Baumaschinen Leasing

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Baumaschinen Leasing

Kurze Zusammenfassung: Baumaschinen-Leasing ist für Bauunternehmen eine finanziell vorteilhafte Lösung, da es hohe Anschaffungskosten vermeidet und die Zahlungen an saisonale Einnahmen anpasst. Leasingnehmer profitieren von planbaren Raten, erhalten das Gerät zur Nutzung und bewahren ihre Liquidität, ohne Eigentümer der Maschine zu sein.

Warum sich Baumaschinen Leasing lohnt?

Moderne Maschinen sind im Baugewerbe unverzichtbar. Sie tragen entscheidend zum Erfolg eines Unternehmens bei. Da Bauunternehmen jedoch saisonalen Umsatzschwankungen unterliegen, können die hohen Anschaffungskosten von Bagger, Raupe, Kran und Co. zu einer finanziellen Belastung für das Unternehmen werden. Um dieses Risiko auszuschließen, setzten viele Bauunternehmen bei der Anschaffung von Baumaschinen auf Leasing.

Die Leasingraten sind planbar und orientieren sich an den Einnahmen des Betriebes. Beim Baumaschinen-Leasing werden die Investitionskosten in Form von Leasingraten über die gesamte Nutzungsdauer verteilt. Für den Unternehmer hat das den Vorteil, dass die eigene Liquidität nicht eingeschränkt wird.

Baumaschinen sind Investitionsgüter, da sie nicht für den Verbrauch, sondern zur dauerhaften Produktion von Gütern vorgesehen sind. Sie werden den Bauunternehmen von Organisationen, wie beispielsweise einem Kreditinstitut oder einer Leasinggesellschaft, gegen die Bezahlung einer monatlichen Leasingrate, zur Nutzung zu überlassen.

In diesem Vertrag wird auch die Laufzeit festgeschrieben. Das geleaste Objekt bleibt Eigentum des jeweiligen Leasinggebers. Im Mittelpunkt eines Leasingobjekts stehen der Gebrauch und die Nutzung durch den Leasingnehmer. Letzterer ist während der Leasingdauer für den Unterhalt und eventuell entstehenden Schäden an der Baumaschine verantwortlich.

Wer ist Eigentümer der Leasing-Baumaschinen?

Beim Baumaschinen-Leasing sucht sich der Bauunternehmer zunächst die Maschine aus, für die er einen Leasingvertrag abschließen will, bevor er eine Leasinganfrage stellt. Dazu reicht er in der Regel konkrete Informationen über das anzuschaffende Gerät sowie die üblichen Unterlagen zur Bonitätsprüfung ein.

Nachdem der Leasinggeber die Unterlagen geprüft hat, erhält der Leasingnehmer den Bescheid. Ist dieser positiv, wird ein Leasingvertrag abgeschlossen und das gewünschte Gerät bestellt.

Während der Leasingdauer bleibt die geleaste Maschine in der Regel Eigentum des Leasinggebers. Sobald das Objekt an den Leasingnehmer ausgeliefert wird, ist dieser verpflichtet, die Maschine auf etwaige Mängel und auf Vollständigkeit hin zu überprüfen. Erst wenn das Ergebnis dem Händler sowie dem Leasinggeber vorliegt, beginnt die Vertragslaufzeit.

Vorteil von Baumaschinen Leasing

Für den Bauunternehmer hat das Leasing der Maschinen den Vorteil, dass das geleaste Gerät nicht in seinen Bilanzen vermerkt ist, da er lediglich als Nutzer der Maschinen und nicht als deren Eigentümer gilt. Das wirkt sich positiv auf seine Eigenkapitalquote aus, was ihm Vorteile bei Banken beschafft und zudem seinen Liquiditätsspielraum erhöht.

Leasingdauer und Leasing-Modelle

Leasingverträge können unterschiedlich ausgestaltet werden. Um den Vertrag steuerlich geltend zu machen, müssen jedoch die vom Bundesministerium der Finanzen festgesetzten Vorgaben für Leasing-Verträge Bestandteil der Verträge sein. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Leasing-Vertragsmöglichkeiten: Der Vollamortisation und der Teilamortisation.

