aktueller Nachfrage nach dem Gerät und davon, ob dieser technisch noch auf dem neuesten Stand ist. Es kann nun ein weiterer Vertrag in Abhängigkeit des Restwertes des Gerätes abgeschlossen werden.

Der Leasingvertrag kann mit an den Wert angepassten Raten verlängert werden. Meist sind die zu zahlenden Raten dann niedriger. Zudem können sich beide Vertragspartner auf einen Verkauf des Gerätes an den Leasingnehmer einigen oder diesen an Dritte verkaufen.

Bei einer flexibel geregelten Leasingdauer kann der Leasingnehmer jederzeit bzw. zu festgelegten Fristen aus dem Vertrag austreten und die Konditionen des Vertrags werden auf diese Variante angepasst.

Zum Teil gibt es zudem individuelle Zahlungsmodelle, welche sich nach der wirtschaftlichen Situation des Leasingnehmers richten.

Darüber hinaus können zusätzlich Serviceleistungen, wie Reparaturen oder Versicherungen des Leasingguts Teil des Vertrages sein. In der Regel kann der Leasingnehmer bestimmen, welches Modell der Hebebühne benötigt wird.

Ein Leasing-Vertrag für Hebebühnen beinhaltet also eine individuell festgelegte Leasingdauer, eine indivduell festgelegte Ratenhöhe und die Rechte und Pflichten des Leasingnehmer und Leasingeber für die Nutzung des Geräts.

Die Haftung für das geleaste Gerät

Mit Erhalt des Nutzungsrechts für die Hebebühne, erhält der Leasingnehmer zudem die Pflicht das Arbeitsgerät zu warten und für eventuelle Beschädigungen des Gerätes bei der Rückgabe nach Vertragsende aufzukommen.

Aus diesem Grund beinhalten Leasing-Verträge meist eine obligatorische Vollkasko-Versicherung, welche der Leasingnehmer zahlen muss. Diese übernimmt dann die Kosten für die Reparatur Geräts in voller Höhe.