Die Leasingdauer kann sich je nach gewähltem Leasing-Modell unterschiedlich gestalten. Der Unternehmer kann beim Baumaschinen-Leasing zwischen einem Leasingvertrag mit Vollamortisation oder einem mit Teilamortisation wählen. Bei der Vollamortisation müssen die Leasingraten die Herstellungskosten sowie die Finanzierungs- und Nebenkosten voll abdecken.

Während dieses Zeitraumes ist es nicht möglich den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Das gilt sowohl für den Leasinggeber, als auch für den Leasingnehmer. Letzterer hat dabei die Möglichkeit, das geleaste Objekt nach der Grundmietzeit käuflich zu erwerben, er kann den Vertrag aber auch verlängern.

Bei einem Teilamortisations-Leasingvertrag ist das geleaste Objekt in der Regel bei Laufzeitende nur zum Teil bezahlt. Das heißt, dass die Kosten des Leasinggebers nicht vollständig abgedeckt sind. So bleibt am Ende ein Restbuchwert übrig. Meist wird das bereits zu Beginn des Leasing Zeitraums vertraglich festgehalten. Ist die Grundmietzeit beendet, kann das Objekt entweder an den Leasingnehmer oder auch an Dritte verkauft werden.

Vertragliche Leasingdauer beim Baumaschinen Leasing

Die vorbestimmte vertragliche Leasingdauer beim Baumaschinen Leasing kennzeichnet, dass die Leasingraten zu den Bestandteilen des Vertrages zählen. Das heißt, dass beispielsweise Laufzeit, Leasingraten, sowie der Restwert bei Laufzeitende zu Vertragsbeginn exakt festgehalten werden. Während der vereinbarten Leasingzeit kann der Bauunternehmer die Maschine nutzen.

Läuft der Vertrag aus, kann er das Gerät zum Restwert käuflich erwerben. Eine andere Möglichkeit des Baumaschinen Leasings bietet der operative Leasingvertrag. Hintergrund dieser Finanzierungsform ist es, dass am Ende der Laufzeit kein Kaufinteresse von Seiten des Leasingnehmers besteht. In der Regel handelt es sich hierbei um ein sehr kurzfristiges Leasing. Der Bauunternehmer kann die so geleaste Baumaschine nur für einen kurzen Zeitraum nutzen.

Interessant ist die Finanzierungsform für Bauunternehmen, denen kurzfristig ein Gerät ausfällt. So kann die Reparaturzeit des Gerätes überbrückt werden, ohne dass der Unternehmer sich eine neue Baumaschine anschaffen muss.

Diese Leasingform kann auch genutzt werden, um die Wartezeit zwischen einem auslaufendem und einem neuen Leasingvertrag zu überbrücken. Anders als ein regulärer Leasingvertrag, hat der operative Leasingvertrag eine sehr kurze Kündigungsfrist.

Wie ist die Haftung beim Baumaschinen Leasing geregelt?

Beim Baumaschinen Leasing werden die geleasten Geräte vom Leasinggeber versichert. Die Police beinhaltet jedoch nur Schäden an dem vermieteten Gerät selbst. Es kommt eine sogenannte Maschinenbruchversicherung zum Tragen. Der Leasinggeber beteiligt den Leasingnehmer anteilig an den Kosten für die Versicherung.

Werden Schäden durch Dritte verursacht, während der Unternehmer die Maschine in Gebrauch hat, haftet der Unternehmer dafür. In den meisten Fällen deckt die Betriebshaftpflichtversicherung die Schäden ab. Da das Pflichtversicherungsgesetz in der Regel nicht für Baumaschinen gilt, kommt eine Haftpflichtversicherung nicht in Frage.

Zudem ist obligatorisch eine Vollkaskoversicherung beim Baumaschinen Leasing abzuschließen. Diese Kasko-Versicherung von Baugeräten (ABG) deckt Diebstahl, Blitzeinschlag, Explosion bis hin zu Glasbruch, sowie Schäden die durch Montage- und Bedienungsfehler entstehen, ab.

Was passiert nach Ablauf des Leasingvertrages?

Ist die Laufzeit des Baumaschinen-Leasingvertrages abgelaufen, kann der Leasingnehmer das Gerät zum verhandelten Restwert entweder käuflich erwerben oder den Vertrag verlängern. Eine entsprechende Vereinbarung wird in der Regel bereits bei Beginn des Leasingvertrages in diesem schriftlich vereinbart.